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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Der Distanzritt und das Strafgesetz.

Die Zeitungen melden, daß der
Verband der Tierschutzvereiue des deutschen Reichs zu dem berüchtigten Distanzritt
"Stellung genommen habe." Worin diese "Stellungnahme" besteht, ist leider
nicht gesagt. Unabhängig davon ist der Dresdner Tierschutzverein selbständig vor¬
gegangen und hat bei dem sächsischen Ministerium des Innern eine die Angelegen¬
heit betreffende Bittschrift eingereicht. Das Ministerium! hat darauf erwidert, daß
die Eingabe des Vereins manches Zutreffende enthalte, zugleich aber erklärt, daß
es zu einer direkten Einflußnahme nicht zuständig sei und sich daher mit dem
(sächsischen) Kriegsministerium ins Vernehmen gesetzt habe; nach dessen Rückäußerung
sei mit Sicherheit einzunehmen, daß, falls überhaupt eine Wiederholung solcher
Distauzritte ins Auge gefaßt werden sollte, die bei dem letzten Ritte gemachten
Erfahrungen nicht unbeachtet bleiben würden.

So diplomatisch vorsichtig diese Erklärung abgefaßt ist, so fühlt man doch
den leisen Tadel des Unternehmens recht wohl heraus. Bekannt ist ja auch, wie
mißbilligend sich Fürst Bismarck, der selbst zu jeder Zeit ein schneidiger Reiter
gewesen ist, in einem seiner letzten an die Öffentlichkeit gelangten Gespräche über
deu Distanzritt geäußert hat, nud daß altbewährte Reitergeuerale deu militärischen
Wert des Rittes stark in Zweifel gezogen und Ihn als einen Auswuchs des mode¬
mäßigen Sportwcsens bezeichnet haben.

Aber und Bittschriften und Protesten, mit Mißbilligung und beruhigenden
Versicherungen für die Zukunft ist dem öffentlichen Genüssen, das durch jene Tier¬
quälerei aufs tiefste verletzt worden ist, nicht genug gethan. Die Zeitungen haben
gleich in deu ersten Tagen nach Beendigung des Rittes von 25 (!) Pferden be¬
richtet, die zu Tode geritten worden sind. Darunter befanden sich in erster Linie
die der beiden Hauplsieger, ans österreichischer wie ans deutscher Seite. Wieviel
Pferde noch im weitern Verlaufe zu Grunde gegangen und wie viele für immer
zu Schanden geritten worden sind, davon hat nichts weiter verlautet; deun offen¬
bar hat man es, seitdem sich die öffentliche Meinung mit solcher Entrüstung gegen
diese grausame Todcshatz edler Tiere ausgesprochen hatte, für klüger gehalten,
über die ganze Angelegenheit den Schleier der Vergessenheit zu breiten. "Die
Pferde sind umgestandcn," so lautet die harmlose technische Bezeichnung; aber unter
welchen Qualen diese bejammernswerten Tiere verendet sind, wie sie zitternd und
unfähig, uoch die steifgelv ordnen Beine und wunden Hufe zu heben, mit blutigen,
von den unbarmherzigen Sporen ihrer Reiter zerrissenen Flanken, trotz alles ihnen
nnnatürlichermeise eingeflößten Cognaes im Zustande der äußersten Erschöpfung am
Ziele angekommen sind, wie man sie nur und Mühe und Not noch von der Stelle
hat bringen und uur durch Drängen und Schieben in den Stall hat zerren können,
wie man mit Morphiumeinspritzungen die Schmerzen der armen Tiere zu lindern
gesucht oder ihrem qualvollen Dasein ein Ende gemacht hat -- von all diesen
schauderhaften Dingen haben die Zeitungen seinerzeit nur Andeutungen gegeben.
Aber sie genügten, das Mitgefühl und den Zorn jedes Tierfreundes zu erwecken.

Was aber das natürliche Rechtsgefühl am meisten empört hat, ist der Um¬
stand, daß die Sieger in dein Wettkampf mich noch mit Geldpreisen belohnt worden
sind, deren höchster den Betrag von 20 000 Mark erreichte! Für eine solche Summe
läßt sich freilich an Stelle des totgerittenen Pferdes leicht ein neues beschaffen,
und die rücksichtslose Aufopferung der Tiere findet hierin ihre genügende Erklärung,
^ber muß mau fragen -- giebt es denn bei uns keine Gesetze, die es ver¬
hindern, daß solche empörende Tierquälereien mit großen Geldprämien belohnt
Werden? Im deutscheu Strafgesetzbuch heißt es 8 360, 13: "Mit Geldstrafe bis zu



Der Distanzritt und das Strafgesetz.

Die Zeitungen melden, daß der
Verband der Tierschutzvereiue des deutschen Reichs zu dem berüchtigten Distanzritt
„Stellung genommen habe." Worin diese „Stellungnahme" besteht, ist leider
nicht gesagt. Unabhängig davon ist der Dresdner Tierschutzverein selbständig vor¬
gegangen und hat bei dem sächsischen Ministerium des Innern eine die Angelegen¬
heit betreffende Bittschrift eingereicht. Das Ministerium! hat darauf erwidert, daß
die Eingabe des Vereins manches Zutreffende enthalte, zugleich aber erklärt, daß
es zu einer direkten Einflußnahme nicht zuständig sei und sich daher mit dem
(sächsischen) Kriegsministerium ins Vernehmen gesetzt habe; nach dessen Rückäußerung
sei mit Sicherheit einzunehmen, daß, falls überhaupt eine Wiederholung solcher
Distauzritte ins Auge gefaßt werden sollte, die bei dem letzten Ritte gemachten
Erfahrungen nicht unbeachtet bleiben würden.

So diplomatisch vorsichtig diese Erklärung abgefaßt ist, so fühlt man doch
den leisen Tadel des Unternehmens recht wohl heraus. Bekannt ist ja auch, wie
mißbilligend sich Fürst Bismarck, der selbst zu jeder Zeit ein schneidiger Reiter
gewesen ist, in einem seiner letzten an die Öffentlichkeit gelangten Gespräche über
deu Distanzritt geäußert hat, nud daß altbewährte Reitergeuerale deu militärischen
Wert des Rittes stark in Zweifel gezogen und Ihn als einen Auswuchs des mode¬
mäßigen Sportwcsens bezeichnet haben.

Aber und Bittschriften und Protesten, mit Mißbilligung und beruhigenden
Versicherungen für die Zukunft ist dem öffentlichen Genüssen, das durch jene Tier¬
quälerei aufs tiefste verletzt worden ist, nicht genug gethan. Die Zeitungen haben
gleich in deu ersten Tagen nach Beendigung des Rittes von 25 (!) Pferden be¬
richtet, die zu Tode geritten worden sind. Darunter befanden sich in erster Linie
die der beiden Hauplsieger, ans österreichischer wie ans deutscher Seite. Wieviel
Pferde noch im weitern Verlaufe zu Grunde gegangen und wie viele für immer
zu Schanden geritten worden sind, davon hat nichts weiter verlautet; deun offen¬
bar hat man es, seitdem sich die öffentliche Meinung mit solcher Entrüstung gegen
diese grausame Todcshatz edler Tiere ausgesprochen hatte, für klüger gehalten,
über die ganze Angelegenheit den Schleier der Vergessenheit zu breiten. „Die
Pferde sind umgestandcn," so lautet die harmlose technische Bezeichnung; aber unter
welchen Qualen diese bejammernswerten Tiere verendet sind, wie sie zitternd und
unfähig, uoch die steifgelv ordnen Beine und wunden Hufe zu heben, mit blutigen,
von den unbarmherzigen Sporen ihrer Reiter zerrissenen Flanken, trotz alles ihnen
nnnatürlichermeise eingeflößten Cognaes im Zustande der äußersten Erschöpfung am
Ziele angekommen sind, wie man sie nur und Mühe und Not noch von der Stelle
hat bringen und uur durch Drängen und Schieben in den Stall hat zerren können,
wie man mit Morphiumeinspritzungen die Schmerzen der armen Tiere zu lindern
gesucht oder ihrem qualvollen Dasein ein Ende gemacht hat — von all diesen
schauderhaften Dingen haben die Zeitungen seinerzeit nur Andeutungen gegeben.
Aber sie genügten, das Mitgefühl und den Zorn jedes Tierfreundes zu erwecken.

Was aber das natürliche Rechtsgefühl am meisten empört hat, ist der Um¬
stand, daß die Sieger in dein Wettkampf mich noch mit Geldpreisen belohnt worden
sind, deren höchster den Betrag von 20 000 Mark erreichte! Für eine solche Summe
läßt sich freilich an Stelle des totgerittenen Pferdes leicht ein neues beschaffen,
und die rücksichtslose Aufopferung der Tiere findet hierin ihre genügende Erklärung,
^ber muß mau fragen — giebt es denn bei uns keine Gesetze, die es ver¬
hindern, daß solche empörende Tierquälereien mit großen Geldprämien belohnt
Werden? Im deutscheu Strafgesetzbuch heißt es 8 360, 13: „Mit Geldstrafe bis zu


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[0453] Der Distanzritt und das Strafgesetz. Die Zeitungen melden, daß der Verband der Tierschutzvereiue des deutschen Reichs zu dem berüchtigten Distanzritt „Stellung genommen habe." Worin diese „Stellungnahme" besteht, ist leider nicht gesagt. Unabhängig davon ist der Dresdner Tierschutzverein selbständig vor¬ gegangen und hat bei dem sächsischen Ministerium des Innern eine die Angelegen¬ heit betreffende Bittschrift eingereicht. Das Ministerium! hat darauf erwidert, daß die Eingabe des Vereins manches Zutreffende enthalte, zugleich aber erklärt, daß es zu einer direkten Einflußnahme nicht zuständig sei und sich daher mit dem (sächsischen) Kriegsministerium ins Vernehmen gesetzt habe; nach dessen Rückäußerung sei mit Sicherheit einzunehmen, daß, falls überhaupt eine Wiederholung solcher Distauzritte ins Auge gefaßt werden sollte, die bei dem letzten Ritte gemachten Erfahrungen nicht unbeachtet bleiben würden. So diplomatisch vorsichtig diese Erklärung abgefaßt ist, so fühlt man doch den leisen Tadel des Unternehmens recht wohl heraus. Bekannt ist ja auch, wie mißbilligend sich Fürst Bismarck, der selbst zu jeder Zeit ein schneidiger Reiter gewesen ist, in einem seiner letzten an die Öffentlichkeit gelangten Gespräche über deu Distanzritt geäußert hat, nud daß altbewährte Reitergeuerale deu militärischen Wert des Rittes stark in Zweifel gezogen und Ihn als einen Auswuchs des mode¬ mäßigen Sportwcsens bezeichnet haben. Aber und Bittschriften und Protesten, mit Mißbilligung und beruhigenden Versicherungen für die Zukunft ist dem öffentlichen Genüssen, das durch jene Tier¬ quälerei aufs tiefste verletzt worden ist, nicht genug gethan. Die Zeitungen haben gleich in deu ersten Tagen nach Beendigung des Rittes von 25 (!) Pferden be¬ richtet, die zu Tode geritten worden sind. Darunter befanden sich in erster Linie die der beiden Hauplsieger, ans österreichischer wie ans deutscher Seite. Wieviel Pferde noch im weitern Verlaufe zu Grunde gegangen und wie viele für immer zu Schanden geritten worden sind, davon hat nichts weiter verlautet; deun offen¬ bar hat man es, seitdem sich die öffentliche Meinung mit solcher Entrüstung gegen diese grausame Todcshatz edler Tiere ausgesprochen hatte, für klüger gehalten, über die ganze Angelegenheit den Schleier der Vergessenheit zu breiten. „Die Pferde sind umgestandcn," so lautet die harmlose technische Bezeichnung; aber unter welchen Qualen diese bejammernswerten Tiere verendet sind, wie sie zitternd und unfähig, uoch die steifgelv ordnen Beine und wunden Hufe zu heben, mit blutigen, von den unbarmherzigen Sporen ihrer Reiter zerrissenen Flanken, trotz alles ihnen nnnatürlichermeise eingeflößten Cognaes im Zustande der äußersten Erschöpfung am Ziele angekommen sind, wie man sie nur und Mühe und Not noch von der Stelle hat bringen und uur durch Drängen und Schieben in den Stall hat zerren können, wie man mit Morphiumeinspritzungen die Schmerzen der armen Tiere zu lindern gesucht oder ihrem qualvollen Dasein ein Ende gemacht hat — von all diesen schauderhaften Dingen haben die Zeitungen seinerzeit nur Andeutungen gegeben. Aber sie genügten, das Mitgefühl und den Zorn jedes Tierfreundes zu erwecken. Was aber das natürliche Rechtsgefühl am meisten empört hat, ist der Um¬ stand, daß die Sieger in dein Wettkampf mich noch mit Geldpreisen belohnt worden sind, deren höchster den Betrag von 20 000 Mark erreichte! Für eine solche Summe läßt sich freilich an Stelle des totgerittenen Pferdes leicht ein neues beschaffen, und die rücksichtslose Aufopferung der Tiere findet hierin ihre genügende Erklärung, ^ber muß mau fragen — giebt es denn bei uns keine Gesetze, die es ver¬ hindern, daß solche empörende Tierquälereien mit großen Geldprämien belohnt Werden? Im deutscheu Strafgesetzbuch heißt es 8 360, 13: „Mit Geldstrafe bis zu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/453>, abgerufen am 22.12.2024.