Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.Etwas von der Post TW Ein großer Teil der Beschwerden wird durch Fehlleitungen und hierdurch Worin bestehen nun diese "Vorkehrungen"? Das Postamt, von dein man Etwas von der Post TW Ein großer Teil der Beschwerden wird durch Fehlleitungen und hierdurch Worin bestehen nun diese „Vorkehrungen"? Das Postamt, von dein man <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0406" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222710"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341863_222303/figures/grenzboten_341863_222303_222710_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Etwas von der Post</head><lb/> <p xml:id="ID_1179"> TW<lb/> BWG<lb/> dasahrcms jahrein schreiben sich mehrere Beamte bei den vierzig<lb/> Oberpostdirektionen des Reichspostgebiets die Finger lahm, um<lb/> alle die Beschwerden zu erledigen, die vom Publikum eingesandt<lb/> worden sind, und die Posträte seufzen unter der Last, die auf<lb/> die Beschwerden zu erteilenden Bescheide in eine Form zu bringen,<lb/> sie nicht zu weitern Berufungen an das Reichspostamt Anlaß geben.<lb/> Dabei kommt nur ein geringer Teil der Beschwerden zur Kenntnis der Ober¬<lb/> postdirektionen, die meisten werden von den Postämtern geprüft und erledigt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1180"> Ein großer Teil der Beschwerden wird durch Fehlleitungen und hierdurch<lb/> herbeigeführte Verzögerungen der Sendungen veranlaßt. Der Beschwerdeführer<lb/> erhält sofort von der Oberpostdirektion die Mitteilung, daß sein Schreiben ein¬<lb/> gegangen und die Untersuchung eingeleitet sei. Von den Postanstalten wird<lb/> hierauf der Leitnachweis des verspäteten Briefes usw. gefordert, die Beamten<lb/> werden zur Äußerung veranlaßt oder schriftlich vernommen, aber erreicht wird<lb/> hierdurch nichts. Denn jeder Beamte sagt: ich vermag mich des Briefes nicht<lb/> zu erinnern, wäre er aber in meine Hände gekommen, so würde ich ihn da<lb/> und dorthin weitergesandt haben. Die entstandnen Schriftstücke gehen nun an<lb/> die Oberpostdirektion zurück, und diese bescheidet den Beschwerdeführer etwa in<lb/> folgender Weise: Herren Schulz und Müller Wohlgeboren Hierselbst. Euere<lb/> (sie) Wohlgeboren benachrichtige ich im Anschluß an meine vorläufige Mit¬<lb/> teilung vom xten ergebenst, daß die angestellten eingehendsten Ermittlungen<lb/> nach dem Grunde der Verspätung des Briefes, dessen Umschlag wieder bei¬<lb/> gefügt ist, leider vergeblich geblieben sind. Indem ich Ihnen mein lebhaftes<lb/> Bedauern über die vorgckommne Unregelmäßigkeit ausdrücke, bemerke ich, daß<lb/> Vorkehrungen getroffen sind, um die Wiederholung derartiger Versehen zu<lb/> vermeiden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1181" next="#ID_1182"> Worin bestehen nun diese „Vorkehrungen"? Das Postamt, von dein man<lb/> annimmt, daß von ihm die erste Fehlleitung ausgegangen sei, erhält die Auf¬<lb/> forderung, die Beamten auf die richtige Leitung der Sendungen nach dem in<lb/> Frage kommenden Orte hinzuweisen. Das Postamt führt die Anordnung aus,<lb/> aber kaum sind die Abfertigungsbeamten mit der entsprechenden Anweisung<lb/> versehen, so gehen sie schon wieder nach allen Richtungen ab, und es sitzen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0406]
[Abbildung]
Etwas von der Post
TW
BWG
dasahrcms jahrein schreiben sich mehrere Beamte bei den vierzig
Oberpostdirektionen des Reichspostgebiets die Finger lahm, um
alle die Beschwerden zu erledigen, die vom Publikum eingesandt
worden sind, und die Posträte seufzen unter der Last, die auf
die Beschwerden zu erteilenden Bescheide in eine Form zu bringen,
sie nicht zu weitern Berufungen an das Reichspostamt Anlaß geben.
Dabei kommt nur ein geringer Teil der Beschwerden zur Kenntnis der Ober¬
postdirektionen, die meisten werden von den Postämtern geprüft und erledigt.
Ein großer Teil der Beschwerden wird durch Fehlleitungen und hierdurch
herbeigeführte Verzögerungen der Sendungen veranlaßt. Der Beschwerdeführer
erhält sofort von der Oberpostdirektion die Mitteilung, daß sein Schreiben ein¬
gegangen und die Untersuchung eingeleitet sei. Von den Postanstalten wird
hierauf der Leitnachweis des verspäteten Briefes usw. gefordert, die Beamten
werden zur Äußerung veranlaßt oder schriftlich vernommen, aber erreicht wird
hierdurch nichts. Denn jeder Beamte sagt: ich vermag mich des Briefes nicht
zu erinnern, wäre er aber in meine Hände gekommen, so würde ich ihn da
und dorthin weitergesandt haben. Die entstandnen Schriftstücke gehen nun an
die Oberpostdirektion zurück, und diese bescheidet den Beschwerdeführer etwa in
folgender Weise: Herren Schulz und Müller Wohlgeboren Hierselbst. Euere
(sie) Wohlgeboren benachrichtige ich im Anschluß an meine vorläufige Mit¬
teilung vom xten ergebenst, daß die angestellten eingehendsten Ermittlungen
nach dem Grunde der Verspätung des Briefes, dessen Umschlag wieder bei¬
gefügt ist, leider vergeblich geblieben sind. Indem ich Ihnen mein lebhaftes
Bedauern über die vorgckommne Unregelmäßigkeit ausdrücke, bemerke ich, daß
Vorkehrungen getroffen sind, um die Wiederholung derartiger Versehen zu
vermeiden.
Worin bestehen nun diese „Vorkehrungen"? Das Postamt, von dein man
annimmt, daß von ihm die erste Fehlleitung ausgegangen sei, erhält die Auf¬
forderung, die Beamten auf die richtige Leitung der Sendungen nach dem in
Frage kommenden Orte hinzuweisen. Das Postamt führt die Anordnung aus,
aber kaum sind die Abfertigungsbeamten mit der entsprechenden Anweisung
versehen, so gehen sie schon wieder nach allen Richtungen ab, und es sitzen
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