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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.

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Der Verfassungsstreit in Preußen

nicht, wie gemeine Menschen, verlegen zu"; und viel mehr eilf ein Verlcgen-
heitsbehelf ist die bedingte richterliche Verurteilung oder Begnadigung nicht.
Wo der Fall für sich nicht zur Begnadigung geeignet ist, da soll die Strafe
vollstreckt werden; wo aber Begnadigung angezeigt ist, da soll sich der Segen
der Gnade unverklausulirt ergießen. Zeigt sich der Begnadigte durch sein
späteres Verhalten, dnrch Verülmug neuer Vergehen der Gnade unwürdig, so
ist ja der Rahmen der im Gesetz angedrohten Strafen weit genug, um ihm
seine Undankbarkeit eindringlich zum Bewußtsein zu bringen.




Der Verfassungsstreit in Preußen
Line historisch-politische Studie
von R. Pape

cis Jahr 1848, das in weiten Kreisen so gewaltige Erwartungen,
so übertriebene Hoffnungen erregt hatte, hat für die politische
Gesamtentwicklung Deutschlands thatsächliche, dauernde Folgen
überhaupt nicht gehabt. Ans den damals vielfach so begeistert
gepriesenen angeblichen Völkerfrühling folgte kein Sommer und
kein Herbst, die eine reife Frucht gezeitigt hätten. Die ganze Bewegung jener
Zeit, die anfänglich so mächtig zu sein schien, verlief schließlich im Sande und
würde gänzlich dem Fluche der Lächerlichkeit verfallen sei", wenn sie nicht so
viel Blutvergießen und Greuelthaten in ihrem Gefolge gehabt hätte. Die
heillose Verwirrung und Zerfahrenheit aber, die damals bei so vielen Männern
zu Tage trat, welche nicht bloß sich selbst für große Politiker, für erleuchtete
Staatsmänner hielten, sondern auch von der großen Masse ihrer Zeitgenossen
dafür gehalten wurden, dauerte noch lange fort und spukte noch viele Jahre
in unzähligen Köpfen. Ja selbst heutzutage trifft man hin und wieder noch
Männer, die in ihrer politischen Entwicklung nicht über das Jahr 1848 hinaus¬
gekommen sind, und die noch immer in den "Grundrechten" und der sogenannte"
Reichsverfassung der Paulskirche das einzige Heil und die einzige Rettung für
unser sonst unwiderruflich der schwärzesten Reaktion verfallenes Vaterland sehen.
Mit solchen Leuten ist natürlich nicht zu rechten; sie müssen eben allmählich
aussterben. Für den Geschichtsforscher jedoch, der unbefangen, ohne Leiden-


Der Verfassungsstreit in Preußen

nicht, wie gemeine Menschen, verlegen zu"; und viel mehr eilf ein Verlcgen-
heitsbehelf ist die bedingte richterliche Verurteilung oder Begnadigung nicht.
Wo der Fall für sich nicht zur Begnadigung geeignet ist, da soll die Strafe
vollstreckt werden; wo aber Begnadigung angezeigt ist, da soll sich der Segen
der Gnade unverklausulirt ergießen. Zeigt sich der Begnadigte durch sein
späteres Verhalten, dnrch Verülmug neuer Vergehen der Gnade unwürdig, so
ist ja der Rahmen der im Gesetz angedrohten Strafen weit genug, um ihm
seine Undankbarkeit eindringlich zum Bewußtsein zu bringen.




Der Verfassungsstreit in Preußen
Line historisch-politische Studie
von R. Pape

cis Jahr 1848, das in weiten Kreisen so gewaltige Erwartungen,
so übertriebene Hoffnungen erregt hatte, hat für die politische
Gesamtentwicklung Deutschlands thatsächliche, dauernde Folgen
überhaupt nicht gehabt. Ans den damals vielfach so begeistert
gepriesenen angeblichen Völkerfrühling folgte kein Sommer und
kein Herbst, die eine reife Frucht gezeitigt hätten. Die ganze Bewegung jener
Zeit, die anfänglich so mächtig zu sein schien, verlief schließlich im Sande und
würde gänzlich dem Fluche der Lächerlichkeit verfallen sei», wenn sie nicht so
viel Blutvergießen und Greuelthaten in ihrem Gefolge gehabt hätte. Die
heillose Verwirrung und Zerfahrenheit aber, die damals bei so vielen Männern
zu Tage trat, welche nicht bloß sich selbst für große Politiker, für erleuchtete
Staatsmänner hielten, sondern auch von der großen Masse ihrer Zeitgenossen
dafür gehalten wurden, dauerte noch lange fort und spukte noch viele Jahre
in unzähligen Köpfen. Ja selbst heutzutage trifft man hin und wieder noch
Männer, die in ihrer politischen Entwicklung nicht über das Jahr 1848 hinaus¬
gekommen sind, und die noch immer in den „Grundrechten" und der sogenannte«
Reichsverfassung der Paulskirche das einzige Heil und die einzige Rettung für
unser sonst unwiderruflich der schwärzesten Reaktion verfallenes Vaterland sehen.
Mit solchen Leuten ist natürlich nicht zu rechten; sie müssen eben allmählich
aussterben. Für den Geschichtsforscher jedoch, der unbefangen, ohne Leiden-


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[0413] Der Verfassungsstreit in Preußen nicht, wie gemeine Menschen, verlegen zu"; und viel mehr eilf ein Verlcgen- heitsbehelf ist die bedingte richterliche Verurteilung oder Begnadigung nicht. Wo der Fall für sich nicht zur Begnadigung geeignet ist, da soll die Strafe vollstreckt werden; wo aber Begnadigung angezeigt ist, da soll sich der Segen der Gnade unverklausulirt ergießen. Zeigt sich der Begnadigte durch sein späteres Verhalten, dnrch Verülmug neuer Vergehen der Gnade unwürdig, so ist ja der Rahmen der im Gesetz angedrohten Strafen weit genug, um ihm seine Undankbarkeit eindringlich zum Bewußtsein zu bringen. Der Verfassungsstreit in Preußen Line historisch-politische Studie von R. Pape cis Jahr 1848, das in weiten Kreisen so gewaltige Erwartungen, so übertriebene Hoffnungen erregt hatte, hat für die politische Gesamtentwicklung Deutschlands thatsächliche, dauernde Folgen überhaupt nicht gehabt. Ans den damals vielfach so begeistert gepriesenen angeblichen Völkerfrühling folgte kein Sommer und kein Herbst, die eine reife Frucht gezeitigt hätten. Die ganze Bewegung jener Zeit, die anfänglich so mächtig zu sein schien, verlief schließlich im Sande und würde gänzlich dem Fluche der Lächerlichkeit verfallen sei», wenn sie nicht so viel Blutvergießen und Greuelthaten in ihrem Gefolge gehabt hätte. Die heillose Verwirrung und Zerfahrenheit aber, die damals bei so vielen Männern zu Tage trat, welche nicht bloß sich selbst für große Politiker, für erleuchtete Staatsmänner hielten, sondern auch von der großen Masse ihrer Zeitgenossen dafür gehalten wurden, dauerte noch lange fort und spukte noch viele Jahre in unzähligen Köpfen. Ja selbst heutzutage trifft man hin und wieder noch Männer, die in ihrer politischen Entwicklung nicht über das Jahr 1848 hinaus¬ gekommen sind, und die noch immer in den „Grundrechten" und der sogenannte« Reichsverfassung der Paulskirche das einzige Heil und die einzige Rettung für unser sonst unwiderruflich der schwärzesten Reaktion verfallenes Vaterland sehen. Mit solchen Leuten ist natürlich nicht zu rechten; sie müssen eben allmählich aussterben. Für den Geschichtsforscher jedoch, der unbefangen, ohne Leiden-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998/413>, abgerufen am 23.06.2024.