Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Das Militär in Deutschland. Italien und Belgien. Rickert hatte Grenzboten IV 1896 gs>
Maßgebliches und Unmaßgebliches Das Militär in Deutschland. Italien und Belgien. Rickert hatte Grenzboten IV 1896 gs>
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0441" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/224025"/> </div> <div n="1"> <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/> <div n="2"> <head> Das Militär in Deutschland. Italien und Belgien.</head> <p xml:id="ID_1334" next="#ID_1335"> Rickert hatte<lb/> Recht, als er am 19. November im Reichstage sagte, nicht die Karlsruher Blut¬<lb/> that an sich habe die Gemüter erregt, sondern ihr Zusammenhang mit andern<lb/> Dingen, d. h. einerseits mit dem, was man als Militarismus zu bezeichnen Pflegt,<lb/> andrerseits mit gewissen, zwar nicht gesetzlichen, aber thatsächlichen Standesvorrechten.<lb/> Was der Angehörige irgend eines Standes in unzurechnungsfähigen Zustande thut,<lb/> das hat an sich selbstverständlich gar keine Bedeutung; Bedeutung verleiht jener<lb/> traurigen Geschichte nur der Umstand, daß Brüsewitz den Ausdruck „meine Ehre"<lb/> gebraucht hat, und daß die Notwendigkeit des Duells zur Wiederherstellung ver¬<lb/> letzter Offiziersehre unter gewissen Umständen bei uns von den maßgebenden Per¬<lb/> sonen anerkannt wird. Da ist es nun merkwürdig, daß in der Reichstags- wie<lb/> in der Preßdebatte bei den Freunden wie bei den Gegnern des Duells immer nur<lb/> von einem feinern oder höher gespannten Ehrgefühl die Rede war, dessen Be¬<lb/> rechtigung von den einen behauptet, von den andern bestritten wird. Nicht um<lb/> ein feineres Ehrgefühl handelt es sich beim Offizier— ganz gewöhnliche Leute<lb/> haben mitunter das allerfeinste —, sondern um eine andre Ehre. Wir bestreiten,<lb/> was im vorigen Hefte S. 388 gesagt wordeu ist: „Der Ehrbegriff des Offiziers<lb/> unterscheidet sich in keinem Punkte von dem, der für jeden anständigen . . . Menschen<lb/> maßgebend ist," und halten es mit Jhering, der sich in seinem „Kampf ums Recht"<lb/> folgendermaßen ausläßt. Das seelische Schmerzgefühl bei erlittenen Rechtsverletzungen<lb/> »ist dieselbe Mahnung an die Pflicht der moralischen Selbsterhaltung, wie sie der<lb/> physische Schmerz in Bezug auf die physische Selbsterhaltung erhebt. Nehmen wir<lb/> den zweifellosesten Fall, den der Ehrverletzung, und deu Stand, in dem das Ge¬<lb/> fühl für Ehre am empfindlichsten ausgebildet ist, den Offizierstand. Ein Offizier,<lb/> der eine Ehreubeleidigung geduldig ertragen hat, ist als solcher unmöglich geworden.<lb/> Warum? Weil er das richtige Gefühl hat, daß ein Stand, der seiner Natur nach<lb/> die Verkörperung des persönlichen Mutes sein soll, Feigheit uicht dulden kann,<lb/> ohne sich selbst preiszugeben." Oder, wie andre gesagt haben, weil es sinnlos<lb/> wäre, zu verlangen, daß ein Mann, dem die Verteidigung des Vaterlands an¬<lb/> vertraut ist, zum Richter um Hilfe laufe, anstatt sich selbst zu verteidigen. Wenn<lb/> Man dagegen einwendet, zum geduldigen Ertragen und Verzeihen einer Beleidigung<lb/> gehöre mehr moralischer Mut als zu einem Pistolenduell, so verkennt man ganz<lb/> und gar die Natur des Soldatenstandes. Gewiß gehört in einem gewissen Sinne<lb/> wehr Mut dazu, sich auf öffentlichen Markte ohrfeigen als sich totschießen zu lassen,<lb/> awer dieser Mut ists eben nicht, was den Soldaten ausmacht; wer diesen Mut hat,<lb/> der gehört nicht aufs Schlachtfeld, sondern ins Kloster. Jhering stellt dann neben<lb/> den Offizier den Bauer, dem der Besitz, und den Kaufmann, dem der Kredit über<lb/> ^es geht. Dessen Aufrechterhaltung, heißt es vom Kredit, ist Lebensfrage für<lb/> deu Kaufmann, „und wer das Gerücht ausbreitet, daß er seine Verbindlichkeiten<lb/> 'naht pünktlich erfüllt habe, der trifft ihn empfindlicher, als wer ihn persönlich be¬<lb/> leidigt oder ihn bestiehlt, während der Offizier über eine derartige Beschuldigung<lb/> vielleicht lachen, und der Bauer deu darin liegenden Vorwurf gar uicht empfinden<lb/> wird." Merkwürdigerweise verirrt sich Jhering, nachdem er so den Kern der Sache<lb/> ^faßt hat, später zu der Ansicht, das Duell müsse darum vorläufig noch geduldet<lb/> werden, weil Ehrenkrttnkungen nicht streng genug bestraft würden. Als ob der<lb/> verdacht der Feigheit dadurch beseitigt werden könnte, daß der Beleidiger zehn</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1896 gs></fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0441]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Das Militär in Deutschland. Italien und Belgien. Rickert hatte
Recht, als er am 19. November im Reichstage sagte, nicht die Karlsruher Blut¬
that an sich habe die Gemüter erregt, sondern ihr Zusammenhang mit andern
Dingen, d. h. einerseits mit dem, was man als Militarismus zu bezeichnen Pflegt,
andrerseits mit gewissen, zwar nicht gesetzlichen, aber thatsächlichen Standesvorrechten.
Was der Angehörige irgend eines Standes in unzurechnungsfähigen Zustande thut,
das hat an sich selbstverständlich gar keine Bedeutung; Bedeutung verleiht jener
traurigen Geschichte nur der Umstand, daß Brüsewitz den Ausdruck „meine Ehre"
gebraucht hat, und daß die Notwendigkeit des Duells zur Wiederherstellung ver¬
letzter Offiziersehre unter gewissen Umständen bei uns von den maßgebenden Per¬
sonen anerkannt wird. Da ist es nun merkwürdig, daß in der Reichstags- wie
in der Preßdebatte bei den Freunden wie bei den Gegnern des Duells immer nur
von einem feinern oder höher gespannten Ehrgefühl die Rede war, dessen Be¬
rechtigung von den einen behauptet, von den andern bestritten wird. Nicht um
ein feineres Ehrgefühl handelt es sich beim Offizier— ganz gewöhnliche Leute
haben mitunter das allerfeinste —, sondern um eine andre Ehre. Wir bestreiten,
was im vorigen Hefte S. 388 gesagt wordeu ist: „Der Ehrbegriff des Offiziers
unterscheidet sich in keinem Punkte von dem, der für jeden anständigen . . . Menschen
maßgebend ist," und halten es mit Jhering, der sich in seinem „Kampf ums Recht"
folgendermaßen ausläßt. Das seelische Schmerzgefühl bei erlittenen Rechtsverletzungen
»ist dieselbe Mahnung an die Pflicht der moralischen Selbsterhaltung, wie sie der
physische Schmerz in Bezug auf die physische Selbsterhaltung erhebt. Nehmen wir
den zweifellosesten Fall, den der Ehrverletzung, und deu Stand, in dem das Ge¬
fühl für Ehre am empfindlichsten ausgebildet ist, den Offizierstand. Ein Offizier,
der eine Ehreubeleidigung geduldig ertragen hat, ist als solcher unmöglich geworden.
Warum? Weil er das richtige Gefühl hat, daß ein Stand, der seiner Natur nach
die Verkörperung des persönlichen Mutes sein soll, Feigheit uicht dulden kann,
ohne sich selbst preiszugeben." Oder, wie andre gesagt haben, weil es sinnlos
wäre, zu verlangen, daß ein Mann, dem die Verteidigung des Vaterlands an¬
vertraut ist, zum Richter um Hilfe laufe, anstatt sich selbst zu verteidigen. Wenn
Man dagegen einwendet, zum geduldigen Ertragen und Verzeihen einer Beleidigung
gehöre mehr moralischer Mut als zu einem Pistolenduell, so verkennt man ganz
und gar die Natur des Soldatenstandes. Gewiß gehört in einem gewissen Sinne
wehr Mut dazu, sich auf öffentlichen Markte ohrfeigen als sich totschießen zu lassen,
awer dieser Mut ists eben nicht, was den Soldaten ausmacht; wer diesen Mut hat,
der gehört nicht aufs Schlachtfeld, sondern ins Kloster. Jhering stellt dann neben
den Offizier den Bauer, dem der Besitz, und den Kaufmann, dem der Kredit über
^es geht. Dessen Aufrechterhaltung, heißt es vom Kredit, ist Lebensfrage für
deu Kaufmann, „und wer das Gerücht ausbreitet, daß er seine Verbindlichkeiten
'naht pünktlich erfüllt habe, der trifft ihn empfindlicher, als wer ihn persönlich be¬
leidigt oder ihn bestiehlt, während der Offizier über eine derartige Beschuldigung
vielleicht lachen, und der Bauer deu darin liegenden Vorwurf gar uicht empfinden
wird." Merkwürdigerweise verirrt sich Jhering, nachdem er so den Kern der Sache
^faßt hat, später zu der Ansicht, das Duell müsse darum vorläufig noch geduldet
werden, weil Ehrenkrttnkungen nicht streng genug bestraft würden. Als ob der
verdacht der Feigheit dadurch beseitigt werden könnte, daß der Beleidiger zehn
Grenzboten IV 1896 gs>
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |