Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band.gehen der kleineren Staaten bei ihren Einrichtungen hindert, andererseits die Man müßte es beklagen, wenn die Stimmen ungehört verhallen sollten, Mag immerhin noch einige Zeit vergehen, bald wird sich unsere Hoffnung Die Kämpfe der Schweizer gegen Burgund im Lichte zeitgenössischer Sichtung. H. Schmölle. II. Wir wenden uns nun noch kurz zu den wetteren, dem Entscheidungs¬ gehen der kleineren Staaten bei ihren Einrichtungen hindert, andererseits die Man müßte es beklagen, wenn die Stimmen ungehört verhallen sollten, Mag immerhin noch einige Zeit vergehen, bald wird sich unsere Hoffnung Die Kämpfe der Schweizer gegen Burgund im Lichte zeitgenössischer Sichtung. H. Schmölle. II. Wir wenden uns nun noch kurz zu den wetteren, dem Entscheidungs¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0512" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132206"/> <p xml:id="ID_1703" prev="#ID_1702"> gehen der kleineren Staaten bei ihren Einrichtungen hindert, andererseits die<lb/> Möglichkeit ins Leben ruft, daß der obersten Reichs-Justizbehörde das Or¬<lb/> ganisationswerk selbst und die künftige Justizverwaltung in den kleineren<lb/> Staaten übertragen werden kann. Hierdurch würde die Kluft überbrückt,<lb/> welche zwischen den Zielen des Organisationsgesetzes und der in den Motiven<lb/> zur Schau getragenen Rücksichtnahme auf die Autonomie der Einzelstaaten<lb/> gegenwärtig unzweifelhaft besteht. Zugleich aber würde unerfreulichen und<lb/> ungesunden Erscheinungen vorgebeugt werden, welche sonst ausschließlich im<lb/> Interesse der kleinstaatlichen Souverainetät zum Nachtheil der Würde des<lb/> Reiches und der Rechtssicherheit in den Kleinstaaten hervorgerufen werden<lb/> dürften, Erscheinungen, für welche sich Analogien in den militairischen Ein¬<lb/> richtungen der Kleinstaaten vor 1866 darbieten. —</p><lb/> <p xml:id="ID_1704"> Man müßte es beklagen, wenn die Stimmen ungehört verhallen sollten,<lb/> die mit uns nur in dem gemeinsamen Anschluß an das Reich oder an<lb/> Preußen eine glückliche Lösung der vorliegenden Aufgabe für die kleineren<lb/> Länder erkennen. Schwerlich wäre zu erwarten, daß durch Herbeiführung<lb/> annehmbarer Zustände die Mahnungen in anderer Weise zum Schweigen ge¬<lb/> bracht werden würden, im Gegentheil müssen wir glauben, daß die Erfahrungen,<lb/> welche man mit den ängstlich behüteten Resten einer selbständigen Justiz¬<lb/> verwaltung machen wird, nach Innen wie nach Außen keine rechte Freude<lb/> an diesem schwierigen Besitz aufkommen lassen und so den Widerstand nur<lb/> noch vergrößern werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1705"> Mag immerhin noch einige Zeit vergehen, bald wird sich unsere Hoffnung<lb/> erfüllen und der Ruf nach Einheit auch auf diesem Gebiete den Sieg davon¬<lb/> tragen über den Geist der Zwietracht und der Zersplitterung.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Kämpfe der Schweizer gegen Burgund im Lichte<lb/> zeitgenössischer Sichtung.<lb/><note type="byline"> H. Schmölle.</note> II.</head><lb/> <p xml:id="ID_1706" next="#ID_1707"> Wir wenden uns nun noch kurz zu den wetteren, dem Entscheidungs¬<lb/> kampfe vorhergehenden einzelnen Streifzügen, welche ebenfalls poetische Ver¬<lb/> herrlichung gefunden haben. So der große Zug des gesammten obern<lb/> Bundes unter Führung des österreichischen Feldhauptmanns Oswald von Thier¬<lb/> stein in die nördliche Freigrafschaft im Juli 147S. Es wurden in kurzer</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0512]
gehen der kleineren Staaten bei ihren Einrichtungen hindert, andererseits die
Möglichkeit ins Leben ruft, daß der obersten Reichs-Justizbehörde das Or¬
ganisationswerk selbst und die künftige Justizverwaltung in den kleineren
Staaten übertragen werden kann. Hierdurch würde die Kluft überbrückt,
welche zwischen den Zielen des Organisationsgesetzes und der in den Motiven
zur Schau getragenen Rücksichtnahme auf die Autonomie der Einzelstaaten
gegenwärtig unzweifelhaft besteht. Zugleich aber würde unerfreulichen und
ungesunden Erscheinungen vorgebeugt werden, welche sonst ausschließlich im
Interesse der kleinstaatlichen Souverainetät zum Nachtheil der Würde des
Reiches und der Rechtssicherheit in den Kleinstaaten hervorgerufen werden
dürften, Erscheinungen, für welche sich Analogien in den militairischen Ein¬
richtungen der Kleinstaaten vor 1866 darbieten. —
Man müßte es beklagen, wenn die Stimmen ungehört verhallen sollten,
die mit uns nur in dem gemeinsamen Anschluß an das Reich oder an
Preußen eine glückliche Lösung der vorliegenden Aufgabe für die kleineren
Länder erkennen. Schwerlich wäre zu erwarten, daß durch Herbeiführung
annehmbarer Zustände die Mahnungen in anderer Weise zum Schweigen ge¬
bracht werden würden, im Gegentheil müssen wir glauben, daß die Erfahrungen,
welche man mit den ängstlich behüteten Resten einer selbständigen Justiz¬
verwaltung machen wird, nach Innen wie nach Außen keine rechte Freude
an diesem schwierigen Besitz aufkommen lassen und so den Widerstand nur
noch vergrößern werden.
Mag immerhin noch einige Zeit vergehen, bald wird sich unsere Hoffnung
erfüllen und der Ruf nach Einheit auch auf diesem Gebiete den Sieg davon¬
tragen über den Geist der Zwietracht und der Zersplitterung.
Die Kämpfe der Schweizer gegen Burgund im Lichte
zeitgenössischer Sichtung.
H. Schmölle. II.
Wir wenden uns nun noch kurz zu den wetteren, dem Entscheidungs¬
kampfe vorhergehenden einzelnen Streifzügen, welche ebenfalls poetische Ver¬
herrlichung gefunden haben. So der große Zug des gesammten obern
Bundes unter Führung des österreichischen Feldhauptmanns Oswald von Thier¬
stein in die nördliche Freigrafschaft im Juli 147S. Es wurden in kurzer
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