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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Drittes Quartal.

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Literatur.

Worte sowohl jene herbstlichen Gewebe, die das Werk gewisser kleiner, um diese
sonnige Herbstzeit in großer Zahl auftretenden Feldspinnen sind, als auch die Jahres-
periode, in der dieselben zur Erscheinung kommen.

Der Altweibersommer ist also der sonnige, zeitlich nicht genau abzugrenzende,
in manchen Jahren auch wohl ganz zurückgedrängte Teil des Frühherbstes, der
durch sein sommerlich horniges und warmes Wetter und in Abhängigkeit von diesem
durch jenen Flor silberfädigcr Gespinnste bestimmt charakterisirt ist. .Kurz, das
fragliche Wort bezeichnet nicht einen ein- für allemal genau festgesetzten Teil des
Jnhrcsrcmmes, sondern vielmehr eine in den Frühherbst fallende, im übrigen von der
zeitlichen Einteilung des Jahres ganz unabhängige Zeit von bestimmtem Witteruugs-
nnd landschaftlichen Charakter, in dein eben zugleich die Naturbediugnng für das
Auftreten jener kleinen spinnenden Künstler gegeben ist. Der gesunden Volks-
anschnuung ist deshalb dieser Schmuck ganz naturgemäß die Verkörperung dieser
sonnigen Tage; daher für beides dasselbe Wort Altweibersommer, und dies ganz
mit Recht, da zwischen beiden ein streng ursächlicher Zusammenhang besteht. So
ist es auch nicht auffallend, wenn man von manchen Jahren sogar Hort, es habe
gar keinen Altweibersommer gebracht; abnorme regnerische Witterung füllte die
betreffenden Tage aus, und darum konnte auch der verkörperte Altweibersommer
nicht zur landschaftlichen Wirkung gelangen.

So und uicht anders habe ich die Auffassung des Begriffes Altweibersommer
unter dem Landvolke gefunden. Es liegt der volkstümlichen, d. h. ursprünglichen
Auffassung dieses Begriffes eine tief poetische Naturbetrachtung zu Grunde. Die Ver-
flachung derartiger Begriffe durch das vou Tage zu Tage wilder wuchernde Zeitungs¬
deutsch ist wahrhaft kläglich und umso mehr zu beklagen, als die ungebildetste" und ge¬
wissenlosesten Zeitungsschreiber gerade im Volke Boden suchen und finden.


B.


Literatur.

Die Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bearbeitet von A. Bolze, NcichS-
gerichisrat. 'Zweiter Band. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1886.

Dem ersten Bande dieses Sammelwerkes, den wir vor etwa einem halben
Jahre besprachen, ist schnell der zweite gefolgt, der umso willkommener ist, als
nunmehr eine vollständige Uebersicht der im Gebiete des Zivilrechts, einschließlich
des Prozesses, von dem höchsten deutschen Gerichtshöfe bisher ergangncu Entschei¬
dungen vorliegt. Es ist in neuester Zeit wiederholt und zwar auch von kompe¬
tentester Seite darauf hingewiesen worden, daß in dem Festhalten der untern In¬
stanzen an Entscheidungen des Reichsgerichts eine Gefahr für die Rechtsbildung
und Rechtsprechung zu erblicken sei, und man könnte meinen, daß ein Werk wie
das vorliegende den Juristen immer mehr dcizn anreize, der Praxis des Reichs¬
gerichts zu folgen. Wir können jedoch darin keine Gefahr erblicken, begrüßen im
Gegenteil das Erscheinen und die Fortsetzungen dieses Werkes mit großer Freude,
da wir darin das geeignetste Mittel erblicken, der feststehenden Auslegung unsrer
Gesetze mehr und mehr die Wege zu bahnen. Die Vorzüge, welche wir bereits
bei Besprechung des ersten Bandes hervorhoben, Vollständigkeit und Uebersichtlichkeit
des Stoffes, zeichnen auch den zweiten Band aus.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von CarlMarouart in Leipzig.
Literatur.

Worte sowohl jene herbstlichen Gewebe, die das Werk gewisser kleiner, um diese
sonnige Herbstzeit in großer Zahl auftretenden Feldspinnen sind, als auch die Jahres-
periode, in der dieselben zur Erscheinung kommen.

Der Altweibersommer ist also der sonnige, zeitlich nicht genau abzugrenzende,
in manchen Jahren auch wohl ganz zurückgedrängte Teil des Frühherbstes, der
durch sein sommerlich horniges und warmes Wetter und in Abhängigkeit von diesem
durch jenen Flor silberfädigcr Gespinnste bestimmt charakterisirt ist. .Kurz, das
fragliche Wort bezeichnet nicht einen ein- für allemal genau festgesetzten Teil des
Jnhrcsrcmmes, sondern vielmehr eine in den Frühherbst fallende, im übrigen von der
zeitlichen Einteilung des Jahres ganz unabhängige Zeit von bestimmtem Witteruugs-
nnd landschaftlichen Charakter, in dein eben zugleich die Naturbediugnng für das
Auftreten jener kleinen spinnenden Künstler gegeben ist. Der gesunden Volks-
anschnuung ist deshalb dieser Schmuck ganz naturgemäß die Verkörperung dieser
sonnigen Tage; daher für beides dasselbe Wort Altweibersommer, und dies ganz
mit Recht, da zwischen beiden ein streng ursächlicher Zusammenhang besteht. So
ist es auch nicht auffallend, wenn man von manchen Jahren sogar Hort, es habe
gar keinen Altweibersommer gebracht; abnorme regnerische Witterung füllte die
betreffenden Tage aus, und darum konnte auch der verkörperte Altweibersommer
nicht zur landschaftlichen Wirkung gelangen.

So und uicht anders habe ich die Auffassung des Begriffes Altweibersommer
unter dem Landvolke gefunden. Es liegt der volkstümlichen, d. h. ursprünglichen
Auffassung dieses Begriffes eine tief poetische Naturbetrachtung zu Grunde. Die Ver-
flachung derartiger Begriffe durch das vou Tage zu Tage wilder wuchernde Zeitungs¬
deutsch ist wahrhaft kläglich und umso mehr zu beklagen, als die ungebildetste» und ge¬
wissenlosesten Zeitungsschreiber gerade im Volke Boden suchen und finden.


B.


Literatur.

Die Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bearbeitet von A. Bolze, NcichS-
gerichisrat. 'Zweiter Band. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1886.

Dem ersten Bande dieses Sammelwerkes, den wir vor etwa einem halben
Jahre besprachen, ist schnell der zweite gefolgt, der umso willkommener ist, als
nunmehr eine vollständige Uebersicht der im Gebiete des Zivilrechts, einschließlich
des Prozesses, von dem höchsten deutschen Gerichtshöfe bisher ergangncu Entschei¬
dungen vorliegt. Es ist in neuester Zeit wiederholt und zwar auch von kompe¬
tentester Seite darauf hingewiesen worden, daß in dem Festhalten der untern In¬
stanzen an Entscheidungen des Reichsgerichts eine Gefahr für die Rechtsbildung
und Rechtsprechung zu erblicken sei, und man könnte meinen, daß ein Werk wie
das vorliegende den Juristen immer mehr dcizn anreize, der Praxis des Reichs¬
gerichts zu folgen. Wir können jedoch darin keine Gefahr erblicken, begrüßen im
Gegenteil das Erscheinen und die Fortsetzungen dieses Werkes mit großer Freude,
da wir darin das geeignetste Mittel erblicken, der feststehenden Auslegung unsrer
Gesetze mehr und mehr die Wege zu bahnen. Die Vorzüge, welche wir bereits
bei Besprechung des ersten Bandes hervorhoben, Vollständigkeit und Uebersichtlichkeit
des Stoffes, zeichnen auch den zweiten Band aus.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von CarlMarouart in Leipzig.
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[0344] Literatur. Worte sowohl jene herbstlichen Gewebe, die das Werk gewisser kleiner, um diese sonnige Herbstzeit in großer Zahl auftretenden Feldspinnen sind, als auch die Jahres- periode, in der dieselben zur Erscheinung kommen. Der Altweibersommer ist also der sonnige, zeitlich nicht genau abzugrenzende, in manchen Jahren auch wohl ganz zurückgedrängte Teil des Frühherbstes, der durch sein sommerlich horniges und warmes Wetter und in Abhängigkeit von diesem durch jenen Flor silberfädigcr Gespinnste bestimmt charakterisirt ist. .Kurz, das fragliche Wort bezeichnet nicht einen ein- für allemal genau festgesetzten Teil des Jnhrcsrcmmes, sondern vielmehr eine in den Frühherbst fallende, im übrigen von der zeitlichen Einteilung des Jahres ganz unabhängige Zeit von bestimmtem Witteruugs- nnd landschaftlichen Charakter, in dein eben zugleich die Naturbediugnng für das Auftreten jener kleinen spinnenden Künstler gegeben ist. Der gesunden Volks- anschnuung ist deshalb dieser Schmuck ganz naturgemäß die Verkörperung dieser sonnigen Tage; daher für beides dasselbe Wort Altweibersommer, und dies ganz mit Recht, da zwischen beiden ein streng ursächlicher Zusammenhang besteht. So ist es auch nicht auffallend, wenn man von manchen Jahren sogar Hort, es habe gar keinen Altweibersommer gebracht; abnorme regnerische Witterung füllte die betreffenden Tage aus, und darum konnte auch der verkörperte Altweibersommer nicht zur landschaftlichen Wirkung gelangen. So und uicht anders habe ich die Auffassung des Begriffes Altweibersommer unter dem Landvolke gefunden. Es liegt der volkstümlichen, d. h. ursprünglichen Auffassung dieses Begriffes eine tief poetische Naturbetrachtung zu Grunde. Die Ver- flachung derartiger Begriffe durch das vou Tage zu Tage wilder wuchernde Zeitungs¬ deutsch ist wahrhaft kläglich und umso mehr zu beklagen, als die ungebildetste» und ge¬ wissenlosesten Zeitungsschreiber gerade im Volke Boden suchen und finden. B. Literatur. Die Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bearbeitet von A. Bolze, NcichS- gerichisrat. 'Zweiter Band. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1886. Dem ersten Bande dieses Sammelwerkes, den wir vor etwa einem halben Jahre besprachen, ist schnell der zweite gefolgt, der umso willkommener ist, als nunmehr eine vollständige Uebersicht der im Gebiete des Zivilrechts, einschließlich des Prozesses, von dem höchsten deutschen Gerichtshöfe bisher ergangncu Entschei¬ dungen vorliegt. Es ist in neuester Zeit wiederholt und zwar auch von kompe¬ tentester Seite darauf hingewiesen worden, daß in dem Festhalten der untern In¬ stanzen an Entscheidungen des Reichsgerichts eine Gefahr für die Rechtsbildung und Rechtsprechung zu erblicken sei, und man könnte meinen, daß ein Werk wie das vorliegende den Juristen immer mehr dcizn anreize, der Praxis des Reichs¬ gerichts zu folgen. Wir können jedoch darin keine Gefahr erblicken, begrüßen im Gegenteil das Erscheinen und die Fortsetzungen dieses Werkes mit großer Freude, da wir darin das geeignetste Mittel erblicken, der feststehenden Auslegung unsrer Gesetze mehr und mehr die Wege zu bahnen. Die Vorzüge, welche wir bereits bei Besprechung des ersten Bandes hervorhoben, Vollständigkeit und Uebersichtlichkeit des Stoffes, zeichnen auch den zweiten Band aus. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von CarlMarouart in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_198719/344>, abgerufen am 03.07.2024.