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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Litteratur

Auch aus politischen Gründen hätte man die Buren nicht abweisen sollen.
Unverkennbar bricht sich die Überzeugung immer mehr Bahn, daß Holland seine
selbständige Rolle in der Geschichte ausgespielt hat, und dessen Anschluß an Deutsch¬
land, in welcher Form es auch sei, in kürzerer oder längerer Zeit mit Notwendigkeit
kommen werde, auch ohne jedes Zuthun unsrerseits, eine Überzeugung, die wir in
diesen Blättern schon früher (1897, Heft 22) ausgesprochen haben, und die der
gegenwärtige Krieg in Südafrika früher gezeitigt hat, als es wohl sonst der Fall
gewesen wäre.




Litteratur
Das Deutschtum und sein öffentliches Recht, Kritische Betrachtungen von L, Trampe,
Königlich Preußischem Staatsanwalt a. D, Berlin, Puttkammer und Mühlbrecht, 1900. VIII
und 432 Seiten

Der Verfasser bietet etwas andres, als der Titel zunächst vermuten läßt, eine
Art von Philosophie der deutschen Geschichte oder genauer genommen der staat¬
lichen Entwicklung Deutschlands. Seine Aufstellungen sind nicht selten paradox,
er konstruiert im ganzen zuviel, führt die Dinge zu sehr auf gewisse Prinzipien
zurück und fordert durch dies alles oft zum Widerspruch heraus, ist aber immer
selbständig in seinem Urteil und trifft oft auch deu Nagel auf den Kopf. Man
würde allerdings sein Buch lieber und leichter lesen, wenn seine Ausdrucksweise
mehr Fluß hätte und nicht auch an störenden stilistischen Gewohnheiten litte.

Eine ziemlich willkürliche Konstruktion ist gleich die Definition des Nativnali-
ttttsprinzips, von der er ausgeht. Er faßt von der ursprünglichen Bedeutung des
Wortes aus die Nation als eine durch Blut und Verwandtschaft verbundne Menschen¬
gruppe und bezeichnet demgemäß das Nationalitätsprinzip Napoleons III. als einen
Schwindel, da es in jenem Sinne europäische Nationen nicht mehr gäbe, weil sie
alle mehr oder weniger gemischten Blutes seien. In diesem Sinne fassen wir aber
den Begriff einer Nation gar nicht mehr; für uns ist die Nation eine durch
Übereinstimmung in Sprache und Sitte, in historischen Erinnerungen und sittlichen
Anschauungen derart verbundne große menschliche Gemeinschaft, daß sie sich andern
Völkern gegenüber als ein Ganzes fühlt und behauptet. Sie ist danach weder
eine natürliche, noch eine künstliche, sondern eine historische Bildung und fällt
zwar nicht mit dem Begriff Staat zusammen -- eine Identifizierung, gegen die
der Verfasser ebenfalls polemisiert --, findet aber erst in der Bildung eines Staats
ihre Vollendung. Da aber das, was wir Nationalitätsprinzip nennen, für den
Verfasser das "Nationalkulturprinzip" ist, so handelt es sich dabei eigentlich um
einen bloßen Wortstreit. Zu sehr konstruiert ist auch der Gegensatz zwischen
Autoritiits- und Jndividualitätsprinzip als dem Lebensprinzip romanischer und
deutscher Staatsauffassung. Zur Staatenbildung müssen eben beide zusammenwirken,
denn sie ist weder ohne Autorität "och ohne Hingebung des Individuums an den Staat
denkbar; nur in dem Überwiegen des einen oder des andern "Prinzips" kann ein
Gegensatz der beiden großen Völkergruppen gefunden werden. Da nun nach Trampe
die deutsche Nationalität auf dem Individualismus beruht, so ist dieser auch das
Prinzip der deutschen Staatenbildung, die durch Bindung von Mensch zu Mensch
den Staat auferbaut. So that es Heinrich I., indem er die Herzöge der Stämme


Litteratur

Auch aus politischen Gründen hätte man die Buren nicht abweisen sollen.
Unverkennbar bricht sich die Überzeugung immer mehr Bahn, daß Holland seine
selbständige Rolle in der Geschichte ausgespielt hat, und dessen Anschluß an Deutsch¬
land, in welcher Form es auch sei, in kürzerer oder längerer Zeit mit Notwendigkeit
kommen werde, auch ohne jedes Zuthun unsrerseits, eine Überzeugung, die wir in
diesen Blättern schon früher (1897, Heft 22) ausgesprochen haben, und die der
gegenwärtige Krieg in Südafrika früher gezeitigt hat, als es wohl sonst der Fall
gewesen wäre.




Litteratur
Das Deutschtum und sein öffentliches Recht, Kritische Betrachtungen von L, Trampe,
Königlich Preußischem Staatsanwalt a. D, Berlin, Puttkammer und Mühlbrecht, 1900. VIII
und 432 Seiten

Der Verfasser bietet etwas andres, als der Titel zunächst vermuten läßt, eine
Art von Philosophie der deutschen Geschichte oder genauer genommen der staat¬
lichen Entwicklung Deutschlands. Seine Aufstellungen sind nicht selten paradox,
er konstruiert im ganzen zuviel, führt die Dinge zu sehr auf gewisse Prinzipien
zurück und fordert durch dies alles oft zum Widerspruch heraus, ist aber immer
selbständig in seinem Urteil und trifft oft auch deu Nagel auf den Kopf. Man
würde allerdings sein Buch lieber und leichter lesen, wenn seine Ausdrucksweise
mehr Fluß hätte und nicht auch an störenden stilistischen Gewohnheiten litte.

Eine ziemlich willkürliche Konstruktion ist gleich die Definition des Nativnali-
ttttsprinzips, von der er ausgeht. Er faßt von der ursprünglichen Bedeutung des
Wortes aus die Nation als eine durch Blut und Verwandtschaft verbundne Menschen¬
gruppe und bezeichnet demgemäß das Nationalitätsprinzip Napoleons III. als einen
Schwindel, da es in jenem Sinne europäische Nationen nicht mehr gäbe, weil sie
alle mehr oder weniger gemischten Blutes seien. In diesem Sinne fassen wir aber
den Begriff einer Nation gar nicht mehr; für uns ist die Nation eine durch
Übereinstimmung in Sprache und Sitte, in historischen Erinnerungen und sittlichen
Anschauungen derart verbundne große menschliche Gemeinschaft, daß sie sich andern
Völkern gegenüber als ein Ganzes fühlt und behauptet. Sie ist danach weder
eine natürliche, noch eine künstliche, sondern eine historische Bildung und fällt
zwar nicht mit dem Begriff Staat zusammen — eine Identifizierung, gegen die
der Verfasser ebenfalls polemisiert —, findet aber erst in der Bildung eines Staats
ihre Vollendung. Da aber das, was wir Nationalitätsprinzip nennen, für den
Verfasser das „Nationalkulturprinzip" ist, so handelt es sich dabei eigentlich um
einen bloßen Wortstreit. Zu sehr konstruiert ist auch der Gegensatz zwischen
Autoritiits- und Jndividualitätsprinzip als dem Lebensprinzip romanischer und
deutscher Staatsauffassung. Zur Staatenbildung müssen eben beide zusammenwirken,
denn sie ist weder ohne Autorität »och ohne Hingebung des Individuums an den Staat
denkbar; nur in dem Überwiegen des einen oder des andern „Prinzips" kann ein
Gegensatz der beiden großen Völkergruppen gefunden werden. Da nun nach Trampe
die deutsche Nationalität auf dem Individualismus beruht, so ist dieser auch das
Prinzip der deutschen Staatenbildung, die durch Bindung von Mensch zu Mensch
den Staat auferbaut. So that es Heinrich I., indem er die Herzöge der Stämme


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[0558] Litteratur Auch aus politischen Gründen hätte man die Buren nicht abweisen sollen. Unverkennbar bricht sich die Überzeugung immer mehr Bahn, daß Holland seine selbständige Rolle in der Geschichte ausgespielt hat, und dessen Anschluß an Deutsch¬ land, in welcher Form es auch sei, in kürzerer oder längerer Zeit mit Notwendigkeit kommen werde, auch ohne jedes Zuthun unsrerseits, eine Überzeugung, die wir in diesen Blättern schon früher (1897, Heft 22) ausgesprochen haben, und die der gegenwärtige Krieg in Südafrika früher gezeitigt hat, als es wohl sonst der Fall gewesen wäre. Litteratur Das Deutschtum und sein öffentliches Recht, Kritische Betrachtungen von L, Trampe, Königlich Preußischem Staatsanwalt a. D, Berlin, Puttkammer und Mühlbrecht, 1900. VIII und 432 Seiten Der Verfasser bietet etwas andres, als der Titel zunächst vermuten läßt, eine Art von Philosophie der deutschen Geschichte oder genauer genommen der staat¬ lichen Entwicklung Deutschlands. Seine Aufstellungen sind nicht selten paradox, er konstruiert im ganzen zuviel, führt die Dinge zu sehr auf gewisse Prinzipien zurück und fordert durch dies alles oft zum Widerspruch heraus, ist aber immer selbständig in seinem Urteil und trifft oft auch deu Nagel auf den Kopf. Man würde allerdings sein Buch lieber und leichter lesen, wenn seine Ausdrucksweise mehr Fluß hätte und nicht auch an störenden stilistischen Gewohnheiten litte. Eine ziemlich willkürliche Konstruktion ist gleich die Definition des Nativnali- ttttsprinzips, von der er ausgeht. Er faßt von der ursprünglichen Bedeutung des Wortes aus die Nation als eine durch Blut und Verwandtschaft verbundne Menschen¬ gruppe und bezeichnet demgemäß das Nationalitätsprinzip Napoleons III. als einen Schwindel, da es in jenem Sinne europäische Nationen nicht mehr gäbe, weil sie alle mehr oder weniger gemischten Blutes seien. In diesem Sinne fassen wir aber den Begriff einer Nation gar nicht mehr; für uns ist die Nation eine durch Übereinstimmung in Sprache und Sitte, in historischen Erinnerungen und sittlichen Anschauungen derart verbundne große menschliche Gemeinschaft, daß sie sich andern Völkern gegenüber als ein Ganzes fühlt und behauptet. Sie ist danach weder eine natürliche, noch eine künstliche, sondern eine historische Bildung und fällt zwar nicht mit dem Begriff Staat zusammen — eine Identifizierung, gegen die der Verfasser ebenfalls polemisiert —, findet aber erst in der Bildung eines Staats ihre Vollendung. Da aber das, was wir Nationalitätsprinzip nennen, für den Verfasser das „Nationalkulturprinzip" ist, so handelt es sich dabei eigentlich um einen bloßen Wortstreit. Zu sehr konstruiert ist auch der Gegensatz zwischen Autoritiits- und Jndividualitätsprinzip als dem Lebensprinzip romanischer und deutscher Staatsauffassung. Zur Staatenbildung müssen eben beide zusammenwirken, denn sie ist weder ohne Autorität »och ohne Hingebung des Individuums an den Staat denkbar; nur in dem Überwiegen des einen oder des andern „Prinzips" kann ein Gegensatz der beiden großen Völkergruppen gefunden werden. Da nun nach Trampe die deutsche Nationalität auf dem Individualismus beruht, so ist dieser auch das Prinzip der deutschen Staatenbildung, die durch Bindung von Mensch zu Mensch den Staat auferbaut. So that es Heinrich I., indem er die Herzöge der Stämme

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/558>, abgerufen am 29.06.2024.