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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Umnaßgebliches

dem Drucke der Not und Nnhrungssorge nicht schlappe Kerls geworden wie die
Polen, Russen oder Hindu; sie haben sich ihre germanische Energie gewahrt; sie
werden demnach Großes schaffen, sobald man ihnen den Raum dafür eröffnet,
anstatt die Volkskräfte in eine Enge zu sperren, wo sie sich zerstörend gegen einander
kehren müssen. Die Ratschläge befolgen, die aus der Gegend der Rheinisch-West-
fälischen Zeitung stammen, das würde heißen: unser Volk und die glorreiche Zukunft
unsers Vaterlandes dem Dividenden- und Rentenhunger engherziger und kurzsichtiger
Plutokraten opfern.


Kurpfuscherei.

Folgender kürzlich vorgekommne Fall ist einer kurzen Be¬
trachtung wert, weil er deutlich zeigt, wie machtlos der Strafrichter gegenüber der
Kurpfuscherei, diesem gefährlichsten aller Handwerke, ist.

Ein Kind unbemittelter Eltern erkrankte an einem Halslcideu. Um die Kosten
für einen Arzt zu sparen, gaben die Eltern das Kind einer gewerbsmäßigen Heil-
küustlerin in Behandlung. Diese entdeckte schon bei der ersten Untersuchung des
Kindes weiße Flecken im Halse, erklärte aber den hierdurch beunruhigten Eltern
aufs bestimmteste, daß keine Diphtheritis vorliege; es hätten sich nur kleine Stücke
Weißen Schleims, aus dem Magen herrührend, im Hälse festgesetzt; derartige Fälle
habe sie schon häufig behandelt. Als die Eltern einen Arzt herbeirufen wollte",
erklärte sie das für überflüssig und riet davon ab mit dem Bemerke", der Arzt
könne auch nichts weiter thun als sie. Sie verordnete nun zunächst warme Um¬
schläge um Hals und Brust, und als dies Mittel uicht anschlug, wandte sie Massage
ein. Die hierauf eiugetretue Verschlimmerung veranlaßte am folgenden Tage die
geängstigten Eltern, doch noch einen Arzt zu rufen. Dieser stellte sofort uach der
ersten Untersuchung Diphtheritis im gefährlichsten Stadium fest und erklärte, daß
ärztliche Hilfe zu spät komme. Einige Stunden später starb das Kind.

Der Fall wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Staatsanwalt
leitete gegen die Heilkünstlerin eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung ein,
stellte aber bald darauf das Verfahren wieder ein, weil, wenn auch anzunehmen
sei, daß das Verhalten der Beschuldigten den Tod des Kindes mit herbeigeführt
habe, die Frau wegen mangelnder Einsicht nicht für fahrlässig erachtet werden
könne; denn ihr geringer Bildungsgrad schließe die Annahme aus, daß sie den
Erfolg ihrer Handlungsweise als möglich habe voraussehen können.

Ein solches Ergebnis muß aber doch als höchst unbefriedigend und bedenk¬
lich bezeichnet werden.

Geht man von der auch vom Staatsanwalt angenommnen Voraussetzung aus,
daß die Verschlimmerung in dem Zustande des Kindes und dann dessen Tod auf
die falsche Behandlung, insbesondre die Massage, zurückzuführen sei, so wird
gewiß jedermann, der die Sache unbefangen und vom rein menschlichen Standpunkt
betrachtet, sagen: die Heilkünstlerin trägt die Schuld an dem Tode des Kindes;
sie verdient deswegen schwere Strafe. Schon dadurch, daß sie -- um ihres Vor¬
teils willen -- den Eltern von der Anwendung ärztlicher Hilfe abriet und so das
rechtzeitige Eingreifen eines Arztes verhinderte, hat sie eine schwere Verantwortung
auf sich geladen. Dazu hat sie aber noch eine höchst gefährliche Kur, die Massage,
angewandt, die die Krankheit geradezu verschlimmert, ja höchst wahrscheinlich allein
den Tod des Kindes herbeigeführt hat. Ist also die Frau an dem Tode des
Kindes schuldig? Jeder Laie wird die Frage bejahen und wird den Kopf schütteln,
wenn ihm gesagt wird, daß fahrlässige Tötung nicht vorliege, und zwar nicht etwa,
weil der ursächliche Zusammenhang zwischen der Massage und dem Tode des Kindes


Maßgebliches und Umnaßgebliches

dem Drucke der Not und Nnhrungssorge nicht schlappe Kerls geworden wie die
Polen, Russen oder Hindu; sie haben sich ihre germanische Energie gewahrt; sie
werden demnach Großes schaffen, sobald man ihnen den Raum dafür eröffnet,
anstatt die Volkskräfte in eine Enge zu sperren, wo sie sich zerstörend gegen einander
kehren müssen. Die Ratschläge befolgen, die aus der Gegend der Rheinisch-West-
fälischen Zeitung stammen, das würde heißen: unser Volk und die glorreiche Zukunft
unsers Vaterlandes dem Dividenden- und Rentenhunger engherziger und kurzsichtiger
Plutokraten opfern.


Kurpfuscherei.

Folgender kürzlich vorgekommne Fall ist einer kurzen Be¬
trachtung wert, weil er deutlich zeigt, wie machtlos der Strafrichter gegenüber der
Kurpfuscherei, diesem gefährlichsten aller Handwerke, ist.

Ein Kind unbemittelter Eltern erkrankte an einem Halslcideu. Um die Kosten
für einen Arzt zu sparen, gaben die Eltern das Kind einer gewerbsmäßigen Heil-
küustlerin in Behandlung. Diese entdeckte schon bei der ersten Untersuchung des
Kindes weiße Flecken im Halse, erklärte aber den hierdurch beunruhigten Eltern
aufs bestimmteste, daß keine Diphtheritis vorliege; es hätten sich nur kleine Stücke
Weißen Schleims, aus dem Magen herrührend, im Hälse festgesetzt; derartige Fälle
habe sie schon häufig behandelt. Als die Eltern einen Arzt herbeirufen wollte»,
erklärte sie das für überflüssig und riet davon ab mit dem Bemerke», der Arzt
könne auch nichts weiter thun als sie. Sie verordnete nun zunächst warme Um¬
schläge um Hals und Brust, und als dies Mittel uicht anschlug, wandte sie Massage
ein. Die hierauf eiugetretue Verschlimmerung veranlaßte am folgenden Tage die
geängstigten Eltern, doch noch einen Arzt zu rufen. Dieser stellte sofort uach der
ersten Untersuchung Diphtheritis im gefährlichsten Stadium fest und erklärte, daß
ärztliche Hilfe zu spät komme. Einige Stunden später starb das Kind.

Der Fall wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Staatsanwalt
leitete gegen die Heilkünstlerin eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung ein,
stellte aber bald darauf das Verfahren wieder ein, weil, wenn auch anzunehmen
sei, daß das Verhalten der Beschuldigten den Tod des Kindes mit herbeigeführt
habe, die Frau wegen mangelnder Einsicht nicht für fahrlässig erachtet werden
könne; denn ihr geringer Bildungsgrad schließe die Annahme aus, daß sie den
Erfolg ihrer Handlungsweise als möglich habe voraussehen können.

Ein solches Ergebnis muß aber doch als höchst unbefriedigend und bedenk¬
lich bezeichnet werden.

Geht man von der auch vom Staatsanwalt angenommnen Voraussetzung aus,
daß die Verschlimmerung in dem Zustande des Kindes und dann dessen Tod auf
die falsche Behandlung, insbesondre die Massage, zurückzuführen sei, so wird
gewiß jedermann, der die Sache unbefangen und vom rein menschlichen Standpunkt
betrachtet, sagen: die Heilkünstlerin trägt die Schuld an dem Tode des Kindes;
sie verdient deswegen schwere Strafe. Schon dadurch, daß sie — um ihres Vor¬
teils willen — den Eltern von der Anwendung ärztlicher Hilfe abriet und so das
rechtzeitige Eingreifen eines Arztes verhinderte, hat sie eine schwere Verantwortung
auf sich geladen. Dazu hat sie aber noch eine höchst gefährliche Kur, die Massage,
angewandt, die die Krankheit geradezu verschlimmert, ja höchst wahrscheinlich allein
den Tod des Kindes herbeigeführt hat. Ist also die Frau an dem Tode des
Kindes schuldig? Jeder Laie wird die Frage bejahen und wird den Kopf schütteln,
wenn ihm gesagt wird, daß fahrlässige Tötung nicht vorliege, und zwar nicht etwa,
weil der ursächliche Zusammenhang zwischen der Massage und dem Tode des Kindes


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219675/58>, abgerufen am 21.12.2024.