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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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die möglichst hohe Dividenden heransschlagen wollen. Eine richtig organisirte Kor¬
poration hat gnr keine Verwaltungskosten.

Alte ungereimtesten ist es, besondre Veranstaltungen zu treffen fiir Fälle, die
gnr uicht oder uur nusunhmsweise vorkommen; hier muß das Mißverhältnis
zwischen Leistung und Zurüstung, das in der Kostspieligkeit zum Ausdruck kommt,
enorm sein. Wenn es Industrien giebt, in denen die Arbeiter zu tausenden ge¬
rädert, verbrannt oder vergiftet werde", so mag man zunächst nachsehen, ob solche
Gewerbe überhaupt nötig siud, sodann, falls sie volkswirtschaftlich unentbehrlich sein
sollten, ob sich die Gefahren für Leben, Glieder und Gesundheit uicht abstellen
lassen; nicht aber soll man eine fiir solche Berufsarten allenfalls gerechtfertigte Ein¬
richtung andern Berufsarten aufnötigen, bei denen Betriebsunfälle nahezu unmöglich
und jedenfalls ganz außerordentliche Vorkommnisse sind.

Wie die Zustände nun einmal sind, hat ja die Zwnugsversichernng vielen
Nöten abgeholfen, sie lindert manches Leid und wird ohne Zweifel von tausenden
gesegnet, aber mit Rücksicht auf die politischen und sozialen Wirkungen und Folgen
konnte sie uur von den Sozialdemokraten mit ungetrübter Genugthuung begrüßt
werden; denn diese sehen mit Recht darin den Verzicht des Staates auf Wieder¬
herstellung der privatwirtschaftlich vrgnnisirlcu Gesellschaft und den ersten Schritt
zur Verwirklichung des "Zukuuftstnates."




Schwarzes Bret

Rcnßischcs Amtsdeutsch. Nachdem die fiir den bisher grnndbücherlich (!) noch nicht
ciugctragucu Grundbesitz der Stadtgemeinde Greiz an Straßen, Plätzen u. s. w,, einschließlich
des unter Parzelle Ur, 317 des die Flur Greiz inbegriffnen (!) Göltzschflußbettes nebst
Brückeuüberbau aufgestellten, seitens des hiesigen Gemeindevorstnndes anerkannten Follen zur
Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch für die Stadt Greiz vorbereitet sind, wird
solches mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Entwürfe beregter (!)
Follen für alle, die daran ein Interesse haben, an unterzeichneter Gerichtsstelle zur Einsicht
bereit liegen, no werden hierbei zugleich alle, welche gegen den Inhalt dieser Entwürfe wegen
ihnen an den darunter begriffnen Grundstücken etwa zustehender dringlicher oder aus Pro-
testationen wider Veräußerung und Verpfändung und solche Akte ausschließenden Dispositions-
beschrcinkungeu herzuleitender Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefordert, diese Einwen¬
dungen bis 22. August bei der Grund- und Hypothekenbehörde anzuzeigen, widrigenfalls die¬
selben solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte (?)
Besitzer und andre Rcalberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbnch ein¬
getragen werden, keinerlei Wirkung beizumessen ist.

Wir erlauben uns die Anfrage an das Reichsgericht: Ist der Deutsche gesetzlich ver¬
pflichtet, eine solche Schandsprache zu verstehen? Oder kann er sich im Falle eines Prozesses
darauf berufen, daß er diese Bekanntmachung zwar gelesen, aber nicht verstanden habe?




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr, Will). Grunow in Leipzig -- Druck von Carl Marquart in Leipzig

die möglichst hohe Dividenden heransschlagen wollen. Eine richtig organisirte Kor¬
poration hat gnr keine Verwaltungskosten.

Alte ungereimtesten ist es, besondre Veranstaltungen zu treffen fiir Fälle, die
gnr uicht oder uur nusunhmsweise vorkommen; hier muß das Mißverhältnis
zwischen Leistung und Zurüstung, das in der Kostspieligkeit zum Ausdruck kommt,
enorm sein. Wenn es Industrien giebt, in denen die Arbeiter zu tausenden ge¬
rädert, verbrannt oder vergiftet werde», so mag man zunächst nachsehen, ob solche
Gewerbe überhaupt nötig siud, sodann, falls sie volkswirtschaftlich unentbehrlich sein
sollten, ob sich die Gefahren für Leben, Glieder und Gesundheit uicht abstellen
lassen; nicht aber soll man eine fiir solche Berufsarten allenfalls gerechtfertigte Ein¬
richtung andern Berufsarten aufnötigen, bei denen Betriebsunfälle nahezu unmöglich
und jedenfalls ganz außerordentliche Vorkommnisse sind.

Wie die Zustände nun einmal sind, hat ja die Zwnugsversichernng vielen
Nöten abgeholfen, sie lindert manches Leid und wird ohne Zweifel von tausenden
gesegnet, aber mit Rücksicht auf die politischen und sozialen Wirkungen und Folgen
konnte sie uur von den Sozialdemokraten mit ungetrübter Genugthuung begrüßt
werden; denn diese sehen mit Recht darin den Verzicht des Staates auf Wieder¬
herstellung der privatwirtschaftlich vrgnnisirlcu Gesellschaft und den ersten Schritt
zur Verwirklichung des „Zukuuftstnates."




Schwarzes Bret

Rcnßischcs Amtsdeutsch. Nachdem die fiir den bisher grnndbücherlich (!) noch nicht
ciugctragucu Grundbesitz der Stadtgemeinde Greiz an Straßen, Plätzen u. s. w,, einschließlich
des unter Parzelle Ur, 317 des die Flur Greiz inbegriffnen (!) Göltzschflußbettes nebst
Brückeuüberbau aufgestellten, seitens des hiesigen Gemeindevorstnndes anerkannten Follen zur
Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch für die Stadt Greiz vorbereitet sind, wird
solches mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Entwürfe beregter (!)
Follen für alle, die daran ein Interesse haben, an unterzeichneter Gerichtsstelle zur Einsicht
bereit liegen, no werden hierbei zugleich alle, welche gegen den Inhalt dieser Entwürfe wegen
ihnen an den darunter begriffnen Grundstücken etwa zustehender dringlicher oder aus Pro-
testationen wider Veräußerung und Verpfändung und solche Akte ausschließenden Dispositions-
beschrcinkungeu herzuleitender Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefordert, diese Einwen¬
dungen bis 22. August bei der Grund- und Hypothekenbehörde anzuzeigen, widrigenfalls die¬
selben solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte (?)
Besitzer und andre Rcalberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbnch ein¬
getragen werden, keinerlei Wirkung beizumessen ist.

Wir erlauben uns die Anfrage an das Reichsgericht: Ist der Deutsche gesetzlich ver¬
pflichtet, eine solche Schandsprache zu verstehen? Oder kann er sich im Falle eines Prozesses
darauf berufen, daß er diese Bekanntmachung zwar gelesen, aber nicht verstanden habe?




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr, Will). Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0441] die möglichst hohe Dividenden heransschlagen wollen. Eine richtig organisirte Kor¬ poration hat gnr keine Verwaltungskosten. Alte ungereimtesten ist es, besondre Veranstaltungen zu treffen fiir Fälle, die gnr uicht oder uur nusunhmsweise vorkommen; hier muß das Mißverhältnis zwischen Leistung und Zurüstung, das in der Kostspieligkeit zum Ausdruck kommt, enorm sein. Wenn es Industrien giebt, in denen die Arbeiter zu tausenden ge¬ rädert, verbrannt oder vergiftet werde», so mag man zunächst nachsehen, ob solche Gewerbe überhaupt nötig siud, sodann, falls sie volkswirtschaftlich unentbehrlich sein sollten, ob sich die Gefahren für Leben, Glieder und Gesundheit uicht abstellen lassen; nicht aber soll man eine fiir solche Berufsarten allenfalls gerechtfertigte Ein¬ richtung andern Berufsarten aufnötigen, bei denen Betriebsunfälle nahezu unmöglich und jedenfalls ganz außerordentliche Vorkommnisse sind. Wie die Zustände nun einmal sind, hat ja die Zwnugsversichernng vielen Nöten abgeholfen, sie lindert manches Leid und wird ohne Zweifel von tausenden gesegnet, aber mit Rücksicht auf die politischen und sozialen Wirkungen und Folgen konnte sie uur von den Sozialdemokraten mit ungetrübter Genugthuung begrüßt werden; denn diese sehen mit Recht darin den Verzicht des Staates auf Wieder¬ herstellung der privatwirtschaftlich vrgnnisirlcu Gesellschaft und den ersten Schritt zur Verwirklichung des „Zukuuftstnates." Schwarzes Bret Rcnßischcs Amtsdeutsch. Nachdem die fiir den bisher grnndbücherlich (!) noch nicht ciugctragucu Grundbesitz der Stadtgemeinde Greiz an Straßen, Plätzen u. s. w,, einschließlich des unter Parzelle Ur, 317 des die Flur Greiz inbegriffnen (!) Göltzschflußbettes nebst Brückeuüberbau aufgestellten, seitens des hiesigen Gemeindevorstnndes anerkannten Follen zur Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch für die Stadt Greiz vorbereitet sind, wird solches mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Entwürfe beregter (!) Follen für alle, die daran ein Interesse haben, an unterzeichneter Gerichtsstelle zur Einsicht bereit liegen, no werden hierbei zugleich alle, welche gegen den Inhalt dieser Entwürfe wegen ihnen an den darunter begriffnen Grundstücken etwa zustehender dringlicher oder aus Pro- testationen wider Veräußerung und Verpfändung und solche Akte ausschließenden Dispositions- beschrcinkungeu herzuleitender Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefordert, diese Einwen¬ dungen bis 22. August bei der Grund- und Hypothekenbehörde anzuzeigen, widrigenfalls die¬ selben solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte (?) Besitzer und andre Rcalberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbnch ein¬ getragen werden, keinerlei Wirkung beizumessen ist. Wir erlauben uns die Anfrage an das Reichsgericht: Ist der Deutsche gesetzlich ver¬ pflichtet, eine solche Schandsprache zu verstehen? Oder kann er sich im Falle eines Prozesses darauf berufen, daß er diese Bekanntmachung zwar gelesen, aber nicht verstanden habe? Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr, Will). Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/441>, abgerufen am 29.06.2024.