Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.Das französische Gelbbuch über Tonkin. as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen Grenzboten IV 13W. 74
Das französische Gelbbuch über Tonkin. as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen Grenzboten IV 13W. 74
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Das französische Gelbbuch über Tonkin.
as französische Gelbbuch über die Tonlinfrage ist seit einigen Tagen
erschienen, und damit haben wir authentische Mitteilungen über
den ganzen Verlauf der Angelegenheit, Die Dokumente beginnen
mit dem vielbesprochenen politischen Vertrage, der am 16, März
1874 zwischen Frankreich und Arran abgeschlossen wurde, und
gegen den China als suzercine Macht nicht ohne Grund Einspruch erhob, da es
im zweiten Artikel desselben heißt: „Seine Excellenz der Präsident der fran¬
zösischen Republik erkennt die Souveränität des Königs von Arran und dessen
gänzliche Unabhängigkeit von jeder fremden Macht an, verspricht ihm Hilfe und
Beistand und übernimmt es, ihm auf sein Ansuchen und ohne Entschädigung
die nötige Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in seinen
Staaten zu gewähren, ihn gegen jeden Angriff zu verteidigen und der Piraterie
ein Ende zu machen, welche einen Teil der Küsten des Königreichs verwüstet."
An demselben Tage mit dem politischen Vertrage wurde auch ein kommerzieller
abgeschlossen, den das Gelbbuch gleichfalls mitteilt. Dann folgt eine lange
Korrespondenz französischer Minister des Auswärtigen vom Herzog Decazes an,
der es doppelt eilig mit der freien Schifffahrt auf dem Roten Strome hat,
als die Engländer sich im Juli 1875 bemühen, die reiche chinesische Provinz
Junnan auf dem Wege durch Birma dem Handel zu erschließen. Im Mui 1877
berichtet der französische Gesandte in Peking, daß dort Abgeordnete ans Arran
mit Tribut eingetroffen sind. Derselbe Diplomat macht in einer Depesche vom
26. März 1878 die Bemerkung, es sei sonderbar, daß Tuduk sich nicht mehr
König, sondern Kaiser nenne und von Frankreich als Souverän behandelt werde,
da er in Peking nur als Fürst zweiten Ranges gelte, weil er 1849 von China die
Investitur erhalten und niemals dagegen protestirt habe. Admiral Jaurcguibcrry
Grenzboten IV 13W. 74
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