Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.Die proporticmcile Bernssklassemvcchl, gleichfalls isolirten Meinungsgenossen verwendet werden. Es ist ersichtlich, das; Es ließe sich hier der Einwand erheben, daß das Wahlgeheimnis in solchen v. Prüfung und Ermittelung des Wahlergebnisses. Anstatt wie bisher durch die Bezirkswahlkommissare findet die Ermittelung Grenzboten IV. 1335, 16
Die proporticmcile Bernssklassemvcchl, gleichfalls isolirten Meinungsgenossen verwendet werden. Es ist ersichtlich, das; Es ließe sich hier der Einwand erheben, daß das Wahlgeheimnis in solchen v. Prüfung und Ermittelung des Wahlergebnisses. Anstatt wie bisher durch die Bezirkswahlkommissare findet die Ermittelung Grenzboten IV. 1335, 16
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Die proporticmcile Bernssklassemvcchl,
gleichfalls isolirten Meinungsgenossen verwendet werden. Es ist ersichtlich, das;
das neue Verfahren, wenn es auch die von den Kommissären aufzustellende Be¬
rechnung verwickelter macht, doch an den Wähler selbst keine ungebührlichen
Anforderungen stellt. Da ohnehin schon jetzt für die Stimmabgabe gedruckte
Zettel gebräuchlich sind, welche die Wahlvereine verteilen, so wird die Hinzu-
fügung des Verbandes Sache der Vcrbandsvorftände sein, Wähler aber, welche
die Selbständigkeit ihres Urteils sich bewahren wollen und die Abgabe eigen¬
händig gcschriebner Stimmzettel vorziehen, werden auch die Fähigkeit besehen,
die Doppelerklärung zu Papier zu bringen. Den Wahlprotokollen wird na¬
türlich überall die Klassifikation nach Bernfsftändeu nud Partciverbänden zu
gründe zu legen sein. Gedruckte Schemata werden die Einfügung der Zahlen
und Namen erleichtern. Die in jeder Urne gesammelten Stimmzettel sind für
sich besonders zu addiren, und die Namen der Kandidaten zu rubriziren. In
dieser Anordnung werden die Wahlprotokollc den Wahlkommissaren eingereicht.
Es ließe sich hier der Einwand erheben, daß das Wahlgeheimnis in solchen
Fällen nicht genügend gewahrt erscheine, wo die Mitglieder einer Berufsklasse
sehr vereinzelt unter der Ortswählerschaft auftreten. Wenn z. B. in einem
Bauerndorf neben sechzig Mitgliedern der landwirtschaftlichen Berufsklasse nur
ein Schmied, ein Gastwirt und ein Schullehrer an der Wahl sich beteiligen,
so ist leicht ersichtlich, daß die Entfaltung dieser drei vereinzelt liegenden Stimm¬
zettel den Partcistandpunkt der drei Votanten enthüllt. Solche Fälle werden
auf dem platten Lande nicht selten sein. Zum Schutze des Wahlgeheimnisses
aber könnte die Bestimmung getroffen werden, daß entweder versprengte Berufs¬
genossen zur Wahl an einem größern Nachbarorte versammelt werden oder,
wenn dies die Aufstellung der Wählerliste erschweren sollte, diese vereinzelten
Stimmzettel in verschlossenem Couvert abgegeben werden. Die Couverts, welche
mit der Bezeichnung der betreffenden Berufsklasse zu versehen wären, würden
dann einem besondern Wahlvorstande zu übersenden sein, der seinen Sitz in dem¬
selben Ort haben müßte, welchen der Wahlkommissar bewohnt. Die Entfaltung
und Regiftrirung der Stimmzettel, die dort wegen ihrer größern Anzahl einen
Rückschluß auf die Urheberschaft nicht zulassen, würde genau nach der allge¬
meinen Vorschrift erfolgen, und die Einschiebung dieser Zwischeninstanz keine
andre Folge haben, als daß das Wahlergebnis des Kreises einen Tag später,
also am fünften anstatt wie jetzt am vierten Tage, festgestellt würde.
v. Prüfung und Ermittelung des Wahlergebnisses.
Anstatt wie bisher durch die Bezirkswahlkommissare findet die Ermittelung
des Wahlergebnisses und die Proklamirung der Abgeordneten durch eine Neichs-
wahlkommission statt, welche alle 397 Kreiswahlberichtc entgegennimmt und ihren
Sitz in Berlin hat. Ihre Thätigkeit besteht darin, alle jene Wahlberichte zusam¬
menzustellen und verschiedne Auszüge daraus zu machen. Die Erledigung dieser
Aufgabe wird etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Da die Wahlprotokolle
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