Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr.Das Vörsenspiel und die Gerichtspraxis von co, Bähr inen Wesentlichen Bestandteil unsers Wirtschaftslebens bildet der Natürlich kann der, der eine Sache tauft, statt sie selbst zu benutzen, sie Gu'uzboten III 1893 8
Das Vörsenspiel und die Gerichtspraxis von co, Bähr inen Wesentlichen Bestandteil unsers Wirtschaftslebens bildet der Natürlich kann der, der eine Sache tauft, statt sie selbst zu benutzen, sie Gu'uzboten III 1893 8
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[Abbildung]
Das Vörsenspiel und die Gerichtspraxis
von co, Bähr
inen Wesentlichen Bestandteil unsers Wirtschaftslebens bildet der
Austausch der Gitter. In den ersten Zeiträumen des mensch¬
lichen Zusammenlebens ging ohne Zweifel dieser Austausch an
den zur Benutzung oder zum Verbrauch bestimmten Sachen un¬
mittelbar vor sich. Hatte der eine Überfluß an Getreide, der
andre Überfluß an Vieh, so tauschten beide diesen Überfluß aus, und darin
lag sür beide ein wirtschaftlicher Vorteil. Mit der Erfindung des Geldes trat
die Änderung ein, daß dieses, das ja für sich selbst keiner Benutzung und keinem
Verbrauch unterliegt, den Austausch vermittelte. Wer sich also ein Gut, dessen
er zur Benutzung oder zum Verbrauch bedürfte, verschaffen wollte, gab dafür
so und so viel in seinem Besitze befindlichen Geldes hin. Dem andern Teile
war damit die Möglichkeit gegeben, sich für das Geld seinerseits wieder ein
Gut, dessen er bedürfte, zu verschaffen. So trat an die Stelle des unmittel¬
baren Austausches der Güter der Kauf. Auch der Kauf hat in seiner Grund¬
bedeutung den Zweck, den Genuß der Güter zwischen deren Erzeugern auszu¬
gleichen und relativ allen gemeinsam zu machen. So bildet er den wichtigsten
Bestandteil unsers Wirtschaftslebens.
Natürlich kann der, der eine Sache tauft, statt sie selbst zu benutzen, sie
auch gleich wieder verkaufen. Ja es kann schon bei dem Kaufe ein solcher
Wiederverkauf seine Absicht sein, wobei er einen höhern Preis wird beziehen
wollen, als er selbst bei dem Kauf gegeben hat. Er gewinnt alsdann die
Differenz zwischen dem von ihm gegebnen und dem von ihm bezognen Preise.
Allerdings wird dadurch der erste Verkäufer in gewissem Sinne benachteiligt.
Er würde gern selbst die Sache unmittelbar an den zweiten Käufer für den
höhern Preis verkauft haben. Und auch der zweite Käufer wird insofern be¬
nachteiligt, als er gewiß lieber die Sache unmittelbar von dem ersten Ver¬
käufer für den niedrigern Preis gekauft hätte. Aber beide können sich doch
deshalb nicht verletzt fühlen. Weder der erste Verkäufer hat den zweiten Käufer,
noch der zweite Künfcr den ersten Verkäufer aufzufinden gewußt. Deshalb
müssen sie sich gefallen lassen, daß der zwischen ihnen stehende Händler auf
ihre Kosten einen Gewinn zieht. Er zieht ihn als Belohnung für die wirt¬
schaftlich wertvolle Thätigkeit, einerseits den Verkäufer und andrerseits den
Gu'uzboten III 1893 8
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