Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.in entfernterer Zeit durch Protest ihrer Wechsel in der Erfüllung ihrer eige¬ Es würde uns zu weit führen, wollten wir den ganzen Verlauf der Wir¬ Besorgung der Cassengeschäfte des Staates. Wir haben schließlich noch einer außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts¬ in entfernterer Zeit durch Protest ihrer Wechsel in der Erfüllung ihrer eige¬ Es würde uns zu weit führen, wollten wir den ganzen Verlauf der Wir¬ Besorgung der Cassengeschäfte des Staates. Wir haben schließlich noch einer außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0200" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133488"/> <p xml:id="ID_644" prev="#ID_643"> in entfernterer Zeit durch Protest ihrer Wechsel in der Erfüllung ihrer eige¬<lb/> nen Verbindlichkeiten gestört würden, und bei der Bank nicht die nöthige<lb/> Unterstützung finden möchten, wenn sie sich nicht bei Zeiten danach umsehen.<lb/> Die Folge davon ist, daß bald Jedermann größeren Geld- und Notenvorrath<lb/> als sonst bei sich für Nothfälle aufbewahrt und daß mehr Creditbegehren als<lb/> sonst an die Bank gestellt werden, weil der Umfang der umlaufenden Zah¬<lb/> lungsmittel sich faktisch verringert hat. Die beste Eigenschaft einer Zettel¬<lb/> bank, welche sie in Stand setzt, den Umlaufsmitteln eben für solche Aus¬<lb/> nahmsfälle eine gewisse Elasticität zu verleihen, wird durch die Peel's-Akte<lb/> aufgehoben. Dadurch, daß Jedermann in den Wocheuausweisen der Bank<lb/> den Augenblick herannahen sieht, wo ihre Reserve zu Ende ist, wird eben die<lb/> Panik erst hervorgerufen, gegen welche eine gute Bank eigentlich Schutz ge¬<lb/> währen soll. Wenn die Verkehrtheit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht schon<lb/> durch die Ironie der Geschichte erwiesen wäre, welche zu dreimaliger Sus¬<lb/> pension gerade in solchen Momenten zwang, wo sie sich als Hilfsmittel hätte<lb/> bewähren sollen, so würde sie aus dem Umstände erhellen, daß gerade in den<lb/> gefährlichsten Augenblicken der Stand des Baarvorrathes und der Depositen<lb/> ein durchaus befriedigender war. In der Krisis von 1866, wo die Noten¬<lb/> reserve bis 730,830 Pf. Sterling herabgesunken und der Discontosatz auf<lb/> 10 Prozent erhöht worden war, erreichte die Baarschaft eine ihrer höchsten<lb/> Ziffern von 12,323,803 Pf. Sterling. Kann es etwas widersinnigeres geben<lb/> als den Vorrath eines Baarschatzes von 123 Millionen Gulden zu einer Zeit<lb/> müssig liegen lassen zu müssen, wo sogar reichen Leuten an manchen Tagen<lb/> die Umlaufsmittel fehlen, um die nöthigen Lebensmittel baar zu bezahlen.<lb/> Vergleicht man damit die Ausweise der anderen europäischen Banken von<lb/> gleichem Datum oder aus ähnlichen Perioden der Krisis von 1873, wozu uns<lb/> hier der Raum gebricht, so würde man vergeblich nach einer gleichen Anomalie<lb/> suchen. Daraus ergiebt sich eben mit voller Gewißheit, daß die ungeheure<lb/> Erschütterung der Bank von England in Zeiten der Krisis einzig und allein<lb/> Folge ihrer fehlerhaften Organisation und der Einführung der Contingen-<lb/> tirung der ungedeckten Noten durch das Bankgesetz von 1844 ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_645"> Es würde uns zu weit führen, wollten wir den ganzen Verlauf der Wir¬<lb/> kungen des Bankgesetzes von 1844 in allen Nuancen verfolgen. Die aufge¬<lb/> führten Hauptzüge sollten allein hinreichen, um die Unzweckmäßigkeit der Fest¬<lb/> setzung einer Maximalgrenze des ungedeckten Notenumlaufes in Ländern der<lb/> ungeschmälerten Baarzahlung zu erweisen.</p><lb/> <div n="3"> <head> Besorgung der Cassengeschäfte des Staates.</head><lb/> <p xml:id="ID_646" next="#ID_647"> Wir haben schließlich noch einer außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts¬<lb/> kreises der Zettelbanken liegenden Aufgabe zu gedenken, — der unentgeldltchen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0200]
in entfernterer Zeit durch Protest ihrer Wechsel in der Erfüllung ihrer eige¬
nen Verbindlichkeiten gestört würden, und bei der Bank nicht die nöthige
Unterstützung finden möchten, wenn sie sich nicht bei Zeiten danach umsehen.
Die Folge davon ist, daß bald Jedermann größeren Geld- und Notenvorrath
als sonst bei sich für Nothfälle aufbewahrt und daß mehr Creditbegehren als
sonst an die Bank gestellt werden, weil der Umfang der umlaufenden Zah¬
lungsmittel sich faktisch verringert hat. Die beste Eigenschaft einer Zettel¬
bank, welche sie in Stand setzt, den Umlaufsmitteln eben für solche Aus¬
nahmsfälle eine gewisse Elasticität zu verleihen, wird durch die Peel's-Akte
aufgehoben. Dadurch, daß Jedermann in den Wocheuausweisen der Bank
den Augenblick herannahen sieht, wo ihre Reserve zu Ende ist, wird eben die
Panik erst hervorgerufen, gegen welche eine gute Bank eigentlich Schutz ge¬
währen soll. Wenn die Verkehrtheit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht schon
durch die Ironie der Geschichte erwiesen wäre, welche zu dreimaliger Sus¬
pension gerade in solchen Momenten zwang, wo sie sich als Hilfsmittel hätte
bewähren sollen, so würde sie aus dem Umstände erhellen, daß gerade in den
gefährlichsten Augenblicken der Stand des Baarvorrathes und der Depositen
ein durchaus befriedigender war. In der Krisis von 1866, wo die Noten¬
reserve bis 730,830 Pf. Sterling herabgesunken und der Discontosatz auf
10 Prozent erhöht worden war, erreichte die Baarschaft eine ihrer höchsten
Ziffern von 12,323,803 Pf. Sterling. Kann es etwas widersinnigeres geben
als den Vorrath eines Baarschatzes von 123 Millionen Gulden zu einer Zeit
müssig liegen lassen zu müssen, wo sogar reichen Leuten an manchen Tagen
die Umlaufsmittel fehlen, um die nöthigen Lebensmittel baar zu bezahlen.
Vergleicht man damit die Ausweise der anderen europäischen Banken von
gleichem Datum oder aus ähnlichen Perioden der Krisis von 1873, wozu uns
hier der Raum gebricht, so würde man vergeblich nach einer gleichen Anomalie
suchen. Daraus ergiebt sich eben mit voller Gewißheit, daß die ungeheure
Erschütterung der Bank von England in Zeiten der Krisis einzig und allein
Folge ihrer fehlerhaften Organisation und der Einführung der Contingen-
tirung der ungedeckten Noten durch das Bankgesetz von 1844 ist.
Es würde uns zu weit führen, wollten wir den ganzen Verlauf der Wir¬
kungen des Bankgesetzes von 1844 in allen Nuancen verfolgen. Die aufge¬
führten Hauptzüge sollten allein hinreichen, um die Unzweckmäßigkeit der Fest¬
setzung einer Maximalgrenze des ungedeckten Notenumlaufes in Ländern der
ungeschmälerten Baarzahlung zu erweisen.
Besorgung der Cassengeschäfte des Staates.
Wir haben schließlich noch einer außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts¬
kreises der Zettelbanken liegenden Aufgabe zu gedenken, — der unentgeldltchen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |