Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.Die Kritik zum neuen Aktiengesetz. er Entwurf des neuen Aktiengesetzes, liber dessen Inhalt diese ("in.zkwk'u I. IM-
Die Kritik zum neuen Aktiengesetz. er Entwurf des neuen Aktiengesetzes, liber dessen Inhalt diese («in.zkwk'u I. IM-
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0283" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/155166"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341839_158199/figures/grenzboten_341839_158199_155166_000.jpg"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Die Kritik zum neuen Aktiengesetz.</head><lb/> <p xml:id="ID_1164" next="#ID_1165"> er Entwurf des neuen Aktiengesetzes, liber dessen Inhalt diese<lb/> Blätter schon vor einigen Wochen berichtet haben, hat bereits<lb/> vielfache Besprechungen erfahren. Einige derselben gehen von<lb/> juristischer Seite aus. So die uns vorliegenden Schriften der<lb/> Reichsgerichtsräte Wiener und Bahr. Beide erkennen das Re-<lb/> svrmbcdttrfnis entschieden an, glauben jedoch zu einzelnen Punkten des Entwurfs<lb/> eine abweichende Gestaltung empfehlen zu sollen. Andre Besprechungen ent¬<lb/> stammen den Handelskreisen und sind namentlich von den Handelskammern er¬<lb/> stattet infolge eines Rundschreibens des Präsidiums des deutschen Handelstages,<lb/> welches eine große Anzahl gegen den Entwurf gerichteter Suggestivfragen zur<lb/> Beantwortung gestellt hat. Unterzeichnet ist dieses Rundschreiben von dem gegen¬<lb/> wärtigen Präsidenten des Handelstags. Kommerzienrat Adelbert Delbrück<lb/> zu Berlin. Derselbe hat es aber bei dieser Thätigkeit nicht bewenden lasse»,<lb/> sondern ist auch persönlich mit einem „Bemerkungen zu dem Entwurf ze." be¬<lb/> titelten Schriftchen aufgetreten, welches er als 39. Heft der vom Kongresse<lb/> deutscher Volkswirte herausgegebenen „Volkswirtschaftlichen Zeitfragen" hat er¬<lb/> scheinen lassen. Eine hervorragende Stellung nimmt diese Schrift ein durch die<lb/> Kühnheit, mit welcher sie es unternimmt, dem neuen EntWurfe als einem nichts¬<lb/> nutzigen Machwerk ins Gesicht zu schlagen und die Ansicht zu vertreten, daß<lb/> ein Reformbedürfnis eigentlich garnicht vorhanden sei. Liest man diese Schrift,<lb/> so sollte man glauben, es sei in den Jahren 1871 bis 1875 auf dem Gebiete<lb/> des Aktienwesens alles in bester Ordnung hergegangen; die zahlreichen Grün¬<lb/> dungen hätten durchaus wohlthätig für die Menschheit gewirkt; die berühmten<lb/> Reden, welche der Abgeordnete Laster am 7. Februar und 4. April 1873 in<lb/> Landtag und Reichstag gehalten, hätten von Dingen gehandelt, die im Monde</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> («in.zkwk'u I. IM-</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0283]
[Abbildung]
Die Kritik zum neuen Aktiengesetz.
er Entwurf des neuen Aktiengesetzes, liber dessen Inhalt diese
Blätter schon vor einigen Wochen berichtet haben, hat bereits
vielfache Besprechungen erfahren. Einige derselben gehen von
juristischer Seite aus. So die uns vorliegenden Schriften der
Reichsgerichtsräte Wiener und Bahr. Beide erkennen das Re-
svrmbcdttrfnis entschieden an, glauben jedoch zu einzelnen Punkten des Entwurfs
eine abweichende Gestaltung empfehlen zu sollen. Andre Besprechungen ent¬
stammen den Handelskreisen und sind namentlich von den Handelskammern er¬
stattet infolge eines Rundschreibens des Präsidiums des deutschen Handelstages,
welches eine große Anzahl gegen den Entwurf gerichteter Suggestivfragen zur
Beantwortung gestellt hat. Unterzeichnet ist dieses Rundschreiben von dem gegen¬
wärtigen Präsidenten des Handelstags. Kommerzienrat Adelbert Delbrück
zu Berlin. Derselbe hat es aber bei dieser Thätigkeit nicht bewenden lasse»,
sondern ist auch persönlich mit einem „Bemerkungen zu dem Entwurf ze." be¬
titelten Schriftchen aufgetreten, welches er als 39. Heft der vom Kongresse
deutscher Volkswirte herausgegebenen „Volkswirtschaftlichen Zeitfragen" hat er¬
scheinen lassen. Eine hervorragende Stellung nimmt diese Schrift ein durch die
Kühnheit, mit welcher sie es unternimmt, dem neuen EntWurfe als einem nichts¬
nutzigen Machwerk ins Gesicht zu schlagen und die Ansicht zu vertreten, daß
ein Reformbedürfnis eigentlich garnicht vorhanden sei. Liest man diese Schrift,
so sollte man glauben, es sei in den Jahren 1871 bis 1875 auf dem Gebiete
des Aktienwesens alles in bester Ordnung hergegangen; die zahlreichen Grün¬
dungen hätten durchaus wohlthätig für die Menschheit gewirkt; die berühmten
Reden, welche der Abgeordnete Laster am 7. Februar und 4. April 1873 in
Landtag und Reichstag gehalten, hätten von Dingen gehandelt, die im Monde
(«in.zkwk'u I. IM-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |