Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.Die britische Regierung Denn die "Krisis" geht nicht, und das ist das Wesentliche, auf den eigent- Die britische Regierung Hugo Bartels von (Fortsetzung) as Amt des Lordkanzlers, des an Rang höchsten weltlichen Nach dem Schatzamt ist am wichtigsten das Staatssekretariat, das jetzt fünf Die britische Regierung Denn die „Krisis" geht nicht, und das ist das Wesentliche, auf den eigent- Die britische Regierung Hugo Bartels von (Fortsetzung) as Amt des Lordkanzlers, des an Rang höchsten weltlichen Nach dem Schatzamt ist am wichtigsten das Staatssekretariat, das jetzt fünf <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0203" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/237489"/> <fw type="header" place="top"> Die britische Regierung</fw><lb/> <p xml:id="ID_1060" prev="#ID_1059"> Denn die „Krisis" geht nicht, und das ist das Wesentliche, auf den eigent-<lb/> lichen Inhalt des katholischen Glaubens, sondern auf die abseits davon liegenden<lb/> Fragen zweiten und drittel? Ranges. So lange also der Kampf um solche<lb/> Dinge geführt wird, liegt kein Grund vor, an eine größere Abkehr vom Katholi¬<lb/> zismus zu glauben.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die britische Regierung<lb/><note type="byline"> Hugo Bartels</note> von (Fortsetzung)</head><lb/> <p xml:id="ID_1061"> as Amt des Lordkanzlers, des an Rang höchsten weltlichen<lb/> Beamten, ist durch die Jahrhunderte unverändert geblieben und<lb/> bietet in seiner sonderbaren Mischung von Regierungsgewalt und<lb/> richterlicher Thätigkeit ein widerspruchsvolles Bild. Es ist eine<lb/> ehrwürdige Reliquie aus den Tagen der Sternkammer. Der<lb/> Lordkanzler ist Vorsitzer des Oberhauses durch seine Partei und muß mit seiner<lb/> Partei abtreten. Als Parteimann darf er sich auch an der Erörterung beteiligen;<lb/> dennoch soll er des Vorsitzes unparteiisch walten. Ferner ist er Parteimnnu<lb/> als Mitglied des Kabinetts. Aber als oberster Richter des ganzen britischen<lb/> Reichs darf er nicht parteiisch sein. Wie ist es nun, wenn eine Sache vor<lb/> seinen Richterstuhl kommt, in der die Politik des Kabinetts, dem er angehört,<lb/> angefochten wird? Ein solcher Fall ist uicht nnr möglich, sondern erst vor<lb/> kurzem vorgekommen in der Berufung des Knpkolonisten Marais gegen die<lb/> Rechtlichkeit des Belagerungszustands in? Kaplande. Mag auch die Person<lb/> des Lordkanzlcrs über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben sein, für das<lb/> Ansehen seines Spruchs ist die Verquickung des Richteramts mit einem Sitz<lb/> einem Parteikabinett nur schädlich. Als Justizminister im festländischen<lb/> Sinne kann man den Lordkanzler nicht ansehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1062" next="#ID_1063"> Nach dem Schatzamt ist am wichtigsten das Staatssekretariat, das jetzt fünf<lb/> Staatssekretäre umfaßt. Es ist schon erwähnt worden, wie der Sekretär des Königs<lb/> "us untergeordneter Stellung zu einem hervorragenden Mitgliede der Regierung<lb/> wurde und den Geheimsiegelbewahrer überflügelte. Das gesteigerte Ansehen des<lb/> Sekretärs des Königs fand seinen passenden Ausdruck in der Bezeichnung Staats¬<lb/> sekretär, später sogar Hauptstaatssekretär (?i-in<zixal LöLret^r/ c>t' 8t-z,to). Um sich<lb/> ^nen Begriff von dein Einflusse des Staatssekretärs zu macheu, braucht man nur<lb/> "et William Cecil, Lord Burleigh zu denken, der unter Elisabeth den Posten<lb/> sollte. Mit der Ausdehnung der Staatsgeschüfte nahm natürlich die Arbeits¬<lb/> last des Staatssekretärs zu, besonders als das Kabinett an die Stelle des<lb/> Geheimen Rats trat. Alle Sachen, die nicht ins Bereich des Schatzamts<lb/> oder des Lordkanzlcrs gehörten, sielen ihm anheim, und die fortschreitende</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0203]
Die britische Regierung
Denn die „Krisis" geht nicht, und das ist das Wesentliche, auf den eigent-
lichen Inhalt des katholischen Glaubens, sondern auf die abseits davon liegenden
Fragen zweiten und drittel? Ranges. So lange also der Kampf um solche
Dinge geführt wird, liegt kein Grund vor, an eine größere Abkehr vom Katholi¬
zismus zu glauben.
Die britische Regierung
Hugo Bartels von (Fortsetzung)
as Amt des Lordkanzlers, des an Rang höchsten weltlichen
Beamten, ist durch die Jahrhunderte unverändert geblieben und
bietet in seiner sonderbaren Mischung von Regierungsgewalt und
richterlicher Thätigkeit ein widerspruchsvolles Bild. Es ist eine
ehrwürdige Reliquie aus den Tagen der Sternkammer. Der
Lordkanzler ist Vorsitzer des Oberhauses durch seine Partei und muß mit seiner
Partei abtreten. Als Parteimann darf er sich auch an der Erörterung beteiligen;
dennoch soll er des Vorsitzes unparteiisch walten. Ferner ist er Parteimnnu
als Mitglied des Kabinetts. Aber als oberster Richter des ganzen britischen
Reichs darf er nicht parteiisch sein. Wie ist es nun, wenn eine Sache vor
seinen Richterstuhl kommt, in der die Politik des Kabinetts, dem er angehört,
angefochten wird? Ein solcher Fall ist uicht nnr möglich, sondern erst vor
kurzem vorgekommen in der Berufung des Knpkolonisten Marais gegen die
Rechtlichkeit des Belagerungszustands in? Kaplande. Mag auch die Person
des Lordkanzlcrs über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben sein, für das
Ansehen seines Spruchs ist die Verquickung des Richteramts mit einem Sitz
einem Parteikabinett nur schädlich. Als Justizminister im festländischen
Sinne kann man den Lordkanzler nicht ansehen.
Nach dem Schatzamt ist am wichtigsten das Staatssekretariat, das jetzt fünf
Staatssekretäre umfaßt. Es ist schon erwähnt worden, wie der Sekretär des Königs
"us untergeordneter Stellung zu einem hervorragenden Mitgliede der Regierung
wurde und den Geheimsiegelbewahrer überflügelte. Das gesteigerte Ansehen des
Sekretärs des Königs fand seinen passenden Ausdruck in der Bezeichnung Staats¬
sekretär, später sogar Hauptstaatssekretär (?i-in<zixal LöLret^r/ c>t' 8t-z,to). Um sich
^nen Begriff von dein Einflusse des Staatssekretärs zu macheu, braucht man nur
"et William Cecil, Lord Burleigh zu denken, der unter Elisabeth den Posten
sollte. Mit der Ausdehnung der Staatsgeschüfte nahm natürlich die Arbeits¬
last des Staatssekretärs zu, besonders als das Kabinett an die Stelle des
Geheimen Rats trat. Alle Sachen, die nicht ins Bereich des Schatzamts
oder des Lordkanzlcrs gehörten, sielen ihm anheim, und die fortschreitende
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