Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite


Das französische Gelbbuch über Tonkin.

as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen
erschienen, und damit haben wir authentische Mitteilungen über
den ganzen Verlauf der Angelegenheit, Die Dokumente beginnen
mit dem vielbesprochenen politischen Vertrage, der am 16, März
1874 zwischen Frankreich und Arran abgeschlossen wurde, und
gegen den China als suzercine Macht nicht ohne Grund Einspruch erhob, da es
im zweiten Artikel desselben heißt: "Seine Excellenz der Präsident der fran¬
zösischen Republik erkennt die Souveränität des Königs von Arran und dessen
gänzliche Unabhängigkeit von jeder fremden Macht an, verspricht ihm Hilfe und
Beistand und übernimmt es, ihm auf sein Ansuchen und ohne Entschädigung
die nötige Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in seinen
Staaten zu gewähren, ihn gegen jeden Angriff zu verteidigen und der Piraterie
ein Ende zu machen, welche einen Teil der Küsten des Königreichs verwüstet."
An demselben Tage mit dem politischen Vertrage wurde auch ein kommerzieller
abgeschlossen, den das Gelbbuch gleichfalls mitteilt. Dann folgt eine lange
Korrespondenz französischer Minister des Auswärtigen vom Herzog Decazes an,
der es doppelt eilig mit der freien Schifffahrt auf dem Roten Strome hat,
als die Engländer sich im Juli 1875 bemühen, die reiche chinesische Provinz
Junnan auf dem Wege durch Birma dem Handel zu erschließen. Im Mui 1877
berichtet der französische Gesandte in Peking, daß dort Abgeordnete ans Arran
mit Tribut eingetroffen sind. Derselbe Diplomat macht in einer Depesche vom
26. März 1878 die Bemerkung, es sei sonderbar, daß Tuduk sich nicht mehr
König, sondern Kaiser nenne und von Frankreich als Souverän behandelt werde,
da er in Peking nur als Fürst zweiten Ranges gelte, weil er 1849 von China die
Investitur erhalten und niemals dagegen protestirt habe. Admiral Jaurcguibcrry


Grenzboten IV 13W. 74


Das französische Gelbbuch über Tonkin.

as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen
erschienen, und damit haben wir authentische Mitteilungen über
den ganzen Verlauf der Angelegenheit, Die Dokumente beginnen
mit dem vielbesprochenen politischen Vertrage, der am 16, März
1874 zwischen Frankreich und Arran abgeschlossen wurde, und
gegen den China als suzercine Macht nicht ohne Grund Einspruch erhob, da es
im zweiten Artikel desselben heißt: „Seine Excellenz der Präsident der fran¬
zösischen Republik erkennt die Souveränität des Königs von Arran und dessen
gänzliche Unabhängigkeit von jeder fremden Macht an, verspricht ihm Hilfe und
Beistand und übernimmt es, ihm auf sein Ansuchen und ohne Entschädigung
die nötige Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in seinen
Staaten zu gewähren, ihn gegen jeden Angriff zu verteidigen und der Piraterie
ein Ende zu machen, welche einen Teil der Küsten des Königreichs verwüstet."
An demselben Tage mit dem politischen Vertrage wurde auch ein kommerzieller
abgeschlossen, den das Gelbbuch gleichfalls mitteilt. Dann folgt eine lange
Korrespondenz französischer Minister des Auswärtigen vom Herzog Decazes an,
der es doppelt eilig mit der freien Schifffahrt auf dem Roten Strome hat,
als die Engländer sich im Juli 1875 bemühen, die reiche chinesische Provinz
Junnan auf dem Wege durch Birma dem Handel zu erschließen. Im Mui 1877
berichtet der französische Gesandte in Peking, daß dort Abgeordnete ans Arran
mit Tribut eingetroffen sind. Derselbe Diplomat macht in einer Depesche vom
26. März 1878 die Bemerkung, es sei sonderbar, daß Tuduk sich nicht mehr
König, sondern Kaiser nenne und von Frankreich als Souverän behandelt werde,
da er in Peking nur als Fürst zweiten Ranges gelte, weil er 1849 von China die
Investitur erhalten und niemals dagegen protestirt habe. Admiral Jaurcguibcrry


Grenzboten IV 13W. 74
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0595" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/154760"/>
            <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341837_154164/figures/grenzboten_341837_154164_154760_000.jpg"/><lb/>
          </div>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Das französische Gelbbuch über Tonkin.</head><lb/>
          <p xml:id="ID_1768" next="#ID_1769"> as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen<lb/>
erschienen, und damit haben wir authentische Mitteilungen über<lb/>
den ganzen Verlauf der Angelegenheit, Die Dokumente beginnen<lb/>
mit dem vielbesprochenen politischen Vertrage, der am 16, März<lb/>
1874 zwischen Frankreich und Arran abgeschlossen wurde, und<lb/>
gegen den China als suzercine Macht nicht ohne Grund Einspruch erhob, da es<lb/>
im zweiten Artikel desselben heißt: &#x201E;Seine Excellenz der Präsident der fran¬<lb/>
zösischen Republik erkennt die Souveränität des Königs von Arran und dessen<lb/>
gänzliche Unabhängigkeit von jeder fremden Macht an, verspricht ihm Hilfe und<lb/>
Beistand und übernimmt es, ihm auf sein Ansuchen und ohne Entschädigung<lb/>
die nötige Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in seinen<lb/>
Staaten zu gewähren, ihn gegen jeden Angriff zu verteidigen und der Piraterie<lb/>
ein Ende zu machen, welche einen Teil der Küsten des Königreichs verwüstet."<lb/>
An demselben Tage mit dem politischen Vertrage wurde auch ein kommerzieller<lb/>
abgeschlossen, den das Gelbbuch gleichfalls mitteilt. Dann folgt eine lange<lb/>
Korrespondenz französischer Minister des Auswärtigen vom Herzog Decazes an,<lb/>
der es doppelt eilig mit der freien Schifffahrt auf dem Roten Strome hat,<lb/>
als die Engländer sich im Juli 1875 bemühen, die reiche chinesische Provinz<lb/>
Junnan auf dem Wege durch Birma dem Handel zu erschließen. Im Mui 1877<lb/>
berichtet der französische Gesandte in Peking, daß dort Abgeordnete ans Arran<lb/>
mit Tribut eingetroffen sind. Derselbe Diplomat macht in einer Depesche vom<lb/>
26. März 1878 die Bemerkung, es sei sonderbar, daß Tuduk sich nicht mehr<lb/>
König, sondern Kaiser nenne und von Frankreich als Souverän behandelt werde,<lb/>
da er in Peking nur als Fürst zweiten Ranges gelte, weil er 1849 von China die<lb/>
Investitur erhalten und niemals dagegen protestirt habe. Admiral Jaurcguibcrry</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 13W. 74</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0595] [Abbildung] Das französische Gelbbuch über Tonkin. as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen erschienen, und damit haben wir authentische Mitteilungen über den ganzen Verlauf der Angelegenheit, Die Dokumente beginnen mit dem vielbesprochenen politischen Vertrage, der am 16, März 1874 zwischen Frankreich und Arran abgeschlossen wurde, und gegen den China als suzercine Macht nicht ohne Grund Einspruch erhob, da es im zweiten Artikel desselben heißt: „Seine Excellenz der Präsident der fran¬ zösischen Republik erkennt die Souveränität des Königs von Arran und dessen gänzliche Unabhängigkeit von jeder fremden Macht an, verspricht ihm Hilfe und Beistand und übernimmt es, ihm auf sein Ansuchen und ohne Entschädigung die nötige Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in seinen Staaten zu gewähren, ihn gegen jeden Angriff zu verteidigen und der Piraterie ein Ende zu machen, welche einen Teil der Küsten des Königreichs verwüstet." An demselben Tage mit dem politischen Vertrage wurde auch ein kommerzieller abgeschlossen, den das Gelbbuch gleichfalls mitteilt. Dann folgt eine lange Korrespondenz französischer Minister des Auswärtigen vom Herzog Decazes an, der es doppelt eilig mit der freien Schifffahrt auf dem Roten Strome hat, als die Engländer sich im Juli 1875 bemühen, die reiche chinesische Provinz Junnan auf dem Wege durch Birma dem Handel zu erschließen. Im Mui 1877 berichtet der französische Gesandte in Peking, daß dort Abgeordnete ans Arran mit Tribut eingetroffen sind. Derselbe Diplomat macht in einer Depesche vom 26. März 1878 die Bemerkung, es sei sonderbar, daß Tuduk sich nicht mehr König, sondern Kaiser nenne und von Frankreich als Souverän behandelt werde, da er in Peking nur als Fürst zweiten Ranges gelte, weil er 1849 von China die Investitur erhalten und niemals dagegen protestirt habe. Admiral Jaurcguibcrry Grenzboten IV 13W. 74

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/595
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/595>, abgerufen am 27.07.2024.