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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

herbei, das anzuerkennen, man verschärfe nicht, indem man sich der Billigkeit ver¬
schließt, die Frauenfrage. Eine kurze Beleuchtung der praktischen Seite wird zeigen,
wie weit mit dem anerkannten Recht zu kommen ist.

1. Es ist längst bewiesen, daß durch Zulassung der Frauen zu allen mllglichen
Lebensstellungen die soziale Frage uicht gelöst, die soziale Not nicht gehoben wird:
so viele Plätze von den Frauen errungen werden, so viele gehen Männern ver¬
loren. Die gelehrten Berufsarten insonderheit >-- um die dreht sich ja der
Kampf meist -- sind schon jetzt in störender Weise überfüllt: durch das Eindringen
der Frauen würde mir das gelehrte Proletariat verstärkt werde".

2. Deshalb muß sich der Staat hüten -- hierin ist dem Verfasser des Auf¬
satzes in Ur. 28 unbedingt beizustimmen --, etwa dnrch Errichtung von staat¬
lichen Mädchenghmnasien zur Eiuschlaguug dieser Karriere gewissermaßen zu ver¬
locken; aber er darf das nicht deshalb von der Hand weisen, weil es sich um
Frauen handelt, sondern er hat eine solche Neuschöpfung lediglich aus demselben
Gesichtspunkte abzulehnen, aus dem er sich auch zu Neugründung vou Knaben-
gymnnsien nur schwer und selten entschließt.

3. Der Staat muß aber den Frauen, die sich die erforderlichen Kenntnisse
irgendwie privatim aneignen, das Recht zugestehen und dementsprechend die Mög¬
lichkeit gewähren, ein vollgiltiges -- also zur Immatrikulation und zur Ableistung
der Universitätscxamina berechtigendes -- Maturitätszeugnis -- etwa als so¬
genannte "Wilde" -- zu erlangen. Dann ist den Frauen ihr gutes Recht gewährt,
und es wird

4. der Andrang zu den gelehrten Berufsarten durch dieses Zugeständnis gar
uicht zu mächtig werden. Denn erstens bleiben sicher auf unabsehbare Zeit hinaus
alle höher" Stellen im Staats- und Gemcindedicnste deu Frauen verschlossen:
Staat und Gemeinde können nie auf das Recht verzichten, ihre Beamten nach Be¬
lieben und Bedürfnis auszuwählen; hat doch auch kein männlicher Kandidat auf
sein Uuiversitätszeugnis hin ein Anrecht auf eine Anstellung im öffentlichen Dienste.
Hauptsächlich aber werden sich wenig Väter entschließen, ihre Töchter fürs Studium
zu bestimmen, weil sie sich angesichts der schwierigen und langwierigen Vorbereitung
gar zu zeitig hierfür entscheiden müßten; die meisten Väter werden sich doch
-- und das ist das Richtige -- der Hoffnung hingeben, daß ihre Töchter dereinst
liebende und geliebte Ehefrauen werden, und sie demgemäß, d. h. hauptsächlich
gesund erziehen. So würden sich allerdings auch die Bestrebungen hinsichtlich der
Frnueugyinnasien allmählich "im Sande verlaufen." Das hindert nur nicht, das
Recht der Frauen anzuerkennen.

5. Der Aufsatz in Ur. 2S thut auch des Wahl- und Stimmrechts Erwähnung.
Das steht augenblicklich noch nicht im Vordergrunde der Frauenbewegung, ich bin
aber überzeugt, daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß mindestens allen selb¬
ständigen Frauen mit sicherm Einkommen dieses Recht zu teil wird. Die Zeitungen
haben berichtet, daß man in einem Dorfe des sächsischen Erzgebirges eine Guts¬
besitzerin in deu Gemeinderat gewählt habe. Warum uicht? Es ist nur Sache der
Gewohnheit. Daß sich die Frauen zur Wehrpflicht drängen, ist wohl zunächst
"icht zu befürchten.


Taubenschießen.

Ans Doberan wird uns geschrieben: Da die Grenzboten
vor einigen Jahren so entschieden Stellung nahmen gegen den traurigen Sport
des Taubeuschießeus am Heiligendamm, so werden sie es -- wie wir alle hier --
gewiß mit Freuden begrüßt haben, daß diesem Treiben durch einen Erlaß des


Maßgebliches und Unmaßgebliches

herbei, das anzuerkennen, man verschärfe nicht, indem man sich der Billigkeit ver¬
schließt, die Frauenfrage. Eine kurze Beleuchtung der praktischen Seite wird zeigen,
wie weit mit dem anerkannten Recht zu kommen ist.

1. Es ist längst bewiesen, daß durch Zulassung der Frauen zu allen mllglichen
Lebensstellungen die soziale Frage uicht gelöst, die soziale Not nicht gehoben wird:
so viele Plätze von den Frauen errungen werden, so viele gehen Männern ver¬
loren. Die gelehrten Berufsarten insonderheit >— um die dreht sich ja der
Kampf meist — sind schon jetzt in störender Weise überfüllt: durch das Eindringen
der Frauen würde mir das gelehrte Proletariat verstärkt werde».

2. Deshalb muß sich der Staat hüten — hierin ist dem Verfasser des Auf¬
satzes in Ur. 28 unbedingt beizustimmen —, etwa dnrch Errichtung von staat¬
lichen Mädchenghmnasien zur Eiuschlaguug dieser Karriere gewissermaßen zu ver¬
locken; aber er darf das nicht deshalb von der Hand weisen, weil es sich um
Frauen handelt, sondern er hat eine solche Neuschöpfung lediglich aus demselben
Gesichtspunkte abzulehnen, aus dem er sich auch zu Neugründung vou Knaben-
gymnnsien nur schwer und selten entschließt.

3. Der Staat muß aber den Frauen, die sich die erforderlichen Kenntnisse
irgendwie privatim aneignen, das Recht zugestehen und dementsprechend die Mög¬
lichkeit gewähren, ein vollgiltiges — also zur Immatrikulation und zur Ableistung
der Universitätscxamina berechtigendes — Maturitätszeugnis — etwa als so¬
genannte „Wilde" — zu erlangen. Dann ist den Frauen ihr gutes Recht gewährt,
und es wird

4. der Andrang zu den gelehrten Berufsarten durch dieses Zugeständnis gar
uicht zu mächtig werden. Denn erstens bleiben sicher auf unabsehbare Zeit hinaus
alle höher» Stellen im Staats- und Gemcindedicnste deu Frauen verschlossen:
Staat und Gemeinde können nie auf das Recht verzichten, ihre Beamten nach Be¬
lieben und Bedürfnis auszuwählen; hat doch auch kein männlicher Kandidat auf
sein Uuiversitätszeugnis hin ein Anrecht auf eine Anstellung im öffentlichen Dienste.
Hauptsächlich aber werden sich wenig Väter entschließen, ihre Töchter fürs Studium
zu bestimmen, weil sie sich angesichts der schwierigen und langwierigen Vorbereitung
gar zu zeitig hierfür entscheiden müßten; die meisten Väter werden sich doch
— und das ist das Richtige — der Hoffnung hingeben, daß ihre Töchter dereinst
liebende und geliebte Ehefrauen werden, und sie demgemäß, d. h. hauptsächlich
gesund erziehen. So würden sich allerdings auch die Bestrebungen hinsichtlich der
Frnueugyinnasien allmählich „im Sande verlaufen." Das hindert nur nicht, das
Recht der Frauen anzuerkennen.

5. Der Aufsatz in Ur. 2S thut auch des Wahl- und Stimmrechts Erwähnung.
Das steht augenblicklich noch nicht im Vordergrunde der Frauenbewegung, ich bin
aber überzeugt, daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß mindestens allen selb¬
ständigen Frauen mit sicherm Einkommen dieses Recht zu teil wird. Die Zeitungen
haben berichtet, daß man in einem Dorfe des sächsischen Erzgebirges eine Guts¬
besitzerin in deu Gemeinderat gewählt habe. Warum uicht? Es ist nur Sache der
Gewohnheit. Daß sich die Frauen zur Wehrpflicht drängen, ist wohl zunächst
"icht zu befürchten.


Taubenschießen.

Ans Doberan wird uns geschrieben: Da die Grenzboten
vor einigen Jahren so entschieden Stellung nahmen gegen den traurigen Sport
des Taubeuschießeus am Heiligendamm, so werden sie es — wie wir alle hier —
gewiß mit Freuden begrüßt haben, daß diesem Treiben durch einen Erlaß des


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[0295] Maßgebliches und Unmaßgebliches herbei, das anzuerkennen, man verschärfe nicht, indem man sich der Billigkeit ver¬ schließt, die Frauenfrage. Eine kurze Beleuchtung der praktischen Seite wird zeigen, wie weit mit dem anerkannten Recht zu kommen ist. 1. Es ist längst bewiesen, daß durch Zulassung der Frauen zu allen mllglichen Lebensstellungen die soziale Frage uicht gelöst, die soziale Not nicht gehoben wird: so viele Plätze von den Frauen errungen werden, so viele gehen Männern ver¬ loren. Die gelehrten Berufsarten insonderheit >— um die dreht sich ja der Kampf meist — sind schon jetzt in störender Weise überfüllt: durch das Eindringen der Frauen würde mir das gelehrte Proletariat verstärkt werde». 2. Deshalb muß sich der Staat hüten — hierin ist dem Verfasser des Auf¬ satzes in Ur. 28 unbedingt beizustimmen —, etwa dnrch Errichtung von staat¬ lichen Mädchenghmnasien zur Eiuschlaguug dieser Karriere gewissermaßen zu ver¬ locken; aber er darf das nicht deshalb von der Hand weisen, weil es sich um Frauen handelt, sondern er hat eine solche Neuschöpfung lediglich aus demselben Gesichtspunkte abzulehnen, aus dem er sich auch zu Neugründung vou Knaben- gymnnsien nur schwer und selten entschließt. 3. Der Staat muß aber den Frauen, die sich die erforderlichen Kenntnisse irgendwie privatim aneignen, das Recht zugestehen und dementsprechend die Mög¬ lichkeit gewähren, ein vollgiltiges — also zur Immatrikulation und zur Ableistung der Universitätscxamina berechtigendes — Maturitätszeugnis — etwa als so¬ genannte „Wilde" — zu erlangen. Dann ist den Frauen ihr gutes Recht gewährt, und es wird 4. der Andrang zu den gelehrten Berufsarten durch dieses Zugeständnis gar uicht zu mächtig werden. Denn erstens bleiben sicher auf unabsehbare Zeit hinaus alle höher» Stellen im Staats- und Gemcindedicnste deu Frauen verschlossen: Staat und Gemeinde können nie auf das Recht verzichten, ihre Beamten nach Be¬ lieben und Bedürfnis auszuwählen; hat doch auch kein männlicher Kandidat auf sein Uuiversitätszeugnis hin ein Anrecht auf eine Anstellung im öffentlichen Dienste. Hauptsächlich aber werden sich wenig Väter entschließen, ihre Töchter fürs Studium zu bestimmen, weil sie sich angesichts der schwierigen und langwierigen Vorbereitung gar zu zeitig hierfür entscheiden müßten; die meisten Väter werden sich doch — und das ist das Richtige — der Hoffnung hingeben, daß ihre Töchter dereinst liebende und geliebte Ehefrauen werden, und sie demgemäß, d. h. hauptsächlich gesund erziehen. So würden sich allerdings auch die Bestrebungen hinsichtlich der Frnueugyinnasien allmählich „im Sande verlaufen." Das hindert nur nicht, das Recht der Frauen anzuerkennen. 5. Der Aufsatz in Ur. 2S thut auch des Wahl- und Stimmrechts Erwähnung. Das steht augenblicklich noch nicht im Vordergrunde der Frauenbewegung, ich bin aber überzeugt, daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß mindestens allen selb¬ ständigen Frauen mit sicherm Einkommen dieses Recht zu teil wird. Die Zeitungen haben berichtet, daß man in einem Dorfe des sächsischen Erzgebirges eine Guts¬ besitzerin in deu Gemeinderat gewählt habe. Warum uicht? Es ist nur Sache der Gewohnheit. Daß sich die Frauen zur Wehrpflicht drängen, ist wohl zunächst "icht zu befürchten. Taubenschießen. Ans Doberan wird uns geschrieben: Da die Grenzboten vor einigen Jahren so entschieden Stellung nahmen gegen den traurigen Sport des Taubeuschießeus am Heiligendamm, so werden sie es — wie wir alle hier — gewiß mit Freuden begrüßt haben, daß diesem Treiben durch einen Erlaß des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/295>, abgerufen am 23.07.2024.