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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Litteratur

gedruckten Entscheidungen den wesentlichen Inhalt wiedergeben, maßgebend für spätere
Studien bleiben doch immer die Akten selbst. Es ist genau dasselbe Verhältnis
wie jetzt mit den Hexenprozessen: man kaun sich in Büchern über den Hergang
recht wohl belehren, aber Akten aus jener trüben Zeit geben doch noch ein ganz
andres Bild und rücke" uns um die Vorgänge viel näher heran. Im Gebiete der
freiwilligen Gerichtsbarkeit endlich kommen die Grundakten, Handels-, Vereins-,
Geuossenschafts- und ähnliche Register in Frage, die ebenfalls wirtschaftlich und
statistisch von Wert werden können und deshalb zur Abgabe an die Archive ge¬
eignet sind. Es giebt also unter den Gerichtsakten eine große Anzahl von wichtigen
Urkunden und Schriften, die des Aufhebens wert sind, und es ist recht wünschens¬
wert, daß mehr Sorgfalt auf die Auswahl der von der Vernichtung auszuschließenden
Sachen gelegt werde; die Bestimmungen sind erschöpfend genug. Viel schlimmer
sieht es auf andern Verwaltungsgebieten aus: wer Gelegenheit gehabt hat, in die
alten Akten eines Ortsrichters hineinzusehen, weiß, welch wichtiger Stoff wirtschaft¬
lichen und kulturgeschichtlichen Inhalts dort unbenutzt liegt und verloren geht.
Niemand bekümmert sich um diese halb verstockten und zerfressenen Schriften, die
uns ein treffliches Bild über die Zustände des Dorfs zu geben vermögen. Da
sind Verfügungen über den Seidenbau, über Kriegslasten, Hand- und Spanndienste,
Urkunden und Berichte über kleine Kriege zwischen Nachbardörfern wegen der
Grenzen und ähnliche Vorgänge, von denen niemand mehr etwas weiß, da sie zu
Urgroßvaters Zeiten geschahu. In derselbe" Weise ist das geschichtliche Material
der kleine" Landstädte von jeher behandelt worden: die Dachböden sind zumeist die
Aufbewahrungsorte der uralten städtischen Akten und Urkunden. Bei Andentungen
des Dachs fallen Kalk und Ziegelsteine in Menge auf die nicht mehr beachteten
Schriften, und allmählich werden sie unter Schutt und Staub begrabe". Der
kulturgeschichtliche Wert ist gar nicht bekannt und kommt höchstens in Frage, wenn
sich zufällig hier und da einmal jemand für die Geschichte der Stadt interessiert
und die alte" Schätze hebt. Da staunen denn auch die Bewohner selbst über die
Reichhaltigkeit ihres Archivs. Ähnlich steht es mit den Pfarr- und Kirchenakten:
Material genug, aber ungeordnet und ungelesen. Verordnungen über die Ver¬
nichtung unwichtiger und die Abgabe wichtiger Akten an die Archive giebt es wohl
nirgends, oder sie werden nicht beachtet, sofern sie da sind. Ein Beamter über¬
giebt den Bestand unberührt dem andern, und so häufen sich im Laufe der Jahr¬
hunderte die Akten zu solchen Bergen an, daß nur noch die Keller oder Dachböden
zur Unterkunft genügen. Es wäre sicher ein großes Verdienst der Kommission des
Archivtags, wenn sie bei den verschiednen Behörden deu Schutz der Akten und deren
Abgabe an die Staatsarchive der jedesmaligen Provinz anregte, um endlich einmal
Leben und Bewegung in die bestaubten Bestände zu bringen.


R. Krieg


Litteratur

Herrn Kohlmeyers litterarischer Beitrag zur Lehrerbildung und Lehrerfort¬
bildung beleuchtet von K. Kröte. Berlin, Reuther und Reichard, 1900 (48 Seiten)

Das Schriftchen verdient die Aufmerksamkeit nicht nur der Fachleute, auch
die Leser dieses Blattes und alle, denen die Unterweisung und Erziehung unsers


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gedruckten Entscheidungen den wesentlichen Inhalt wiedergeben, maßgebend für spätere
Studien bleiben doch immer die Akten selbst. Es ist genau dasselbe Verhältnis
wie jetzt mit den Hexenprozessen: man kaun sich in Büchern über den Hergang
recht wohl belehren, aber Akten aus jener trüben Zeit geben doch noch ein ganz
andres Bild und rücke» uns um die Vorgänge viel näher heran. Im Gebiete der
freiwilligen Gerichtsbarkeit endlich kommen die Grundakten, Handels-, Vereins-,
Geuossenschafts- und ähnliche Register in Frage, die ebenfalls wirtschaftlich und
statistisch von Wert werden können und deshalb zur Abgabe an die Archive ge¬
eignet sind. Es giebt also unter den Gerichtsakten eine große Anzahl von wichtigen
Urkunden und Schriften, die des Aufhebens wert sind, und es ist recht wünschens¬
wert, daß mehr Sorgfalt auf die Auswahl der von der Vernichtung auszuschließenden
Sachen gelegt werde; die Bestimmungen sind erschöpfend genug. Viel schlimmer
sieht es auf andern Verwaltungsgebieten aus: wer Gelegenheit gehabt hat, in die
alten Akten eines Ortsrichters hineinzusehen, weiß, welch wichtiger Stoff wirtschaft¬
lichen und kulturgeschichtlichen Inhalts dort unbenutzt liegt und verloren geht.
Niemand bekümmert sich um diese halb verstockten und zerfressenen Schriften, die
uns ein treffliches Bild über die Zustände des Dorfs zu geben vermögen. Da
sind Verfügungen über den Seidenbau, über Kriegslasten, Hand- und Spanndienste,
Urkunden und Berichte über kleine Kriege zwischen Nachbardörfern wegen der
Grenzen und ähnliche Vorgänge, von denen niemand mehr etwas weiß, da sie zu
Urgroßvaters Zeiten geschahu. In derselbe» Weise ist das geschichtliche Material
der kleine» Landstädte von jeher behandelt worden: die Dachböden sind zumeist die
Aufbewahrungsorte der uralten städtischen Akten und Urkunden. Bei Andentungen
des Dachs fallen Kalk und Ziegelsteine in Menge auf die nicht mehr beachteten
Schriften, und allmählich werden sie unter Schutt und Staub begrabe«. Der
kulturgeschichtliche Wert ist gar nicht bekannt und kommt höchstens in Frage, wenn
sich zufällig hier und da einmal jemand für die Geschichte der Stadt interessiert
und die alte» Schätze hebt. Da staunen denn auch die Bewohner selbst über die
Reichhaltigkeit ihres Archivs. Ähnlich steht es mit den Pfarr- und Kirchenakten:
Material genug, aber ungeordnet und ungelesen. Verordnungen über die Ver¬
nichtung unwichtiger und die Abgabe wichtiger Akten an die Archive giebt es wohl
nirgends, oder sie werden nicht beachtet, sofern sie da sind. Ein Beamter über¬
giebt den Bestand unberührt dem andern, und so häufen sich im Laufe der Jahr¬
hunderte die Akten zu solchen Bergen an, daß nur noch die Keller oder Dachböden
zur Unterkunft genügen. Es wäre sicher ein großes Verdienst der Kommission des
Archivtags, wenn sie bei den verschiednen Behörden deu Schutz der Akten und deren
Abgabe an die Staatsarchive der jedesmaligen Provinz anregte, um endlich einmal
Leben und Bewegung in die bestaubten Bestände zu bringen.


R. Krieg


Litteratur

Herrn Kohlmeyers litterarischer Beitrag zur Lehrerbildung und Lehrerfort¬
bildung beleuchtet von K. Kröte. Berlin, Reuther und Reichard, 1900 (48 Seiten)

Das Schriftchen verdient die Aufmerksamkeit nicht nur der Fachleute, auch
die Leser dieses Blattes und alle, denen die Unterweisung und Erziehung unsers


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/110>, abgerufen am 27.06.2024.