Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.Gladstone und die irischen Revolutionäre, le weit Regierungen mit den Grundsätzen der liberalen Doktrin Parnell, der Führer der Landliga, hatte einen Gesetzentwurf zur Ab¬ Grenzbotvn II. 1383. 1
Gladstone und die irischen Revolutionäre, le weit Regierungen mit den Grundsätzen der liberalen Doktrin Parnell, der Führer der Landliga, hatte einen Gesetzentwurf zur Ab¬ Grenzbotvn II. 1383. 1
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[Abbildung]
Gladstone und die irischen Revolutionäre,
le weit Regierungen mit den Grundsätzen der liberalen Doktrin
kommen, wenn sie die Revolution zu bekämpfen haben, zeigt recht
deutlich der eklatante Mißerfolg der irischen Politik des gegen¬
wärtigen britischen Knbinets, Die auf Trennung Irlands von
England hinarbeitende Partei ist weder durch die Zugeständnisse
Gladstones befriedigt und versöhnt, noch durch sein Zwangsgesetz eingeschüchtert
und gebändigt worden, sie greift ihre Gegner jetzt sogar auf deren eignem Boden
an, indem sie ihre Unthaten vom irischen Gebiet auf englisches überträgt und
fast zu gleicher Zeit in und bei der Hauptstadt nicht weniger als drei Attentate
begeht. Im Ministerium für die Lokalregierung zu London fand eine Dynamit¬
explosion statt, nachdem zwei Stunden vorher in der Redaktion der ^ime-s
eine Büchse mit Sprengstoff explodirt war, und bald nachher wurde bei Windsor
(angeblich?) die Schriftstellerin Florence Dixie in ähnlicher Weise wie vor Jahres¬
frist Cavendish und Bourke mit Dolchen angefallen und nur durch den Beistand
ihres Hundes vor der Ermordung bewahrt. Im letztern Falle schreibt man
das Attentat dem Umstände zu, daß Lady Dixie wiederholt die Herren Parnell
und Egan ungebührlicher Verwendung der für die Zwecke der Landliga ge¬
sammelten Gelder bezichtigt hatte. Die Londoner Verbrechen aber bezeichnet
die öffentliche Meinung als die Antwort der Feiner auf die Rede, die Gladstone
Tags vorher im Unterhause gegen Parnell und Genossen gehalten hatte.
Parnell, der Führer der Landliga, hatte einen Gesetzentwurf zur Ab¬
änderung der Lamballe von 1881 eingebracht. Die letztere hatte zwar das
Recht der Gutsherren auf freien Vertrag mit den Pächtern beseitigt, doch blieben
jene befugt, sich hoffnungslos zahlungsunfähiger Pächter unter gewissen
Umständen zu entledigen und nach Verlauf einer bestimmten Zeit neue Pachtungen
Grenzbotvn II. 1383. 1
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