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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

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Böhmische Wirren

Man wird dieses Erfordernis für das preußische Königshaus aber um so
weniger unbeachtet lassen dürfen, als die Mutter der Gräfin Auguste Harrach
dein niedern Adel angehörte, also auch dieser Umstand der Grund der Uneben-
bürtigkeit gewesen sein kann.

Dieses ist anscheinend auch die Ansicht von Weyde-Eimke/") der meint,
"daß die Gräfin Auguste wirklich unebenbürtig war, da ihre Mutter, ein ge-
bornes Fräulein von Raysky, zum niedern Adel gehörte. Der Namen macht
allein nicht die Ebenbürtigkeit, sondern auch die Ahnen."

Das Ergebnis für das heutige Ebenbnrtigkcitsrecht des preußischen Königs-
hauses ist daher folgendes: Ebenbürtig ist einem Prinzen des preußischen Königs¬
hauses eine Dame nnr dann, wenn sie stammt: aus regierenden deutschem,
d) aus mindestens altreichsgräflichem mediatisiertem, aber in Besitz eines reichs¬
unmittelbaren Territoriums und Neichsstandschaft gewesenem Hause; da ferner
die ausländischen regierenden oder erst im neunzehnten Jahrhundert entthronten
Häuser observanzmäßig den deutschen regierenden Häusern gleich geachtet werden,
sofern sie nur christlichen Glaubens sind, o) aus nicht deutschem regierenden
oder erst im neunzehnten Jahrhundert entthronten christlichem Hause; aber
nur unter der Voraussetzung, daß sie a) vier adliche, adlich geborne und b) zwei
hochadliche Ahnen hat.

Jedenfalls genügen diesen Erfordernissen sämtliche Prinzessinnen, die in
neuerer Zeit Gemahlinnen von Prinzen des preußischen Königshauses wurden.

Meine Ansicht darüber, daß gegenwärtig eine gemeinsame Rechtsüber¬
zeugung in der Ausbildung begriffen und anscheinend in den großen regierenden
Familien schon vollendet ist, die die regierenden christlichen Häuser Europas
auf das Heiraten unter sich beschränkt, habe ich in dieser Zeitschrift, in dem
schon erwähnten Aufsatz über Ebenbürtigkeit, schon auseinanderzusetzen Gelegen¬
heit gehabt.




Böhmische Wirren
(Schluß)

om rein praktischen Standpunkt betrachtet liegt natürlich die
Erlernung der deutschen Sprache im Interesse aller der Tschechen,
die irgendwie mit dem Ausland Berührungspunkte haben. Das
ist so einleuchtend, daß es auch die Tschechen im Prinzip nicht
in Abrede stellen: nur als aufgezwungncs Joch ist ihnen die
Sprache verleidet. Es wird ohne Zweifel manchem Deutschen, der sich mit
einem etwas lückenhaften Vorrat tschechischer Vokabeln verständlich zu machen



Die rechtmäßigen Ehen des hohen Adels usw. Prag, 1"95, S. 36.
Böhmische Wirren

Man wird dieses Erfordernis für das preußische Königshaus aber um so
weniger unbeachtet lassen dürfen, als die Mutter der Gräfin Auguste Harrach
dein niedern Adel angehörte, also auch dieser Umstand der Grund der Uneben-
bürtigkeit gewesen sein kann.

Dieses ist anscheinend auch die Ansicht von Weyde-Eimke/«) der meint,
„daß die Gräfin Auguste wirklich unebenbürtig war, da ihre Mutter, ein ge-
bornes Fräulein von Raysky, zum niedern Adel gehörte. Der Namen macht
allein nicht die Ebenbürtigkeit, sondern auch die Ahnen."

Das Ergebnis für das heutige Ebenbnrtigkcitsrecht des preußischen Königs-
hauses ist daher folgendes: Ebenbürtig ist einem Prinzen des preußischen Königs¬
hauses eine Dame nnr dann, wenn sie stammt: aus regierenden deutschem,
d) aus mindestens altreichsgräflichem mediatisiertem, aber in Besitz eines reichs¬
unmittelbaren Territoriums und Neichsstandschaft gewesenem Hause; da ferner
die ausländischen regierenden oder erst im neunzehnten Jahrhundert entthronten
Häuser observanzmäßig den deutschen regierenden Häusern gleich geachtet werden,
sofern sie nur christlichen Glaubens sind, o) aus nicht deutschem regierenden
oder erst im neunzehnten Jahrhundert entthronten christlichem Hause; aber
nur unter der Voraussetzung, daß sie a) vier adliche, adlich geborne und b) zwei
hochadliche Ahnen hat.

Jedenfalls genügen diesen Erfordernissen sämtliche Prinzessinnen, die in
neuerer Zeit Gemahlinnen von Prinzen des preußischen Königshauses wurden.

Meine Ansicht darüber, daß gegenwärtig eine gemeinsame Rechtsüber¬
zeugung in der Ausbildung begriffen und anscheinend in den großen regierenden
Familien schon vollendet ist, die die regierenden christlichen Häuser Europas
auf das Heiraten unter sich beschränkt, habe ich in dieser Zeitschrift, in dem
schon erwähnten Aufsatz über Ebenbürtigkeit, schon auseinanderzusetzen Gelegen¬
heit gehabt.




Böhmische Wirren
(Schluß)

om rein praktischen Standpunkt betrachtet liegt natürlich die
Erlernung der deutschen Sprache im Interesse aller der Tschechen,
die irgendwie mit dem Ausland Berührungspunkte haben. Das
ist so einleuchtend, daß es auch die Tschechen im Prinzip nicht
in Abrede stellen: nur als aufgezwungncs Joch ist ihnen die
Sprache verleidet. Es wird ohne Zweifel manchem Deutschen, der sich mit
einem etwas lückenhaften Vorrat tschechischer Vokabeln verständlich zu machen



Die rechtmäßigen Ehen des hohen Adels usw. Prag, 1»95, S. 36.
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[0288] Böhmische Wirren Man wird dieses Erfordernis für das preußische Königshaus aber um so weniger unbeachtet lassen dürfen, als die Mutter der Gräfin Auguste Harrach dein niedern Adel angehörte, also auch dieser Umstand der Grund der Uneben- bürtigkeit gewesen sein kann. Dieses ist anscheinend auch die Ansicht von Weyde-Eimke/«) der meint, „daß die Gräfin Auguste wirklich unebenbürtig war, da ihre Mutter, ein ge- bornes Fräulein von Raysky, zum niedern Adel gehörte. Der Namen macht allein nicht die Ebenbürtigkeit, sondern auch die Ahnen." Das Ergebnis für das heutige Ebenbnrtigkcitsrecht des preußischen Königs- hauses ist daher folgendes: Ebenbürtig ist einem Prinzen des preußischen Königs¬ hauses eine Dame nnr dann, wenn sie stammt: aus regierenden deutschem, d) aus mindestens altreichsgräflichem mediatisiertem, aber in Besitz eines reichs¬ unmittelbaren Territoriums und Neichsstandschaft gewesenem Hause; da ferner die ausländischen regierenden oder erst im neunzehnten Jahrhundert entthronten Häuser observanzmäßig den deutschen regierenden Häusern gleich geachtet werden, sofern sie nur christlichen Glaubens sind, o) aus nicht deutschem regierenden oder erst im neunzehnten Jahrhundert entthronten christlichem Hause; aber nur unter der Voraussetzung, daß sie a) vier adliche, adlich geborne und b) zwei hochadliche Ahnen hat. Jedenfalls genügen diesen Erfordernissen sämtliche Prinzessinnen, die in neuerer Zeit Gemahlinnen von Prinzen des preußischen Königshauses wurden. Meine Ansicht darüber, daß gegenwärtig eine gemeinsame Rechtsüber¬ zeugung in der Ausbildung begriffen und anscheinend in den großen regierenden Familien schon vollendet ist, die die regierenden christlichen Häuser Europas auf das Heiraten unter sich beschränkt, habe ich in dieser Zeitschrift, in dem schon erwähnten Aufsatz über Ebenbürtigkeit, schon auseinanderzusetzen Gelegen¬ heit gehabt. Böhmische Wirren (Schluß) om rein praktischen Standpunkt betrachtet liegt natürlich die Erlernung der deutschen Sprache im Interesse aller der Tschechen, die irgendwie mit dem Ausland Berührungspunkte haben. Das ist so einleuchtend, daß es auch die Tschechen im Prinzip nicht in Abrede stellen: nur als aufgezwungncs Joch ist ihnen die Sprache verleidet. Es wird ohne Zweifel manchem Deutschen, der sich mit einem etwas lückenhaften Vorrat tschechischer Vokabeln verständlich zu machen Die rechtmäßigen Ehen des hohen Adels usw. Prag, 1»95, S. 36.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/288>, abgerufen am 05.12.2024.