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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

nationale Vereinigung gegründet, weil sie sich einer Führung, die sie für klerikal
halten, nicht länger unterwerfen wollen.


Gegen die Vielschreiberei

bei den Behörden und im Staatsleben wird
überall gekämpft. Ju Preußen ist vor kurzem für das Innere und die Finanzen
eine Vereinfachung des schriftlichen Verkehrs zwischen den Behörden, gleichstehenden
und über- und untergeordneten, vorgeschrieben worden, und man liest, daß sich das
Staatsministerium bemühe, diese Vereinfachung in dem ganzen Getriebe der Staats¬
verwaltung durchzuführen.

Nun ist die Abschaffung der sogenannten Knrialien, aller unnötigen Redensarten,
gewiß dankenswert, wenn dadurch der Schreiber und der Leser -- freilich wie
wenig! -- entlastet werden. Dennoch bleibt es wahr: suxerllus. ion noocznt,, und die
Form ist oft ein Mahner, den Verkehr zwischen den Behörden, zwischen Vorgesetzten
und Untergebnen wie zwischen Gleichstehenden ruhig im Geleise zu halten, schürfen
und Unebenheiten zu vermeiden. Wer will voraussagen, ob sich die Beseitigung
dieser Dinge nicht einmal rächen wird? Es klingt ja sehr einleuchtend, wenn man
dem bisher üblichen, wie eine ewige Krankheit fortgeerbten Berichtsstil die gänzlich
formlose Kürze gegenüberstellt und dann die Differenz der Worte, die "unnötig"
so und so vielmal geschrieben und gelesen worden sind, in Zeit und Geld umrechnet.
Damit ist aber mir leider dem Hanptllbel nicht gesteuert. Nicht die Form der
Schriftsätze, sondern ihr Inhalt ist maßgebend. In der Neigung zur Vielschreiberei,
zum Aktenmachen, zu langen schriftlichen Auseinandersetzungen, die niemand liest,
die aber durch ihr Dasein Eindruck machen wollen, die den Fleiß und die Gründ¬
lichkeit des Mitteilenden ins Licht stellen sollen -- darin liegt der Schaden. Und
diese Vielschreiberei ist gerade an Stellen eingerissen, die man um meisten gegen
das Überhandnehmen des Schreibwerks schützen zu müssen glaubt. Die preußischen
Landräte z. B., deren Thätigkeit sich vor allem im Persönlichen Verkehr, in leben¬
diger Berührung mit den Kreiseingcsessenen abwickeln soll, haben nach den Kreis-
ordnungcu in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Kreisansschüsfe, als die Träger
der Kreisverwnltung alljährlich dem Kreistage über den Stand und die Verwal¬
tung der Kreistvmmuualangelegenhciten Bericht zu erstatten, also über die Ver¬
mögensverwaltung und die vom Kreise als Träger von Vermögensrechten unter¬
haltenen Anstalten usw. gewissermaßen als Erläuterung des jeweilig zu beschließenden
Kreishaushaltsplanes. Wozu aber hat sich dieser Bericht fast durchweg entwickelt?
Man hat für ihn den Namen "Vermaltnngsbcricht" erfunden, aber ohne der ge¬
setzlichen Bestimmung zu gedenken, schreibt man darin 60 omvidus rotas et quibusäam
aliis, schildert alles, was überhaupt in die Verwaltung des Landrath fällt, den
Kreisansschnß aber als Organ der Kreisvcrwaltuug gar nichts angeht, ja nicht
einmal als Selbstverwnltungsbehörde -- im Verwaltungsstreit- oder im Beschluß-
verfahreu -- berührt. Schließlich hängt der ganze Verwaltungsbericht in der
Hauptsache uur insofern mit der Kreistommunalverwaltnng zusammen, als die Drnck-
tostcn vom Kreise bestritten werden müssen.

Unzählige Verwaltungsberichte, starke Hefte, verbreiten sich über die Statistik:
den Personenstand, die Auswandrnng, die Nachweisung der vom Kreisansschnß als
Verwaltungsgericht und Beschlnßbchörde erledigten einzelnen Nummern, die übrigens
nebenher der Regierung besonders eingereicht wird, das Ortskrankenkassenwesen, das
"mütätswesen, sogar die Kirchen- und Schulsachen, die Militnrverhältnisse, die
Landesknltnr und den Saateustand, die Viehzucht und die Viehseuchen, die Alters¬
versicherung und dergl., lauter Dinge, die in gar keinem Zusammenhang mit dem


Maßgebliches und Unmaßgebliches

nationale Vereinigung gegründet, weil sie sich einer Führung, die sie für klerikal
halten, nicht länger unterwerfen wollen.


Gegen die Vielschreiberei

bei den Behörden und im Staatsleben wird
überall gekämpft. Ju Preußen ist vor kurzem für das Innere und die Finanzen
eine Vereinfachung des schriftlichen Verkehrs zwischen den Behörden, gleichstehenden
und über- und untergeordneten, vorgeschrieben worden, und man liest, daß sich das
Staatsministerium bemühe, diese Vereinfachung in dem ganzen Getriebe der Staats¬
verwaltung durchzuführen.

Nun ist die Abschaffung der sogenannten Knrialien, aller unnötigen Redensarten,
gewiß dankenswert, wenn dadurch der Schreiber und der Leser — freilich wie
wenig! — entlastet werden. Dennoch bleibt es wahr: suxerllus. ion noocznt,, und die
Form ist oft ein Mahner, den Verkehr zwischen den Behörden, zwischen Vorgesetzten
und Untergebnen wie zwischen Gleichstehenden ruhig im Geleise zu halten, schürfen
und Unebenheiten zu vermeiden. Wer will voraussagen, ob sich die Beseitigung
dieser Dinge nicht einmal rächen wird? Es klingt ja sehr einleuchtend, wenn man
dem bisher üblichen, wie eine ewige Krankheit fortgeerbten Berichtsstil die gänzlich
formlose Kürze gegenüberstellt und dann die Differenz der Worte, die „unnötig"
so und so vielmal geschrieben und gelesen worden sind, in Zeit und Geld umrechnet.
Damit ist aber mir leider dem Hanptllbel nicht gesteuert. Nicht die Form der
Schriftsätze, sondern ihr Inhalt ist maßgebend. In der Neigung zur Vielschreiberei,
zum Aktenmachen, zu langen schriftlichen Auseinandersetzungen, die niemand liest,
die aber durch ihr Dasein Eindruck machen wollen, die den Fleiß und die Gründ¬
lichkeit des Mitteilenden ins Licht stellen sollen — darin liegt der Schaden. Und
diese Vielschreiberei ist gerade an Stellen eingerissen, die man um meisten gegen
das Überhandnehmen des Schreibwerks schützen zu müssen glaubt. Die preußischen
Landräte z. B., deren Thätigkeit sich vor allem im Persönlichen Verkehr, in leben¬
diger Berührung mit den Kreiseingcsessenen abwickeln soll, haben nach den Kreis-
ordnungcu in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Kreisansschüsfe, als die Träger
der Kreisverwnltung alljährlich dem Kreistage über den Stand und die Verwal¬
tung der Kreistvmmuualangelegenhciten Bericht zu erstatten, also über die Ver¬
mögensverwaltung und die vom Kreise als Träger von Vermögensrechten unter¬
haltenen Anstalten usw. gewissermaßen als Erläuterung des jeweilig zu beschließenden
Kreishaushaltsplanes. Wozu aber hat sich dieser Bericht fast durchweg entwickelt?
Man hat für ihn den Namen „Vermaltnngsbcricht" erfunden, aber ohne der ge¬
setzlichen Bestimmung zu gedenken, schreibt man darin 60 omvidus rotas et quibusäam
aliis, schildert alles, was überhaupt in die Verwaltung des Landrath fällt, den
Kreisansschnß aber als Organ der Kreisvcrwaltuug gar nichts angeht, ja nicht
einmal als Selbstverwnltungsbehörde — im Verwaltungsstreit- oder im Beschluß-
verfahreu — berührt. Schließlich hängt der ganze Verwaltungsbericht in der
Hauptsache uur insofern mit der Kreistommunalverwaltnng zusammen, als die Drnck-
tostcn vom Kreise bestritten werden müssen.

Unzählige Verwaltungsberichte, starke Hefte, verbreiten sich über die Statistik:
den Personenstand, die Auswandrnng, die Nachweisung der vom Kreisansschnß als
Verwaltungsgericht und Beschlnßbchörde erledigten einzelnen Nummern, die übrigens
nebenher der Regierung besonders eingereicht wird, das Ortskrankenkassenwesen, das
«mütätswesen, sogar die Kirchen- und Schulsachen, die Militnrverhältnisse, die
Landesknltnr und den Saateustand, die Viehzucht und die Viehseuchen, die Alters¬
versicherung und dergl., lauter Dinge, die in gar keinem Zusammenhang mit dem


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[0254] Maßgebliches und Unmaßgebliches nationale Vereinigung gegründet, weil sie sich einer Führung, die sie für klerikal halten, nicht länger unterwerfen wollen. Gegen die Vielschreiberei bei den Behörden und im Staatsleben wird überall gekämpft. Ju Preußen ist vor kurzem für das Innere und die Finanzen eine Vereinfachung des schriftlichen Verkehrs zwischen den Behörden, gleichstehenden und über- und untergeordneten, vorgeschrieben worden, und man liest, daß sich das Staatsministerium bemühe, diese Vereinfachung in dem ganzen Getriebe der Staats¬ verwaltung durchzuführen. Nun ist die Abschaffung der sogenannten Knrialien, aller unnötigen Redensarten, gewiß dankenswert, wenn dadurch der Schreiber und der Leser — freilich wie wenig! — entlastet werden. Dennoch bleibt es wahr: suxerllus. ion noocznt,, und die Form ist oft ein Mahner, den Verkehr zwischen den Behörden, zwischen Vorgesetzten und Untergebnen wie zwischen Gleichstehenden ruhig im Geleise zu halten, schürfen und Unebenheiten zu vermeiden. Wer will voraussagen, ob sich die Beseitigung dieser Dinge nicht einmal rächen wird? Es klingt ja sehr einleuchtend, wenn man dem bisher üblichen, wie eine ewige Krankheit fortgeerbten Berichtsstil die gänzlich formlose Kürze gegenüberstellt und dann die Differenz der Worte, die „unnötig" so und so vielmal geschrieben und gelesen worden sind, in Zeit und Geld umrechnet. Damit ist aber mir leider dem Hanptllbel nicht gesteuert. Nicht die Form der Schriftsätze, sondern ihr Inhalt ist maßgebend. In der Neigung zur Vielschreiberei, zum Aktenmachen, zu langen schriftlichen Auseinandersetzungen, die niemand liest, die aber durch ihr Dasein Eindruck machen wollen, die den Fleiß und die Gründ¬ lichkeit des Mitteilenden ins Licht stellen sollen — darin liegt der Schaden. Und diese Vielschreiberei ist gerade an Stellen eingerissen, die man um meisten gegen das Überhandnehmen des Schreibwerks schützen zu müssen glaubt. Die preußischen Landräte z. B., deren Thätigkeit sich vor allem im Persönlichen Verkehr, in leben¬ diger Berührung mit den Kreiseingcsessenen abwickeln soll, haben nach den Kreis- ordnungcu in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Kreisansschüsfe, als die Träger der Kreisverwnltung alljährlich dem Kreistage über den Stand und die Verwal¬ tung der Kreistvmmuualangelegenhciten Bericht zu erstatten, also über die Ver¬ mögensverwaltung und die vom Kreise als Träger von Vermögensrechten unter¬ haltenen Anstalten usw. gewissermaßen als Erläuterung des jeweilig zu beschließenden Kreishaushaltsplanes. Wozu aber hat sich dieser Bericht fast durchweg entwickelt? Man hat für ihn den Namen „Vermaltnngsbcricht" erfunden, aber ohne der ge¬ setzlichen Bestimmung zu gedenken, schreibt man darin 60 omvidus rotas et quibusäam aliis, schildert alles, was überhaupt in die Verwaltung des Landrath fällt, den Kreisansschnß aber als Organ der Kreisvcrwaltuug gar nichts angeht, ja nicht einmal als Selbstverwnltungsbehörde — im Verwaltungsstreit- oder im Beschluß- verfahreu — berührt. Schließlich hängt der ganze Verwaltungsbericht in der Hauptsache uur insofern mit der Kreistommunalverwaltnng zusammen, als die Drnck- tostcn vom Kreise bestritten werden müssen. Unzählige Verwaltungsberichte, starke Hefte, verbreiten sich über die Statistik: den Personenstand, die Auswandrnng, die Nachweisung der vom Kreisansschnß als Verwaltungsgericht und Beschlnßbchörde erledigten einzelnen Nummern, die übrigens nebenher der Regierung besonders eingereicht wird, das Ortskrankenkassenwesen, das «mütätswesen, sogar die Kirchen- und Schulsachen, die Militnrverhältnisse, die Landesknltnr und den Saateustand, die Viehzucht und die Viehseuchen, die Alters¬ versicherung und dergl., lauter Dinge, die in gar keinem Zusammenhang mit dem

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/254>, abgerufen am 05.01.2025.