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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

noch dadurch, daß mit der Neuordnung eine durchgängige Verjüngung der etat¬
mäßigen Beamten verbunden wurde, indem die ältern von ihnen in großer Zahl
(unter deu eigens dafür geschaffenen besonders günstigen Bedingungen: Fortbezug
des bisherigen vollen Einkommens ans die Dauer von fünf Jahren und uach deren
Ablauf Gewährung des höchsten bei diesem Einkommen erreichbaren Ruhegehalts)
zur Verfügung gestellt und durch jüngere Kräfte ersetzt wurden.

Auf Grund genauer und, soweit zu übersehen ist, auch zutreffender Berech¬
nungen werden in der erwähnten Darstellung für die Negiernugsbaumeister des
Maschincnfachs 45 und für die des Jngeuieurfachs 170 neue etatmäßige Stellen
gefordert, d. h. die im Haushalt der Staatsciseubahuverwaltmig vorzusehende feste
Anstellung der 45 und 170 ältesten, seit längerer Zeit diätarisch beschäftigten und
voraussichtlich dauernd gebrauchten Baumeister beider Fächer. Die damit verbundne
Gewährung des Wvhnungsgeldzuschusses ist dabei in finanzieller Hinsicht allein
von Belang. Und gegenüber den glänzenden Erträgnissen der Stantsbahueu,
sowie im Verhältnis zu ihrem gesamten Besoldnngsetat ist die dafür erforderliche
Summe in der That geringfügig. Diese Stellenzahl ist notwendig, um nur
"einigermaßen erträgliche Zustände" herzustellen, nämlich sodaß wenigstens die
Dauer der diätarischen Beschäftigung vor Einführung der Neuordnung nicht noch
verlängert werde. Und wenn man bedenkt, daß diese Beschäftigung damals etwa
elf Jahre währte, wird man die gestellte Forderung, so hoch sie auch auf den
ersten Blick erscheinen mag, nicht als übertrieben oder unbillig ansehen können.
Sie entspricht ungefähr dem Zustande vor der Neuordnung nud dem bei andern
Beamtenklassen schon bestehenden Verhältnis. Von den hohem Verwaltungs¬
beamten sind bei deu Staatsbahuen 35 Prozent etatmäßig angestellt. In der
Justizverwaltung wie in der Prvvinziälstcucrvcrwaltung sind sogar 89 Prozent
in etatmäßigen Stellen. Da in der Staatseisenbnhnverwaltung etwa 370 höhere
Bantechniker fest angestellt und 263 diätarisch beschäftigt sind, so sind nach jenem
Verhältnis berechnet etwa 170 Stellen erforderlich. Für die Maschinentechniken
Baumeister führt die gleiche Berechnung zu der geforderten Zahl von 45 Stellen.

Daß der gegenwärtige niedrige Bestand an höhern technische" Beamten dem
wirklichen Bedürfnis bei weitem nicht genügt, ist längst kein Geheimnis mehr. Der
Mehrbedarf wird zum Teil erstaunlich hoch angegeben. Und es wäre gänzlich
verfehlt, einen begangnen Irrtum nicht als solchen anerkennen zu wollen und nur
um des "Prinzips" willen zu Maßregeln zu greifen, die doch nur vorübergehend
abhelfen können. Dahin gehört u. a. die stärkere Heranziehung der privaten Technik
zur Lieferung Von Entwürfen und Anschlägen, deren sachgemäße Aufstellung eine
genaue Kenntnis der stetig fortschreitenden Ansprüche des vielgestaltigen Eisenbahn¬
betriebes und -Verkehrs voraussetzt. Auch ist die Sparsamkeit in der Preußischen
Staatseisenbahnverwaltung Wohl am allerwenigsten der Benmtenklasse gegenüber
am Platze, der die Verwaltung hauptsächlich ihre wirtschaftlichen und sonstigen
Erfolge verdankt.


Zur Prügelstrafe in der Volksschule.

Im Solling, einem kleinen
hannoverschen Waldgebirge, liegt in A. eine Glashütte, deren Arbeiter teils in A.,
teils in P., wo sich die Schule befindet, wohnen. Die Lehren der Sozialdemokratie
haben in dieses stille Waldthal noch nicht ihren Einzug gehalten, zum großen Teil
dank dem Patriarchalischen Verhältnis, das hier noch zwischen Arbeitgeber und
Arbeiter besteht, und das sich auch im vorliegenden Falle wieder vorzüglich bewährt
hat. Am 22. April d. I. nämlich kamen zu dem Fabrikbesitzer B. die Eltern


Maßgebliches und Unmaßgebliches

noch dadurch, daß mit der Neuordnung eine durchgängige Verjüngung der etat¬
mäßigen Beamten verbunden wurde, indem die ältern von ihnen in großer Zahl
(unter deu eigens dafür geschaffenen besonders günstigen Bedingungen: Fortbezug
des bisherigen vollen Einkommens ans die Dauer von fünf Jahren und uach deren
Ablauf Gewährung des höchsten bei diesem Einkommen erreichbaren Ruhegehalts)
zur Verfügung gestellt und durch jüngere Kräfte ersetzt wurden.

Auf Grund genauer und, soweit zu übersehen ist, auch zutreffender Berech¬
nungen werden in der erwähnten Darstellung für die Negiernugsbaumeister des
Maschincnfachs 45 und für die des Jngeuieurfachs 170 neue etatmäßige Stellen
gefordert, d. h. die im Haushalt der Staatsciseubahuverwaltmig vorzusehende feste
Anstellung der 45 und 170 ältesten, seit längerer Zeit diätarisch beschäftigten und
voraussichtlich dauernd gebrauchten Baumeister beider Fächer. Die damit verbundne
Gewährung des Wvhnungsgeldzuschusses ist dabei in finanzieller Hinsicht allein
von Belang. Und gegenüber den glänzenden Erträgnissen der Stantsbahueu,
sowie im Verhältnis zu ihrem gesamten Besoldnngsetat ist die dafür erforderliche
Summe in der That geringfügig. Diese Stellenzahl ist notwendig, um nur
„einigermaßen erträgliche Zustände" herzustellen, nämlich sodaß wenigstens die
Dauer der diätarischen Beschäftigung vor Einführung der Neuordnung nicht noch
verlängert werde. Und wenn man bedenkt, daß diese Beschäftigung damals etwa
elf Jahre währte, wird man die gestellte Forderung, so hoch sie auch auf den
ersten Blick erscheinen mag, nicht als übertrieben oder unbillig ansehen können.
Sie entspricht ungefähr dem Zustande vor der Neuordnung nud dem bei andern
Beamtenklassen schon bestehenden Verhältnis. Von den hohem Verwaltungs¬
beamten sind bei deu Staatsbahuen 35 Prozent etatmäßig angestellt. In der
Justizverwaltung wie in der Prvvinziälstcucrvcrwaltung sind sogar 89 Prozent
in etatmäßigen Stellen. Da in der Staatseisenbnhnverwaltung etwa 370 höhere
Bantechniker fest angestellt und 263 diätarisch beschäftigt sind, so sind nach jenem
Verhältnis berechnet etwa 170 Stellen erforderlich. Für die Maschinentechniken
Baumeister führt die gleiche Berechnung zu der geforderten Zahl von 45 Stellen.

Daß der gegenwärtige niedrige Bestand an höhern technische» Beamten dem
wirklichen Bedürfnis bei weitem nicht genügt, ist längst kein Geheimnis mehr. Der
Mehrbedarf wird zum Teil erstaunlich hoch angegeben. Und es wäre gänzlich
verfehlt, einen begangnen Irrtum nicht als solchen anerkennen zu wollen und nur
um des „Prinzips" willen zu Maßregeln zu greifen, die doch nur vorübergehend
abhelfen können. Dahin gehört u. a. die stärkere Heranziehung der privaten Technik
zur Lieferung Von Entwürfen und Anschlägen, deren sachgemäße Aufstellung eine
genaue Kenntnis der stetig fortschreitenden Ansprüche des vielgestaltigen Eisenbahn¬
betriebes und -Verkehrs voraussetzt. Auch ist die Sparsamkeit in der Preußischen
Staatseisenbahnverwaltung Wohl am allerwenigsten der Benmtenklasse gegenüber
am Platze, der die Verwaltung hauptsächlich ihre wirtschaftlichen und sonstigen
Erfolge verdankt.


Zur Prügelstrafe in der Volksschule.

Im Solling, einem kleinen
hannoverschen Waldgebirge, liegt in A. eine Glashütte, deren Arbeiter teils in A.,
teils in P., wo sich die Schule befindet, wohnen. Die Lehren der Sozialdemokratie
haben in dieses stille Waldthal noch nicht ihren Einzug gehalten, zum großen Teil
dank dem Patriarchalischen Verhältnis, das hier noch zwischen Arbeitgeber und
Arbeiter besteht, und das sich auch im vorliegenden Falle wieder vorzüglich bewährt
hat. Am 22. April d. I. nämlich kamen zu dem Fabrikbesitzer B. die Eltern


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[0438] Maßgebliches und Unmaßgebliches noch dadurch, daß mit der Neuordnung eine durchgängige Verjüngung der etat¬ mäßigen Beamten verbunden wurde, indem die ältern von ihnen in großer Zahl (unter deu eigens dafür geschaffenen besonders günstigen Bedingungen: Fortbezug des bisherigen vollen Einkommens ans die Dauer von fünf Jahren und uach deren Ablauf Gewährung des höchsten bei diesem Einkommen erreichbaren Ruhegehalts) zur Verfügung gestellt und durch jüngere Kräfte ersetzt wurden. Auf Grund genauer und, soweit zu übersehen ist, auch zutreffender Berech¬ nungen werden in der erwähnten Darstellung für die Negiernugsbaumeister des Maschincnfachs 45 und für die des Jngeuieurfachs 170 neue etatmäßige Stellen gefordert, d. h. die im Haushalt der Staatsciseubahuverwaltmig vorzusehende feste Anstellung der 45 und 170 ältesten, seit längerer Zeit diätarisch beschäftigten und voraussichtlich dauernd gebrauchten Baumeister beider Fächer. Die damit verbundne Gewährung des Wvhnungsgeldzuschusses ist dabei in finanzieller Hinsicht allein von Belang. Und gegenüber den glänzenden Erträgnissen der Stantsbahueu, sowie im Verhältnis zu ihrem gesamten Besoldnngsetat ist die dafür erforderliche Summe in der That geringfügig. Diese Stellenzahl ist notwendig, um nur „einigermaßen erträgliche Zustände" herzustellen, nämlich sodaß wenigstens die Dauer der diätarischen Beschäftigung vor Einführung der Neuordnung nicht noch verlängert werde. Und wenn man bedenkt, daß diese Beschäftigung damals etwa elf Jahre währte, wird man die gestellte Forderung, so hoch sie auch auf den ersten Blick erscheinen mag, nicht als übertrieben oder unbillig ansehen können. Sie entspricht ungefähr dem Zustande vor der Neuordnung nud dem bei andern Beamtenklassen schon bestehenden Verhältnis. Von den hohem Verwaltungs¬ beamten sind bei deu Staatsbahuen 35 Prozent etatmäßig angestellt. In der Justizverwaltung wie in der Prvvinziälstcucrvcrwaltung sind sogar 89 Prozent in etatmäßigen Stellen. Da in der Staatseisenbnhnverwaltung etwa 370 höhere Bantechniker fest angestellt und 263 diätarisch beschäftigt sind, so sind nach jenem Verhältnis berechnet etwa 170 Stellen erforderlich. Für die Maschinentechniken Baumeister führt die gleiche Berechnung zu der geforderten Zahl von 45 Stellen. Daß der gegenwärtige niedrige Bestand an höhern technische» Beamten dem wirklichen Bedürfnis bei weitem nicht genügt, ist längst kein Geheimnis mehr. Der Mehrbedarf wird zum Teil erstaunlich hoch angegeben. Und es wäre gänzlich verfehlt, einen begangnen Irrtum nicht als solchen anerkennen zu wollen und nur um des „Prinzips" willen zu Maßregeln zu greifen, die doch nur vorübergehend abhelfen können. Dahin gehört u. a. die stärkere Heranziehung der privaten Technik zur Lieferung Von Entwürfen und Anschlägen, deren sachgemäße Aufstellung eine genaue Kenntnis der stetig fortschreitenden Ansprüche des vielgestaltigen Eisenbahn¬ betriebes und -Verkehrs voraussetzt. Auch ist die Sparsamkeit in der Preußischen Staatseisenbahnverwaltung Wohl am allerwenigsten der Benmtenklasse gegenüber am Platze, der die Verwaltung hauptsächlich ihre wirtschaftlichen und sonstigen Erfolge verdankt. Zur Prügelstrafe in der Volksschule. Im Solling, einem kleinen hannoverschen Waldgebirge, liegt in A. eine Glashütte, deren Arbeiter teils in A., teils in P., wo sich die Schule befindet, wohnen. Die Lehren der Sozialdemokratie haben in dieses stille Waldthal noch nicht ihren Einzug gehalten, zum großen Teil dank dem Patriarchalischen Verhältnis, das hier noch zwischen Arbeitgeber und Arbeiter besteht, und das sich auch im vorliegenden Falle wieder vorzüglich bewährt hat. Am 22. April d. I. nämlich kamen zu dem Fabrikbesitzer B. die Eltern

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222941/438>, abgerufen am 01.09.2024.