Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Erstes Vierteljahr.Litteratur jede Wette darauf eingehen, das, selbst unter Gebildeten mindestens die Hälfte sich Beiläufig sei noch bemerkt, daß die Verwendung des einfachen Wortes Bahn Litteratur Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen. Bearbeitet von jul'. Friedrich Holtze, Amtsrichter in Berlin. Erster Teil. Bis zur Refvrmcitwu des Kammergerichts vom 8. März es4". Berlin, Franz Vnhle", 1800 Im Kammergericht hat, wie der Verfasser im Vorwort sagt, "das Luna, Litteratur jede Wette darauf eingehen, das, selbst unter Gebildeten mindestens die Hälfte sich Beiläufig sei noch bemerkt, daß die Verwendung des einfachen Wortes Bahn Litteratur Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen. Bearbeitet von jul'. Friedrich Holtze, Amtsrichter in Berlin. Erster Teil. Bis zur Refvrmcitwu des Kammergerichts vom 8. März es4». Berlin, Franz Vnhle», 1800 Im Kammergericht hat, wie der Verfasser im Vorwort sagt, „das Luna, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0533" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/209766"/> <fw type="header" place="top"> Litteratur</fw><lb/> <p xml:id="ID_1494" prev="#ID_1493"> jede Wette darauf eingehen, das, selbst unter Gebildeten mindestens die Hälfte sich<lb/> so ausdrücken wird! „Der Kaiser ist mit der Eisenbahn nach Potsdam gefahren"<lb/> (soll heißen auf der Eisenbahn oder mit dem Dampfwagen); „Eben ist die<lb/> Bahn angekommen" (soll heißen der Zug); „Sieh nur. wie langsam die<lb/> Eisenbahn hinschleiche" (soll wieder heißen der Zug oder der Dampfwagen).<lb/> Das Unsinnige dieser Ausdrucksweise tritt handgreiflich zu Tage, wenn man sie bei<lb/> andern Bahnen anwenden wollte. Wer z. B. sagen wollte: „Der Kaiser ist mit<lb/> der Schlittenbahn nach Potsdam gefahren (statt mit dem Schlitten, auf der<lb/> Schlittenbahn), oder- «Eben ist die Eisbahn angekommen" (statt die<lb/> Schlittschuhläufer), der würde unzweifelhaft ausgelacht werden. Es ist die<lb/> höchste Zeit, daß dieser Sprachdummheit ernstlich zu Leibe gegangen wird. Die<lb/> Gebildeten sollten mit gutem Beispiele vorangehen, aber noch nötiger sind Hinweise<lb/> in den Volksschulen, denn der gemeine Mann'lernt die Ausdrücke „Eisenbahnzug"<lb/> und „Dampfwaizen" jetzt überhaupt nicht mehr kennen, er bezeichnet alles, was<lb/> zur Fortbewegung im Eisenbahnbetriebe dient, unterschiedslos mit Eisenbahn oder<lb/> Bahn.</p><lb/> <p xml:id="ID_1495"> Beiläufig sei noch bemerkt, daß die Verwendung des einfachen Wortes Bahn<lb/> im Sinne von Bahnhof nicht empfehlenswert ist, wenigstens dürfen nicht Präpo¬<lb/> sitionen dabei gebraucht werde», die ans den eigentlichen Bahnkörper hindeuten.<lb/> Der Satz: „Wir gehen nach der Bahn" (nach dem Bahnhofe) läßt sich allenfalls<lb/> noch hören, wenn man aber, wie eS oft geschieht, in demselben Sinne sagt: „Wir<lb/> gehen ans die Bahn," so bekennt man sich geradezu zu einer Gesetzwidrigkeit, denn<lb/> das Betreten des Bahnkörpers ist nach Paragraph so und so viel des Eisenbahn-<lb/> reglements bei Strafe verboten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Litteratur</head><lb/> <div n="2"> <head> Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen. Bearbeitet von<lb/> jul'. Friedrich Holtze, Amtsrichter in Berlin. Erster Teil. Bis zur Refvrmcitwu<lb/> des Kammergerichts vom 8. März es4». Berlin, Franz Vnhle», 1800</head><lb/> <p xml:id="ID_1496"> Im Kammergericht hat, wie der Verfasser im Vorwort sagt, „das Luna,<lb/> cmiciiuz die schönste Verkörperung, die altprenßische Gerechtigkeit und unerschrockene<lb/> Pflichttreue einen weithin Segen wirkenden Brennpunkt gefunden." Die quellen¬<lb/> mäßige Geschichte- dieses Gerichtshofes, zu deren Bearbeitung der Verfasser seiner¬<lb/> zeit von dessen damaligem Präsidenten, dem jetzigen Präsidenten der Reichsgerichts,<lb/> Herrn von Ochlschläger, aufgefordert worden ist, verspricht demnach ein ebenso<lb/> wichtiger als interessanter Beitrag zur Rechtsgeschichte Preußens zu werden. Der<lb/> vorliegende erste Band erzählt nach einer „politischen Übersicht," die Wohl nicht<lb/> gerade bis ans die Völkerwanderung zurückzugehen brauchte, die Entstehungsgeschichte<lb/> des Kammergerichtes und seine Reformation nnter dem Knrfiirftcn Joachims II. in<lb/> einer auch für Nichtjuristeu genießbaren Form.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0533]
Litteratur
jede Wette darauf eingehen, das, selbst unter Gebildeten mindestens die Hälfte sich
so ausdrücken wird! „Der Kaiser ist mit der Eisenbahn nach Potsdam gefahren"
(soll heißen auf der Eisenbahn oder mit dem Dampfwagen); „Eben ist die
Bahn angekommen" (soll heißen der Zug); „Sieh nur. wie langsam die
Eisenbahn hinschleiche" (soll wieder heißen der Zug oder der Dampfwagen).
Das Unsinnige dieser Ausdrucksweise tritt handgreiflich zu Tage, wenn man sie bei
andern Bahnen anwenden wollte. Wer z. B. sagen wollte: „Der Kaiser ist mit
der Schlittenbahn nach Potsdam gefahren (statt mit dem Schlitten, auf der
Schlittenbahn), oder- «Eben ist die Eisbahn angekommen" (statt die
Schlittschuhläufer), der würde unzweifelhaft ausgelacht werden. Es ist die
höchste Zeit, daß dieser Sprachdummheit ernstlich zu Leibe gegangen wird. Die
Gebildeten sollten mit gutem Beispiele vorangehen, aber noch nötiger sind Hinweise
in den Volksschulen, denn der gemeine Mann'lernt die Ausdrücke „Eisenbahnzug"
und „Dampfwaizen" jetzt überhaupt nicht mehr kennen, er bezeichnet alles, was
zur Fortbewegung im Eisenbahnbetriebe dient, unterschiedslos mit Eisenbahn oder
Bahn.
Beiläufig sei noch bemerkt, daß die Verwendung des einfachen Wortes Bahn
im Sinne von Bahnhof nicht empfehlenswert ist, wenigstens dürfen nicht Präpo¬
sitionen dabei gebraucht werde», die ans den eigentlichen Bahnkörper hindeuten.
Der Satz: „Wir gehen nach der Bahn" (nach dem Bahnhofe) läßt sich allenfalls
noch hören, wenn man aber, wie eS oft geschieht, in demselben Sinne sagt: „Wir
gehen ans die Bahn," so bekennt man sich geradezu zu einer Gesetzwidrigkeit, denn
das Betreten des Bahnkörpers ist nach Paragraph so und so viel des Eisenbahn-
reglements bei Strafe verboten.
Litteratur
Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen. Bearbeitet von
jul'. Friedrich Holtze, Amtsrichter in Berlin. Erster Teil. Bis zur Refvrmcitwu
des Kammergerichts vom 8. März es4». Berlin, Franz Vnhle», 1800
Im Kammergericht hat, wie der Verfasser im Vorwort sagt, „das Luna,
cmiciiuz die schönste Verkörperung, die altprenßische Gerechtigkeit und unerschrockene
Pflichttreue einen weithin Segen wirkenden Brennpunkt gefunden." Die quellen¬
mäßige Geschichte- dieses Gerichtshofes, zu deren Bearbeitung der Verfasser seiner¬
zeit von dessen damaligem Präsidenten, dem jetzigen Präsidenten der Reichsgerichts,
Herrn von Ochlschläger, aufgefordert worden ist, verspricht demnach ein ebenso
wichtiger als interessanter Beitrag zur Rechtsgeschichte Preußens zu werden. Der
vorliegende erste Band erzählt nach einer „politischen Übersicht," die Wohl nicht
gerade bis ans die Völkerwanderung zurückzugehen brauchte, die Entstehungsgeschichte
des Kammergerichtes und seine Reformation nnter dem Knrfiirftcn Joachims II. in
einer auch für Nichtjuristeu genießbaren Form.
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