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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Recht hätte, den Abgeordneten wegen seiner in Ausübung des Maubads gemachten
Äußerungen zur Rechenschaft zu ziehen, wohl aber jeder Offizier ihm deswegen
seine Zeugen schicken könnte!" Zugleich plauderte das Blatt eine erbauliche Ge¬
schichte aus. Im vergangenen Jahre hatte ein österreichischer Abgeordneter einem
Offizier Pflichtvergessenheit vorgeworfen, und zwar, wie aus der Erzählung her¬
vorgeht, grundlos. Der Oberst trat für die Ehre seines Regiments ein, die Zeugen
des Abgeordneten aber erklärten, die beleidigenden Worte seien von dem Redner
nicht gebraucht, sondern ihm nur von den Zeitungen in den Mund gelegt worden,
obgleich die Zeitungen die Rede "vollkommen sinngetreu wiedergegeben hatten."
In der That höchst merkwürdig. Worüber soll man mehr staunen, über den
Abgeordneten, der, anstatt ehrlich einzugestehen, daß er schlecht unterrichtet war,
seine Worte ableugnet, über die Kollegen, die ihm dabei als Eideshelfer dienen,
oder über die Nachsicht des Offizierkorps, eine solche Ausrede gelten zu lassen?
Und zu allem Unglück kommt noch heraus, daß der Telegraph ungenau berichtet
hat. Die ungarischen Abgeordneten haben keineswegs überhaupt die Pflicht in Ab¬
rede gestellt, einem Beleidigten Rede zu stehen, sondern nur in diesem besondern
Falle, weil der Redner die Angabe eines Polizeibeamten in Fiume wiederholt hatte.
Auf diesen wird mithin die Verantwortlichkeit gewälzt, und das giebt der Sache
ein ganz andres Gesicht. In der That ist das Verhältnis ganz einfach. Kann
ein Abgeordneter das, was er gesagt hat beweisen, so wird kein vernünftiger
Mensch ihm zumuten, sich auf die Mensur zu stellen. Umgekehrt aber darf man
jene Zeitung fragen: Was sollte aus der persönlichen und der Amtsehre werden,
wenn jeder Abgeordnete das Recht hätte, ungestraft leichtfertige Anschuldigungen
zu erheben, die von Tausenden von Zeitungen durch die ganze Welt verbreitet
werden, wogegen es ganz unsicher bleibt, ob eine Berichtigung ebenso bekannt
werden würde, und das ssiiixsr lui<mia lmörst auch dann in Kraft bliebe! Wir
kennen jetzt lange genug aus eigner Erfahrung das Parlamentswesen, um endlich
mit deu kindlichen Vorstellungen davon aufzuräumen. Andern die Ehre abzu¬
schneiden, gehört nicht zur Ausübung des Maubads, wenn es auch wohl in keinem
Parlament an Leuten fehlt, die das zu ihren "Prärogativen" zählen. Und eben
solchen gegenüber kann es nur von Nutzen sein, wenn sie entweder für ihre Worte
einstehen oder sich der allgemeinen Verachtung aussetzen müssen. Das sollte jeder
einsehen, der die Würde der Volksvertretung gewahrt zu sehen wünscht.


Noch ein Blick auf das Grimmsche Wörterbuch.

D
er Freund des
Grimmschen Wörterbuches hat in der letzten Zeit an dem rascheren Erscheinen der
gelben Hefte seine Freude haben können. Denn in den seit dem Beginn des
Jahres 1890 verflossenen 1^ Jahren sind nicht weniger als acht Lieferungen
ausgegeben worden, und zwar drei von M. Heyne bearbeitet, drei von M. v. Lexer,
eine von R. Hildebrand und Dr. Kant und eine von E. Wülcker. Dabei ist zweierlei
besonders erfreulich, zunächst, daß wieder ein Heft ausgegeben ist, auf dem der
Name Hildebrand steht. Man hatte sich in weiteren Kreisen schon darauf gefaßt
gemacht, daß das in dem Worte genug abbrechende siebente Heft des vierten Bandes
den Abschluß von Hildebrcmds unmittelbarer Arbeit am deutschen Wörterbuche be¬
zeichnen würde; denn es war im Anfange des Jahres 1886 erschienen, und bis
zur Ausgabe des achten Heftes vergingen volle fünf Jahre. Daß Hildebrand durch
Krankheit an strenger Arbeit für das Wörterbuch gehindert war, wußten die meisten
außerhalb Leipzigs wohnenden Freunde des Wörterbuches nicht. Man sah wohl,
so oft man das letzte Hildebrandsche Heft in die Hand nahm, mit gemischter


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Recht hätte, den Abgeordneten wegen seiner in Ausübung des Maubads gemachten
Äußerungen zur Rechenschaft zu ziehen, wohl aber jeder Offizier ihm deswegen
seine Zeugen schicken könnte!" Zugleich plauderte das Blatt eine erbauliche Ge¬
schichte aus. Im vergangenen Jahre hatte ein österreichischer Abgeordneter einem
Offizier Pflichtvergessenheit vorgeworfen, und zwar, wie aus der Erzählung her¬
vorgeht, grundlos. Der Oberst trat für die Ehre seines Regiments ein, die Zeugen
des Abgeordneten aber erklärten, die beleidigenden Worte seien von dem Redner
nicht gebraucht, sondern ihm nur von den Zeitungen in den Mund gelegt worden,
obgleich die Zeitungen die Rede „vollkommen sinngetreu wiedergegeben hatten."
In der That höchst merkwürdig. Worüber soll man mehr staunen, über den
Abgeordneten, der, anstatt ehrlich einzugestehen, daß er schlecht unterrichtet war,
seine Worte ableugnet, über die Kollegen, die ihm dabei als Eideshelfer dienen,
oder über die Nachsicht des Offizierkorps, eine solche Ausrede gelten zu lassen?
Und zu allem Unglück kommt noch heraus, daß der Telegraph ungenau berichtet
hat. Die ungarischen Abgeordneten haben keineswegs überhaupt die Pflicht in Ab¬
rede gestellt, einem Beleidigten Rede zu stehen, sondern nur in diesem besondern
Falle, weil der Redner die Angabe eines Polizeibeamten in Fiume wiederholt hatte.
Auf diesen wird mithin die Verantwortlichkeit gewälzt, und das giebt der Sache
ein ganz andres Gesicht. In der That ist das Verhältnis ganz einfach. Kann
ein Abgeordneter das, was er gesagt hat beweisen, so wird kein vernünftiger
Mensch ihm zumuten, sich auf die Mensur zu stellen. Umgekehrt aber darf man
jene Zeitung fragen: Was sollte aus der persönlichen und der Amtsehre werden,
wenn jeder Abgeordnete das Recht hätte, ungestraft leichtfertige Anschuldigungen
zu erheben, die von Tausenden von Zeitungen durch die ganze Welt verbreitet
werden, wogegen es ganz unsicher bleibt, ob eine Berichtigung ebenso bekannt
werden würde, und das ssiiixsr lui<mia lmörst auch dann in Kraft bliebe! Wir
kennen jetzt lange genug aus eigner Erfahrung das Parlamentswesen, um endlich
mit deu kindlichen Vorstellungen davon aufzuräumen. Andern die Ehre abzu¬
schneiden, gehört nicht zur Ausübung des Maubads, wenn es auch wohl in keinem
Parlament an Leuten fehlt, die das zu ihren „Prärogativen" zählen. Und eben
solchen gegenüber kann es nur von Nutzen sein, wenn sie entweder für ihre Worte
einstehen oder sich der allgemeinen Verachtung aussetzen müssen. Das sollte jeder
einsehen, der die Würde der Volksvertretung gewahrt zu sehen wünscht.


Noch ein Blick auf das Grimmsche Wörterbuch.

D
er Freund des
Grimmschen Wörterbuches hat in der letzten Zeit an dem rascheren Erscheinen der
gelben Hefte seine Freude haben können. Denn in den seit dem Beginn des
Jahres 1890 verflossenen 1^ Jahren sind nicht weniger als acht Lieferungen
ausgegeben worden, und zwar drei von M. Heyne bearbeitet, drei von M. v. Lexer,
eine von R. Hildebrand und Dr. Kant und eine von E. Wülcker. Dabei ist zweierlei
besonders erfreulich, zunächst, daß wieder ein Heft ausgegeben ist, auf dem der
Name Hildebrand steht. Man hatte sich in weiteren Kreisen schon darauf gefaßt
gemacht, daß das in dem Worte genug abbrechende siebente Heft des vierten Bandes
den Abschluß von Hildebrcmds unmittelbarer Arbeit am deutschen Wörterbuche be¬
zeichnen würde; denn es war im Anfange des Jahres 1886 erschienen, und bis
zur Ausgabe des achten Heftes vergingen volle fünf Jahre. Daß Hildebrand durch
Krankheit an strenger Arbeit für das Wörterbuch gehindert war, wußten die meisten
außerhalb Leipzigs wohnenden Freunde des Wörterbuches nicht. Man sah wohl,
so oft man das letzte Hildebrandsche Heft in die Hand nahm, mit gemischter


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_289767/239>, abgerufen am 23.07.2024.