Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.im Kern die alte Einrichtung. Dabei betrachtet man den ganzen Resormplan 0--r. Literatur. Franz vonHoltzendorff, Das Verbrechen des Mordes und die im Kern die alte Einrichtung. Dabei betrachtet man den ganzen Resormplan 0—r. Literatur. Franz vonHoltzendorff, Das Verbrechen des Mordes und die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0083" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133371"/> <p xml:id="ID_251" prev="#ID_250"> im Kern die alte Einrichtung. Dabei betrachtet man den ganzen Resormplan<lb/> in seiner jetzigen Gestalt als provisorisch. Man verweist nämlich auf ein<lb/> künftiges Gesetz über die Organisation der Staatsbehörden, welches möglicher¬<lb/> weise eine ganz neue Gliederung einführen kann. Damit müßte denn auch<lb/> die jetzige Organisation der Selbstverwaltung bei ihrem Parallelismus mit<lb/> der jetzigen alten Organisation der Staatsbehörden noch einmal umgeworfen<lb/> werden. Der Minister des Innern erklärt es für allzu bedenklich, gleichzeitig<lb/> das doppelte Experiment einer neuen Behördenorganisation und der Begrün¬<lb/> dung neuer Selbstverwaltungsorgane zu machen. Als ob bei dem nothwen¬<lb/> digen Parallelismus beider, der Staatsbehörden und der Selbstverwaltungs¬<lb/> organe, um diese Gleichzeitigkeit jemals herumzukommen wäre. In Wahrheit sind<lb/> alle Experimente mit der Selbstverwaltung über die Localverwaltungen hinaus<lb/> überflüssig und gefährlich, so lange die Gliederung der Staatsbehörden in<lb/> der Mittelinstanz und im Centrum nicht feststeht. Bei dem festen Gerüst muß<lb/> die Reform beginnen, und wenn zur Neuconstruetion des ersteren die Zeit<lb/> noch nicht gekommen, wofür ja recht viel zu sagen ist, so darf in der Mittel»<lb/> instanz noch nicht mit Selbstverwaltungen experimentirt werden. Hoffen wir,<lb/> daß das beabsichtigte unnütze und schädliche Experiment uns dadurch erspart<lb/> wird, daß das Herrenhaus seine Schuldigkeit thut.</p><lb/> <note type="byline"> 0—r.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Literatur.</head><lb/> <p xml:id="ID_252" next="#ID_253"> Franz vonHoltzendorff, Das Verbrechen des Mordes und die<lb/> Todesstrafe. — (Criminalpolitische und psychologische Untersuchungen.<lb/> Herausgegeben auf Grundlage öffentlicher in Berlin und München gehaltener<lb/> Universitätsvorträge.) — Berlin, Lüderitzsche Verlagsbuchhandlung (Carl<lb/> Habel) 1875. — Man mag über das Plaidoyer und die Anwaltschaft des Ver¬<lb/> fassers im Processe Arnim — und neuerdings wieder über die Anrufung einer<lb/> holländischen Autorität zu Gunsten seines Clienten — denken wie man will:<lb/> als einer der vornehmsten und bedeutendsten Anwälte in dem Monstreprocesse<lb/> gegen die Todesstrafe, welchen der Humanismus und die Wissenschaft seit<lb/> Jahrhunderten immer von neuem anstrengen, wird Franz v. Holtzendorff mit<lb/> Recht immer gelten. Die Erörterung dieser Frage — die wie keine andere<lb/> der Strafrechtswissenschaft und der Criminalpolitik die Herzen und Gemüther<lb/> Aller zu bewegen im Stande ist — kann auch für Deutschland in jedem<lb/> Augenblicke wieder in den Vordergrund der Debatte treten. Denn es ist be-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0083]
im Kern die alte Einrichtung. Dabei betrachtet man den ganzen Resormplan
in seiner jetzigen Gestalt als provisorisch. Man verweist nämlich auf ein
künftiges Gesetz über die Organisation der Staatsbehörden, welches möglicher¬
weise eine ganz neue Gliederung einführen kann. Damit müßte denn auch
die jetzige Organisation der Selbstverwaltung bei ihrem Parallelismus mit
der jetzigen alten Organisation der Staatsbehörden noch einmal umgeworfen
werden. Der Minister des Innern erklärt es für allzu bedenklich, gleichzeitig
das doppelte Experiment einer neuen Behördenorganisation und der Begrün¬
dung neuer Selbstverwaltungsorgane zu machen. Als ob bei dem nothwen¬
digen Parallelismus beider, der Staatsbehörden und der Selbstverwaltungs¬
organe, um diese Gleichzeitigkeit jemals herumzukommen wäre. In Wahrheit sind
alle Experimente mit der Selbstverwaltung über die Localverwaltungen hinaus
überflüssig und gefährlich, so lange die Gliederung der Staatsbehörden in
der Mittelinstanz und im Centrum nicht feststeht. Bei dem festen Gerüst muß
die Reform beginnen, und wenn zur Neuconstruetion des ersteren die Zeit
noch nicht gekommen, wofür ja recht viel zu sagen ist, so darf in der Mittel»
instanz noch nicht mit Selbstverwaltungen experimentirt werden. Hoffen wir,
daß das beabsichtigte unnütze und schädliche Experiment uns dadurch erspart
wird, daß das Herrenhaus seine Schuldigkeit thut.
0—r.
Literatur.
Franz vonHoltzendorff, Das Verbrechen des Mordes und die
Todesstrafe. — (Criminalpolitische und psychologische Untersuchungen.
Herausgegeben auf Grundlage öffentlicher in Berlin und München gehaltener
Universitätsvorträge.) — Berlin, Lüderitzsche Verlagsbuchhandlung (Carl
Habel) 1875. — Man mag über das Plaidoyer und die Anwaltschaft des Ver¬
fassers im Processe Arnim — und neuerdings wieder über die Anrufung einer
holländischen Autorität zu Gunsten seines Clienten — denken wie man will:
als einer der vornehmsten und bedeutendsten Anwälte in dem Monstreprocesse
gegen die Todesstrafe, welchen der Humanismus und die Wissenschaft seit
Jahrhunderten immer von neuem anstrengen, wird Franz v. Holtzendorff mit
Recht immer gelten. Die Erörterung dieser Frage — die wie keine andere
der Strafrechtswissenschaft und der Criminalpolitik die Herzen und Gemüther
Aller zu bewegen im Stande ist — kann auch für Deutschland in jedem
Augenblicke wieder in den Vordergrund der Debatte treten. Denn es ist be-
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