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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Notizen.

Die Anbauer des Sozialistengesetzes.

Ein Artikel der Provinzial-
Kvrrespondenz, welcher die Notwendigkeit einer demnächstigen Verlängerung der mit
dem September 1334 ablaufenden Geltungskraft des Sozialistengesetzes andeutete,
hat der Nationalzeitung (Ur. 447) Veranlassung gegeben, diese Frage schon jetzt
zu besprechen. Die Besprechung erkennt an, daß die sozialdemokratische Partei auch
heute noch eine starke Organisation habe, daß sie überall, in der Presse, bei
Wahlen u. s. w., ihre Wirksamkeit zu entfalten suche, kurz, daß die von der¬
selben drohende Gefahr in keiner Weise vorüber sei. Aber sie meint doch,
ein solcher Ausnahmezustand, wie der durch das Sozialistengesetz geschaffene
sei, dürfe nicht zu lange dauern; man müsse "auf den Boden des gemeinen
Rechts" zurückkehren, wenn auch vielleicht ein gewisser Übergangszustand zuzu¬
gestehen sei.

Es ist in der That wunderbar, daß eine Partei, welche gerade auf diesem
Gebiete so überaus bittere Erfahrungen gemacht hat, schon jetzt wieder dies alles
vergessen zu haben scheint und mit dem frühern Winde zu segeln versucht. Er¬
innern wir uns doch einmal des ganzen Verlaufs dieser Angelegenheit.

Die Versuche der Reichsrcgieruug, Schutz gegen die wachsenden Gefahren der
Sozialdemokratie zu gewinnen, begannen im Herbst 1375. Damals legte die
Regierung dem Reichstage eine Novelle zum Strafgesetzbnche mit einem Para¬
graphen vor, welcher öffentliche Angriffe gegen Ehe, Familie und Eigentum, sowie
öffentliche Aufreizung der Bevölkerungsklassen gegeneinander mit Strafe bedrohte.
Graf Eulenburg der ältere vertrat deu Entwurf. Unter ausführlicher Darlegung
der offenkundige" Bestrebungen der Sozialdemokratie bat er dringend, mit diesem
Paragraphen den Regierungen eine Waffe in die Hand zu geben, durch welche sie
in deu Grenzen der Ordnung den drohenden Gefahren begegnen könnten, damit
nicht diese Bewegung heranwachse, "bis die Flinte schießt und der Säbel haut."
Mit einer an Hohn grenzenden Entschiedenheit wiesen die Reden der Abgeordneten
Laster und Bamberger diese Darlegung zurück. Laster ging zunächst wieder von
dem unzerstörbaren liberalen Dogma aus, daß die Presse in sich selbst die Kraft
trage, ihre Ausschreitungen zu zügeln. Er fand aber auch den neuen H 130 in
seiner allgemeinen Fassung gefahrbringend für alle Parteien. Der Paragraph
ward hiernach abgelehnt, und die sozialdemokratischen Wühlereien nahmen ihren
ungestörten Fortgang.

Da fiel am 11. Mai 1373 ein Schuß nach dem Haupte unsers Kaisers.
Ein verlotterter Bube, der sich mit sozialdemokratischen Lehren vollgesogen, hatte
ihn abgefeuert. Fast uoch schlimmer aber war es, daß hier und dort in der Hefe
des Volkes Stimmen auftauchten, welche laut die Frevelthat billigte", und daß
die sozialdemokratische Presse, statt Abscheu kundzugeben, es unternahm, die That
durch Bezugnahme auf die sozialen Zustände zu beschönigen. Darin trat klar zu
Tage, welche Verwilderung in den Massen des Volkes eingerissen war. Nun
wenigstens schien es Zeit, gegen die Versetzungen einzuschreiten. Die Regierungen
legten also dem Reichstage ein gegen die Sozialdemokratie gerichtetes Spezialgesetz
vor, welches allerdings in der Eile der Arbeit formell nicht ganz glücklich geraten
war. Aber die liberalen Parteien bekämpften dasselbe nicht bloß aus diesem Gründe,
sondern Prinzipiell. Sie hielten auch jetzt noch besondre Maßregeln nicht für nötig.
Der Abgeordnete Laster, welcher zwei Jahre zuvor den gegen die Sozialdemokratie
gerichteten Strafparagraphen wegen seiner zu großen Allgemeinheit bekämpft hatte,
fand nun, daß gegen die Sozialdemokratie nur "im Wege des gemeinen Rechts"
vorgeschritten werden dürfe, ein Satz, den leider auch der Abgeordnete von


Notizen.

Die Anbauer des Sozialistengesetzes.

Ein Artikel der Provinzial-
Kvrrespondenz, welcher die Notwendigkeit einer demnächstigen Verlängerung der mit
dem September 1334 ablaufenden Geltungskraft des Sozialistengesetzes andeutete,
hat der Nationalzeitung (Ur. 447) Veranlassung gegeben, diese Frage schon jetzt
zu besprechen. Die Besprechung erkennt an, daß die sozialdemokratische Partei auch
heute noch eine starke Organisation habe, daß sie überall, in der Presse, bei
Wahlen u. s. w., ihre Wirksamkeit zu entfalten suche, kurz, daß die von der¬
selben drohende Gefahr in keiner Weise vorüber sei. Aber sie meint doch,
ein solcher Ausnahmezustand, wie der durch das Sozialistengesetz geschaffene
sei, dürfe nicht zu lange dauern; man müsse „auf den Boden des gemeinen
Rechts" zurückkehren, wenn auch vielleicht ein gewisser Übergangszustand zuzu¬
gestehen sei.

Es ist in der That wunderbar, daß eine Partei, welche gerade auf diesem
Gebiete so überaus bittere Erfahrungen gemacht hat, schon jetzt wieder dies alles
vergessen zu haben scheint und mit dem frühern Winde zu segeln versucht. Er¬
innern wir uns doch einmal des ganzen Verlaufs dieser Angelegenheit.

Die Versuche der Reichsrcgieruug, Schutz gegen die wachsenden Gefahren der
Sozialdemokratie zu gewinnen, begannen im Herbst 1375. Damals legte die
Regierung dem Reichstage eine Novelle zum Strafgesetzbnche mit einem Para¬
graphen vor, welcher öffentliche Angriffe gegen Ehe, Familie und Eigentum, sowie
öffentliche Aufreizung der Bevölkerungsklassen gegeneinander mit Strafe bedrohte.
Graf Eulenburg der ältere vertrat deu Entwurf. Unter ausführlicher Darlegung
der offenkundige» Bestrebungen der Sozialdemokratie bat er dringend, mit diesem
Paragraphen den Regierungen eine Waffe in die Hand zu geben, durch welche sie
in deu Grenzen der Ordnung den drohenden Gefahren begegnen könnten, damit
nicht diese Bewegung heranwachse, „bis die Flinte schießt und der Säbel haut."
Mit einer an Hohn grenzenden Entschiedenheit wiesen die Reden der Abgeordneten
Laster und Bamberger diese Darlegung zurück. Laster ging zunächst wieder von
dem unzerstörbaren liberalen Dogma aus, daß die Presse in sich selbst die Kraft
trage, ihre Ausschreitungen zu zügeln. Er fand aber auch den neuen H 130 in
seiner allgemeinen Fassung gefahrbringend für alle Parteien. Der Paragraph
ward hiernach abgelehnt, und die sozialdemokratischen Wühlereien nahmen ihren
ungestörten Fortgang.

Da fiel am 11. Mai 1373 ein Schuß nach dem Haupte unsers Kaisers.
Ein verlotterter Bube, der sich mit sozialdemokratischen Lehren vollgesogen, hatte
ihn abgefeuert. Fast uoch schlimmer aber war es, daß hier und dort in der Hefe
des Volkes Stimmen auftauchten, welche laut die Frevelthat billigte«, und daß
die sozialdemokratische Presse, statt Abscheu kundzugeben, es unternahm, die That
durch Bezugnahme auf die sozialen Zustände zu beschönigen. Darin trat klar zu
Tage, welche Verwilderung in den Massen des Volkes eingerissen war. Nun
wenigstens schien es Zeit, gegen die Versetzungen einzuschreiten. Die Regierungen
legten also dem Reichstage ein gegen die Sozialdemokratie gerichtetes Spezialgesetz
vor, welches allerdings in der Eile der Arbeit formell nicht ganz glücklich geraten
war. Aber die liberalen Parteien bekämpften dasselbe nicht bloß aus diesem Gründe,
sondern Prinzipiell. Sie hielten auch jetzt noch besondre Maßregeln nicht für nötig.
Der Abgeordnete Laster, welcher zwei Jahre zuvor den gegen die Sozialdemokratie
gerichteten Strafparagraphen wegen seiner zu großen Allgemeinheit bekämpft hatte,
fand nun, daß gegen die Sozialdemokratie nur „im Wege des gemeinen Rechts"
vorgeschritten werden dürfe, ein Satz, den leider auch der Abgeordnete von


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/172>, abgerufen am 13.11.2024.