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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches lind Umnasigebliches

dafür wirft er aber, nach englischer Art, den Festlandsmächten einen Zwilrachts-
apfel hin, der sie vermutlich zum Kampfe gegen einander reizen und von der Be¬
trachtung englischer Schwäche ablenken soll.

Eine der segensreichsten Folgen jener schiedsrichterlichen Regelung staatlicher
Zwistigkeiien nämlich sieht der Verfasser in der Möglichkeit, Länder, die jetzt unter
dem Joche einer unproduktiver Barbarei und eines bildungsfeindlicheu Fanatismus
seufzen, deu Kulturstaaten Europas auszucmtworten. Hierin wird ein Ablenken der
Kräfte von Europa, das heißt vom Kriege, erblickt. Dort winken friedliche Palmen,
die ohne Blutvergießen erworben werden können.

Leider fügt der Verfasser nicht hinzu, welchen Teil der Beute England selbst
für sich dabei in Anspruch nehmen würde, so interessant eS much wäre, zu erfahren,
"ach welchem "och nicht England unterworfenen Teile des Erdballs die unersättliche
britische Habsucht ihre Hände ausstreckt.


Die Klatschsucht der Presse.

Auch in unsrer stillen Kreisstadt hat sich
kürzlich ein Elender gefunden, der mit dem Rufe: "Ich bin Jack, der --" Frauen,
Kinder und Dienstmädchen schreckte. Ausbreitung der Kunde von jenein Scheusal
selbst unter Unmündigen, frivole Nachäffung desselben durch Lumpe, das ist
die liebliche Frucht der Klatschsucht der Presse, die sich nicht scheut - und leider
sind much anständige Zeitungen nicht frei davon! --, die bekannten widerwärtigen
und empörenden Vorkommnisse in der englische" Hauptstadt und so manche ähnlich
anmutende Schandgeschichte von "Lustmorden" u. s. w. mit aller Sorgfalt zu ver¬
zeichne" und damit auch ihren geistig und sittlich widerstandslosesten Lesern vor
die Augen zu bringen. Das Mäntelchen sittlicher Entrüstung, das all diese Blätter
und Blättchen sich bei solchen Gelegenheiten umzuhängen pflegen, ist recht faden¬
scheinig und läßt die Sucht, dnrch anstößige Berichte den Lesern zu gefallen, nur
um so deutlicher durchscheine". In so manchem dieser Artikelchen "seh' ich geheime
Lust begehrlich zittern." Und dabei erwäge man, in welch verborgene Winkel,
zu welch sittlich wehrlosen oder bereits verwahrlosten Lesern und Leserinnen der
Segen unsrer "Wurstblöttcheu" dringt!

Aber ganz abgesehen von dem sittlichen Gifte, das hier in viele arglose Herzen
getragen wird, hat die Sache noch eine andre, sehr ernsthafte Seite. Man beklagt
und bekämpft nicht uur das Unwesen der sogenannten "Kriminalstudenten," d. h.
derjenigen Leute, die durch aufmerksames Besuche" der Strafgerichtsverhandlungen
sich für spätere eigne Fälle ihr Verhalten einüben, sondern man hat es sogar für
nötig gehalten, obwohl sittlicher Anstand hier allein die Richtschnur bilden sollte,
durch Gesetz diesen Anstand zu erzwingen: das Neichsgesetz vom 5. April 1888
hat anknüpfend um 8 ^4 des Rcichsstrnfgesetzbuchs anordnen müssen, daß gleiche
Strafe, wie den Verbreiter unzüchtiger Schriften, denjenigen treffe, der "ans Gerichts¬
verhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit
ausgeschlossen war, oder den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen
Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu
erregen."

Trotzdem würdigen sich die Zeitungen fast täglich durch ihre Berichte über
Morde, Lustmorde und sonstige Greuelthaten wie zum Hohn ans dieses Gesetz zu
einer Schule des Lasters herab. Denn das Laster entnimmt ihnen nicht nnr
Winke und Ratschläge zur sichern Vollführung eigner Unthaten, sondern entzündet
sich überhaupt erst nu ihnen. Das Verbrechen selbst, ehe es sich vor dem Richter-
stuhle zu verantworten hat, darf in aller Ausführlichkeit nacherzählt werde", wo


Maßgebliches lind Umnasigebliches

dafür wirft er aber, nach englischer Art, den Festlandsmächten einen Zwilrachts-
apfel hin, der sie vermutlich zum Kampfe gegen einander reizen und von der Be¬
trachtung englischer Schwäche ablenken soll.

Eine der segensreichsten Folgen jener schiedsrichterlichen Regelung staatlicher
Zwistigkeiien nämlich sieht der Verfasser in der Möglichkeit, Länder, die jetzt unter
dem Joche einer unproduktiver Barbarei und eines bildungsfeindlicheu Fanatismus
seufzen, deu Kulturstaaten Europas auszucmtworten. Hierin wird ein Ablenken der
Kräfte von Europa, das heißt vom Kriege, erblickt. Dort winken friedliche Palmen,
die ohne Blutvergießen erworben werden können.

Leider fügt der Verfasser nicht hinzu, welchen Teil der Beute England selbst
für sich dabei in Anspruch nehmen würde, so interessant eS much wäre, zu erfahren,
»ach welchem »och nicht England unterworfenen Teile des Erdballs die unersättliche
britische Habsucht ihre Hände ausstreckt.


Die Klatschsucht der Presse.

Auch in unsrer stillen Kreisstadt hat sich
kürzlich ein Elender gefunden, der mit dem Rufe: „Ich bin Jack, der —" Frauen,
Kinder und Dienstmädchen schreckte. Ausbreitung der Kunde von jenein Scheusal
selbst unter Unmündigen, frivole Nachäffung desselben durch Lumpe, das ist
die liebliche Frucht der Klatschsucht der Presse, die sich nicht scheut - und leider
sind much anständige Zeitungen nicht frei davon! —, die bekannten widerwärtigen
und empörenden Vorkommnisse in der englische» Hauptstadt und so manche ähnlich
anmutende Schandgeschichte von „Lustmorden" u. s. w. mit aller Sorgfalt zu ver¬
zeichne» und damit auch ihren geistig und sittlich widerstandslosesten Lesern vor
die Augen zu bringen. Das Mäntelchen sittlicher Entrüstung, das all diese Blätter
und Blättchen sich bei solchen Gelegenheiten umzuhängen pflegen, ist recht faden¬
scheinig und läßt die Sucht, dnrch anstößige Berichte den Lesern zu gefallen, nur
um so deutlicher durchscheine». In so manchem dieser Artikelchen „seh' ich geheime
Lust begehrlich zittern." Und dabei erwäge man, in welch verborgene Winkel,
zu welch sittlich wehrlosen oder bereits verwahrlosten Lesern und Leserinnen der
Segen unsrer „Wurstblöttcheu" dringt!

Aber ganz abgesehen von dem sittlichen Gifte, das hier in viele arglose Herzen
getragen wird, hat die Sache noch eine andre, sehr ernsthafte Seite. Man beklagt
und bekämpft nicht uur das Unwesen der sogenannten „Kriminalstudenten," d. h.
derjenigen Leute, die durch aufmerksames Besuche» der Strafgerichtsverhandlungen
sich für spätere eigne Fälle ihr Verhalten einüben, sondern man hat es sogar für
nötig gehalten, obwohl sittlicher Anstand hier allein die Richtschnur bilden sollte,
durch Gesetz diesen Anstand zu erzwingen: das Neichsgesetz vom 5. April 1888
hat anknüpfend um 8 ^4 des Rcichsstrnfgesetzbuchs anordnen müssen, daß gleiche
Strafe, wie den Verbreiter unzüchtiger Schriften, denjenigen treffe, der „ans Gerichts¬
verhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit
ausgeschlossen war, oder den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen
Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu
erregen."

Trotzdem würdigen sich die Zeitungen fast täglich durch ihre Berichte über
Morde, Lustmorde und sonstige Greuelthaten wie zum Hohn ans dieses Gesetz zu
einer Schule des Lasters herab. Denn das Laster entnimmt ihnen nicht nnr
Winke und Ratschläge zur sichern Vollführung eigner Unthaten, sondern entzündet
sich überhaupt erst nu ihnen. Das Verbrechen selbst, ehe es sich vor dem Richter-
stuhle zu verantworten hat, darf in aller Ausführlichkeit nacherzählt werde», wo


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[0197] Maßgebliches lind Umnasigebliches dafür wirft er aber, nach englischer Art, den Festlandsmächten einen Zwilrachts- apfel hin, der sie vermutlich zum Kampfe gegen einander reizen und von der Be¬ trachtung englischer Schwäche ablenken soll. Eine der segensreichsten Folgen jener schiedsrichterlichen Regelung staatlicher Zwistigkeiien nämlich sieht der Verfasser in der Möglichkeit, Länder, die jetzt unter dem Joche einer unproduktiver Barbarei und eines bildungsfeindlicheu Fanatismus seufzen, deu Kulturstaaten Europas auszucmtworten. Hierin wird ein Ablenken der Kräfte von Europa, das heißt vom Kriege, erblickt. Dort winken friedliche Palmen, die ohne Blutvergießen erworben werden können. Leider fügt der Verfasser nicht hinzu, welchen Teil der Beute England selbst für sich dabei in Anspruch nehmen würde, so interessant eS much wäre, zu erfahren, »ach welchem »och nicht England unterworfenen Teile des Erdballs die unersättliche britische Habsucht ihre Hände ausstreckt. Die Klatschsucht der Presse. Auch in unsrer stillen Kreisstadt hat sich kürzlich ein Elender gefunden, der mit dem Rufe: „Ich bin Jack, der —" Frauen, Kinder und Dienstmädchen schreckte. Ausbreitung der Kunde von jenein Scheusal selbst unter Unmündigen, frivole Nachäffung desselben durch Lumpe, das ist die liebliche Frucht der Klatschsucht der Presse, die sich nicht scheut - und leider sind much anständige Zeitungen nicht frei davon! —, die bekannten widerwärtigen und empörenden Vorkommnisse in der englische» Hauptstadt und so manche ähnlich anmutende Schandgeschichte von „Lustmorden" u. s. w. mit aller Sorgfalt zu ver¬ zeichne» und damit auch ihren geistig und sittlich widerstandslosesten Lesern vor die Augen zu bringen. Das Mäntelchen sittlicher Entrüstung, das all diese Blätter und Blättchen sich bei solchen Gelegenheiten umzuhängen pflegen, ist recht faden¬ scheinig und läßt die Sucht, dnrch anstößige Berichte den Lesern zu gefallen, nur um so deutlicher durchscheine». In so manchem dieser Artikelchen „seh' ich geheime Lust begehrlich zittern." Und dabei erwäge man, in welch verborgene Winkel, zu welch sittlich wehrlosen oder bereits verwahrlosten Lesern und Leserinnen der Segen unsrer „Wurstblöttcheu" dringt! Aber ganz abgesehen von dem sittlichen Gifte, das hier in viele arglose Herzen getragen wird, hat die Sache noch eine andre, sehr ernsthafte Seite. Man beklagt und bekämpft nicht uur das Unwesen der sogenannten „Kriminalstudenten," d. h. derjenigen Leute, die durch aufmerksames Besuche» der Strafgerichtsverhandlungen sich für spätere eigne Fälle ihr Verhalten einüben, sondern man hat es sogar für nötig gehalten, obwohl sittlicher Anstand hier allein die Richtschnur bilden sollte, durch Gesetz diesen Anstand zu erzwingen: das Neichsgesetz vom 5. April 1888 hat anknüpfend um 8 ^4 des Rcichsstrnfgesetzbuchs anordnen müssen, daß gleiche Strafe, wie den Verbreiter unzüchtiger Schriften, denjenigen treffe, der „ans Gerichts¬ verhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu erregen." Trotzdem würdigen sich die Zeitungen fast täglich durch ihre Berichte über Morde, Lustmorde und sonstige Greuelthaten wie zum Hohn ans dieses Gesetz zu einer Schule des Lasters herab. Denn das Laster entnimmt ihnen nicht nnr Winke und Ratschläge zur sichern Vollführung eigner Unthaten, sondern entzündet sich überhaupt erst nu ihnen. Das Verbrechen selbst, ehe es sich vor dem Richter- stuhle zu verantworten hat, darf in aller Ausführlichkeit nacherzählt werde», wo

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/197>, abgerufen am 28.06.2024.