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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.

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Ueber die jetzt eingeführte Neuerung von besonderen Privatdozcntenstipendien
sind die Universitäten nicht gehört worden, obwohl hinlänglich Zeit dazu
gewesen wäre.

Niemand nimmt für unsere Hochschulen das Recht in Anspruch, selbständig
ihre Einrichtungen ordnen und festsetzen zu wollen. Die Entscheidung kann
und soll nur von der Staatsgewalt erfolgen, d. h. von der Regierung, im
Einvernehmen mit der Landesvertretung für diejenigen Dinge, bei denen ihre
Mitwirkung erfordert ist. Aber das ist eine berechtigte Forderung, daß nicht
die wichtigsten und folgenreichsten Neuerungen über sie verhängt werden, ehe
man sie gutachtlich angehört hat. Sehr oft wird es nur eines Wortes der
Aufklärung bedürfen, um alle Welt in den rechten Stand zu einem sachlichen
Urtheil über eine Universitätsangelegenheit zu versetzen. Sehr oft mag ein
competentes und motivirres Gutachten erst die richtigen Gesichtspunkte für
die Behandlung der Reformmaßregeln eröffnen. Niemand verliert dabei,
wenn Gutachten der Sachverständigen vorliegen, -- in einzelnen Fällen
dürften auch die entscheidenden Instanzen aus denselben etwas gelernt zu ^
haben bekennen!


Ein preußischer Professor.


Die englischen Universitäten.
Von I. Schipper. II.

Mehr noch, als in der äußeren Einrichtung und inneren Organisation
der Colleges, zeigt sich die nachtheilige Eigenthümlichkeit jener ganzen vom
Mittelalter überkommenen Erbschaft in dein dort verarbeiteten Lehrstoff und
in der Lehrmethode.

Es wird vielleicht schon aufgefallen sein, daß bisher noch mit keinem
Worte der verschiedenen Fakultäten Erwähnung gethan wurde, die wir dock)
nach unseren deutschen Vorstellungen zu einer Universität für unumgänglich
nöthig erachten. Unsere Fakultäten-Gemeinschaft aber ist diesen beiden eng¬
lischen Universitäten völlig fremd; man hat eigentlich nur die Idee gerettet.


in die Sachen hineingehen." Was Mommsen und Vir es o w in dieser Hinsicht im Einzel¬
nen angeführt haben von Nichtachtung und Nichtbefragung der zunächst sachverständigen In¬
stanzen bei einzelnen Maßregel" des Ministers hätte zur Zeit Muster's einen Sturm der Ent¬
rüstung erregt!

Ueber die jetzt eingeführte Neuerung von besonderen Privatdozcntenstipendien
sind die Universitäten nicht gehört worden, obwohl hinlänglich Zeit dazu
gewesen wäre.

Niemand nimmt für unsere Hochschulen das Recht in Anspruch, selbständig
ihre Einrichtungen ordnen und festsetzen zu wollen. Die Entscheidung kann
und soll nur von der Staatsgewalt erfolgen, d. h. von der Regierung, im
Einvernehmen mit der Landesvertretung für diejenigen Dinge, bei denen ihre
Mitwirkung erfordert ist. Aber das ist eine berechtigte Forderung, daß nicht
die wichtigsten und folgenreichsten Neuerungen über sie verhängt werden, ehe
man sie gutachtlich angehört hat. Sehr oft wird es nur eines Wortes der
Aufklärung bedürfen, um alle Welt in den rechten Stand zu einem sachlichen
Urtheil über eine Universitätsangelegenheit zu versetzen. Sehr oft mag ein
competentes und motivirres Gutachten erst die richtigen Gesichtspunkte für
die Behandlung der Reformmaßregeln eröffnen. Niemand verliert dabei,
wenn Gutachten der Sachverständigen vorliegen, — in einzelnen Fällen
dürften auch die entscheidenden Instanzen aus denselben etwas gelernt zu ^
haben bekennen!


Ein preußischer Professor.


Die englischen Universitäten.
Von I. Schipper. II.

Mehr noch, als in der äußeren Einrichtung und inneren Organisation
der Colleges, zeigt sich die nachtheilige Eigenthümlichkeit jener ganzen vom
Mittelalter überkommenen Erbschaft in dein dort verarbeiteten Lehrstoff und
in der Lehrmethode.

Es wird vielleicht schon aufgefallen sein, daß bisher noch mit keinem
Worte der verschiedenen Fakultäten Erwähnung gethan wurde, die wir dock)
nach unseren deutschen Vorstellungen zu einer Universität für unumgänglich
nöthig erachten. Unsere Fakultäten-Gemeinschaft aber ist diesen beiden eng¬
lischen Universitäten völlig fremd; man hat eigentlich nur die Idee gerettet.


in die Sachen hineingehen." Was Mommsen und Vir es o w in dieser Hinsicht im Einzel¬
nen angeführt haben von Nichtachtung und Nichtbefragung der zunächst sachverständigen In¬
stanzen bei einzelnen Maßregel» des Ministers hätte zur Zeit Muster's einen Sturm der Ent¬
rüstung erregt!
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[0137] Ueber die jetzt eingeführte Neuerung von besonderen Privatdozcntenstipendien sind die Universitäten nicht gehört worden, obwohl hinlänglich Zeit dazu gewesen wäre. Niemand nimmt für unsere Hochschulen das Recht in Anspruch, selbständig ihre Einrichtungen ordnen und festsetzen zu wollen. Die Entscheidung kann und soll nur von der Staatsgewalt erfolgen, d. h. von der Regierung, im Einvernehmen mit der Landesvertretung für diejenigen Dinge, bei denen ihre Mitwirkung erfordert ist. Aber das ist eine berechtigte Forderung, daß nicht die wichtigsten und folgenreichsten Neuerungen über sie verhängt werden, ehe man sie gutachtlich angehört hat. Sehr oft wird es nur eines Wortes der Aufklärung bedürfen, um alle Welt in den rechten Stand zu einem sachlichen Urtheil über eine Universitätsangelegenheit zu versetzen. Sehr oft mag ein competentes und motivirres Gutachten erst die richtigen Gesichtspunkte für die Behandlung der Reformmaßregeln eröffnen. Niemand verliert dabei, wenn Gutachten der Sachverständigen vorliegen, — in einzelnen Fällen dürften auch die entscheidenden Instanzen aus denselben etwas gelernt zu ^ haben bekennen! Ein preußischer Professor. Die englischen Universitäten. Von I. Schipper. II. Mehr noch, als in der äußeren Einrichtung und inneren Organisation der Colleges, zeigt sich die nachtheilige Eigenthümlichkeit jener ganzen vom Mittelalter überkommenen Erbschaft in dein dort verarbeiteten Lehrstoff und in der Lehrmethode. Es wird vielleicht schon aufgefallen sein, daß bisher noch mit keinem Worte der verschiedenen Fakultäten Erwähnung gethan wurde, die wir dock) nach unseren deutschen Vorstellungen zu einer Universität für unumgänglich nöthig erachten. Unsere Fakultäten-Gemeinschaft aber ist diesen beiden eng¬ lischen Universitäten völlig fremd; man hat eigentlich nur die Idee gerettet. in die Sachen hineingehen." Was Mommsen und Vir es o w in dieser Hinsicht im Einzel¬ nen angeführt haben von Nichtachtung und Nichtbefragung der zunächst sachverständigen In¬ stanzen bei einzelnen Maßregel» des Ministers hätte zur Zeit Muster's einen Sturm der Ent¬ rüstung erregt!

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134976/137>, abgerufen am 05.02.2025.