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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.

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Aus der Diplomatenschule.
4. (Schluß.)

le geschäftliche Thätigkeit jdes Gesandten in dauernder Mission
zerfällt in die, welche sich auf den Verkehr desselben mit der
Regierung seines Heimatsstaates bezieht, und in die, welche die
Verhandlungen mit den Diplomaten des Landes betrifft, bei
dessen Souverän er beglaubigt ist. Der Verkehr mit der heimischen
Regierung findet meist schriftlich, bei Urlaubsreisen und bei wichtigen Ereignissen
auch mündlich statt. Bismarck z. B. reiste während des Krimkrieges in einem
Jahre dreizehnmal von Frankfurt nach Berlin, um sich hier mit dem Könige
und Manteuffel über den Gang der Dinge und die einzuschlagenden politischen
Wege zu besprechen. Die Berichte schriftlicher Art, welche der Gesandte ent¬
weder direkt an seinen Souverän (Jmmediatberichte) oder an seinen obersten
Chef, den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, zu erstatten hat, erfolgen
teils regelmäßig in bestimmten Perioden, allwöchentlich oder monatlich, bei sehr
fernen Legationen, in Chile, China oder Japan z. B., auch vierteljährlich, teils
bei Vorkommnissen von besondrer Bedeutung. Außer den in regelmäßigen
Zwischenräumen erfolgenden Berichten wird in der Regel auch ein Hauptbericht
am Schlüsse einer jeden wichtigeren Verhandlung oder uach Beendigung der
ganzen Mission überhaupt erstattet. Von der letzteren Art haben wir in dem
"kleinen Buche," d. h. in der letzten umfangreichen Denkschrift, die der Bundes¬
tagsgesandte von Bismarck nach Berlin sandte, ein mustergiltiges Beispiel.
Hinsichtlich aller Berichte der Diplomaten gilt, was Alt (a. a. O. S. 172) von
ihnen verlangt, wenn er sagt: "Bei der Abfassung der Berichte muß sich der
Gesandte zur Pflicht machen, Treue und Wahrheit zu beobachten und das


Grenzboten VI. 1884. 76


Aus der Diplomatenschule.
4. (Schluß.)

le geschäftliche Thätigkeit jdes Gesandten in dauernder Mission
zerfällt in die, welche sich auf den Verkehr desselben mit der
Regierung seines Heimatsstaates bezieht, und in die, welche die
Verhandlungen mit den Diplomaten des Landes betrifft, bei
dessen Souverän er beglaubigt ist. Der Verkehr mit der heimischen
Regierung findet meist schriftlich, bei Urlaubsreisen und bei wichtigen Ereignissen
auch mündlich statt. Bismarck z. B. reiste während des Krimkrieges in einem
Jahre dreizehnmal von Frankfurt nach Berlin, um sich hier mit dem Könige
und Manteuffel über den Gang der Dinge und die einzuschlagenden politischen
Wege zu besprechen. Die Berichte schriftlicher Art, welche der Gesandte ent¬
weder direkt an seinen Souverän (Jmmediatberichte) oder an seinen obersten
Chef, den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, zu erstatten hat, erfolgen
teils regelmäßig in bestimmten Perioden, allwöchentlich oder monatlich, bei sehr
fernen Legationen, in Chile, China oder Japan z. B., auch vierteljährlich, teils
bei Vorkommnissen von besondrer Bedeutung. Außer den in regelmäßigen
Zwischenräumen erfolgenden Berichten wird in der Regel auch ein Hauptbericht
am Schlüsse einer jeden wichtigeren Verhandlung oder uach Beendigung der
ganzen Mission überhaupt erstattet. Von der letzteren Art haben wir in dem
„kleinen Buche," d. h. in der letzten umfangreichen Denkschrift, die der Bundes¬
tagsgesandte von Bismarck nach Berlin sandte, ein mustergiltiges Beispiel.
Hinsichtlich aller Berichte der Diplomaten gilt, was Alt (a. a. O. S. 172) von
ihnen verlangt, wenn er sagt: „Bei der Abfassung der Berichte muß sich der
Gesandte zur Pflicht machen, Treue und Wahrheit zu beobachten und das


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[0609] [Abbildung] Aus der Diplomatenschule. 4. (Schluß.) le geschäftliche Thätigkeit jdes Gesandten in dauernder Mission zerfällt in die, welche sich auf den Verkehr desselben mit der Regierung seines Heimatsstaates bezieht, und in die, welche die Verhandlungen mit den Diplomaten des Landes betrifft, bei dessen Souverän er beglaubigt ist. Der Verkehr mit der heimischen Regierung findet meist schriftlich, bei Urlaubsreisen und bei wichtigen Ereignissen auch mündlich statt. Bismarck z. B. reiste während des Krimkrieges in einem Jahre dreizehnmal von Frankfurt nach Berlin, um sich hier mit dem Könige und Manteuffel über den Gang der Dinge und die einzuschlagenden politischen Wege zu besprechen. Die Berichte schriftlicher Art, welche der Gesandte ent¬ weder direkt an seinen Souverän (Jmmediatberichte) oder an seinen obersten Chef, den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, zu erstatten hat, erfolgen teils regelmäßig in bestimmten Perioden, allwöchentlich oder monatlich, bei sehr fernen Legationen, in Chile, China oder Japan z. B., auch vierteljährlich, teils bei Vorkommnissen von besondrer Bedeutung. Außer den in regelmäßigen Zwischenräumen erfolgenden Berichten wird in der Regel auch ein Hauptbericht am Schlüsse einer jeden wichtigeren Verhandlung oder uach Beendigung der ganzen Mission überhaupt erstattet. Von der letzteren Art haben wir in dem „kleinen Buche," d. h. in der letzten umfangreichen Denkschrift, die der Bundes¬ tagsgesandte von Bismarck nach Berlin sandte, ein mustergiltiges Beispiel. Hinsichtlich aller Berichte der Diplomaten gilt, was Alt (a. a. O. S. 172) von ihnen verlangt, wenn er sagt: „Bei der Abfassung der Berichte muß sich der Gesandte zur Pflicht machen, Treue und Wahrheit zu beobachten und das Grenzboten VI. 1884. 76

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156924/609>, abgerufen am 27.12.2024.