Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. I. Band.Legirung von zwei Theilen Blei und einem Theil Zinn bestand. Das haupt¬ Dies wäre eine Uebersicht dessen, was wir auf Grund quellenmäßiger Die gesetzliche Aegelung der Hold- und Silber- Verarbeitung. Von Dr. Carl Röscher. II. Wir haben im ersten Artikel nachgewiesen, daß die zwangsweise Präven- ",) den Vortheil einer leichten Berechnung des Mctallwerthes einer Grenzboten 1873. III. 43
Legirung von zwei Theilen Blei und einem Theil Zinn bestand. Das haupt¬ Dies wäre eine Uebersicht dessen, was wir auf Grund quellenmäßiger Die gesetzliche Aegelung der Hold- und Silber- Verarbeitung. Von Dr. Carl Röscher. II. Wir haben im ersten Artikel nachgewiesen, daß die zwangsweise Präven- »,) den Vortheil einer leichten Berechnung des Mctallwerthes einer Grenzboten 1873. III. 43
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Legirung von zwei Theilen Blei und einem Theil Zinn bestand. Das haupt¬
sächlichste Zeichenmittel, dessen sich Dürer bediente, ist die Feder, welche er bet
seiner außerordentlichen Sicherheit und Genialität meisterhaft zu handhaben
wußte. Die Tinte ist glückicherweise eher Tusche als Tinte zu nennen, da sie
aus angeriebenen Ruß bestand und also als Kohlenfarbe eine außerordentliche
Haltbarkeit besitzt. Wären jene alten Handzeichnungen mit unserer modernen
Tinte angefertigt, so besäßen wir keine Spur mehr von ihnen. Interessant
ist es, daß Dürer seine Stiche zuvor in wohl durchgeführten Federzeichnungen
arbeitete, wie einige noch vorhandene Studien und Entwürfe beweisen. End¬
lich finden sich im Niederländer Tagebuche auch die Ausdrücke: „Ich hab den
Tomasin ein Viesirung gemacht mit halben Farb kein (wahrscheinlich eine
Tuschzeichnung mit angedeuteten Hauptfarben) und gerissen, darnach er wird
sein Haus lassen mahlen. ... Ich hab mit dem Stefft (Stift) Lontörlst
sein Morie, und hab dem Rucli?iiA Lontsi'tet auf ein groß Papier, mit dem
Persei schwarz und weiß."
Dies wäre eine Uebersicht dessen, was wir auf Grund quellenmäßiger
Aufzeichnungen über Technik, Material und äußere Kunstübung alter Zeit
wissen. Interessanter, weit charakteristischer ist jene Sorte mittelalterlicher
Malerei, welche sich aus die Objecte und den Verkehr mit dem Publikum bezieht.
Hier würde zu reden sein von der Verbindung der Malerei mit anderen
Zünften, von Meistern und Gesellen, von Bestellungen. Preisen, Contracren
u. s. w. Doch behalte ich mir eine Darlegung dieser Verhältnisse für einen
Max Allihn. späteren Aufsatz vor.
Die gesetzliche Aegelung der Hold- und Silber-
Verarbeitung.
Von
Dr. Carl Röscher.
II.
Wir haben im ersten Artikel nachgewiesen, daß die zwangsweise Präven-
tiv-Controle zur gesetzlichen Regelung des Feingehaltes von Gold- und Silber¬
waaren unräthlich erscheint, und wenden uns nunmehr zur Prüfung der
Vortheile und Nachtheile des Legirungszwanges. Der Legirungs-
zwang hat:
»,) den Vortheil einer leichten Berechnung des Mctallwerthes einer
Edelmetallwaare, ein Umstand, der einem Manne von feinem und scharfem
Grenzboten 1873. III. 43
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