Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. I. Band.kauft mit dem römischen Stuhl zu ordnen. Derselbe Weg, den alle katholischen Für das Ziel einer Vereinbarung mit Rom boten sich nun aber ver¬ Der Verfasser unserer Schrift schildert nun mit höchst feiner, durch kein Lin Jesuch aus den Sandwichsinseln von Mark Twai n. IV. Als ich in Honolulu war, wohnte ich dem ceremoniösen Leichenbegäng¬ kauft mit dem römischen Stuhl zu ordnen. Derselbe Weg, den alle katholischen Für das Ziel einer Vereinbarung mit Rom boten sich nun aber ver¬ Der Verfasser unserer Schrift schildert nun mit höchst feiner, durch kein Lin Jesuch aus den Sandwichsinseln von Mark Twai n. IV. Als ich in Honolulu war, wohnte ich dem ceremoniösen Leichenbegäng¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0148" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/192951"/> <p xml:id="ID_440" prev="#ID_439"> kauft mit dem römischen Stuhl zu ordnen. Derselbe Weg, den alle katholischen<lb/> Regierungen betreten haben, auf welchem eine protestantische Regierung den<lb/> katholischen Regierungen zu folgen nicht umhin kann, sobald sie eine compacte<lb/> katholische Bevölkerung besitzt.</p><lb/> <p xml:id="ID_441"> Für das Ziel einer Vereinbarung mit Rom boten sich nun aber ver¬<lb/> schiedene Pfade, in die sich der eine Hauptweg theilte. Man konnte möglichst<lb/> gemeinsam mit den andern deutschen Regierungen vorgehen oder Preußen für<lb/> sich vorgehen lassen. Man konnte jeden Punkt einzeln durch ein besonderes<lb/> Abkommen mit Rom regeln, oder ein Gcsammtabkommen zu treffen suchen.<lb/> Man konnte die Form der Verständigung mit Rom wählen, deren Resultat<lb/> alsdann in die Kirchengesetzgebung des Königs überging, oder man konnte<lb/> ein förmliches Concordat schließen, durch welches man den Papst als Mit¬<lb/> souverän in Preußen förmlich eingeführt hätte. Man konnte eine Mittel¬<lb/> schöpfung ausfindig machen, einen Bertrag mit dem Papst, auf welchen sich<lb/> gleichwohl nicht die katholischen Würdenträger in Preußen als auf einen kirch¬<lb/> lich constitutiven Akt berufen durften, sondern nur der Papst und die preußi¬<lb/> sche Negierung gegen einander. Bei allen diesen Fragen war noch nicht ein¬<lb/> mal die Beschaffenheit der zu erreichenden Basis selbst berührt: welche Ein-<lb/> theilung der Sprengel man wünschen sollte, welche Art der Besetzung für die<lb/> Bischofssitze, welche Rechte des Staats und des Papstes für die bestimmten<lb/> Akte des Kirchenregiments, ob eine gleichartige oder ungleichartige Stellung<lb/> der katholischen Unterthanen in den verschiedenen Provinzen zum Papst.</p><lb/> <p xml:id="ID_442"> Der Verfasser unserer Schrift schildert nun mit höchst feiner, durch kein<lb/> Vorurtheil irgend einer Art getrübter und mit vollkommen überzeugender<lb/> Charakteristik die Personen, welche die verschiedenen in Frage kommenden<lb/> Gesichtspunkte gegen einander geltend machten, und zeigt uns, welches ihre<lb/> Voraussetzungen und Antriebe dabei waren. Leider können wir dem Verfasser<lb/> in diese hoch anziehende Schilderung nicht folgen, wir müßten denn unter¬<lb/> nehme», die ganze Schrift zu reproduciren. Wir müssen uns begnügen, das<lb/> Studium des Buches Jedem zu empfehlen, der Theilnahme für die kirchlichen<lb/> F<note type="byline"> 0 —r.</note> ragen der Gegenwart mit historischem Sinn verbindet. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Lin Jesuch aus den Sandwichsinseln<lb/><note type="byline"> von<lb/> Mark Twai n.</note></head><lb/> <div n="2"> <head> IV.</head><lb/> <p xml:id="ID_443" next="#ID_444"> Als ich in Honolulu war, wohnte ich dem ceremoniösen Leichenbegäng¬<lb/> nisse der Schwester des Königs, der Prinzessin Victoria, K. H. bei. Nach der<lb/> Sitte des Königshauses hatten die sterblichen Reste der Dame, Tag und Nacht</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0148]
kauft mit dem römischen Stuhl zu ordnen. Derselbe Weg, den alle katholischen
Regierungen betreten haben, auf welchem eine protestantische Regierung den
katholischen Regierungen zu folgen nicht umhin kann, sobald sie eine compacte
katholische Bevölkerung besitzt.
Für das Ziel einer Vereinbarung mit Rom boten sich nun aber ver¬
schiedene Pfade, in die sich der eine Hauptweg theilte. Man konnte möglichst
gemeinsam mit den andern deutschen Regierungen vorgehen oder Preußen für
sich vorgehen lassen. Man konnte jeden Punkt einzeln durch ein besonderes
Abkommen mit Rom regeln, oder ein Gcsammtabkommen zu treffen suchen.
Man konnte die Form der Verständigung mit Rom wählen, deren Resultat
alsdann in die Kirchengesetzgebung des Königs überging, oder man konnte
ein förmliches Concordat schließen, durch welches man den Papst als Mit¬
souverän in Preußen förmlich eingeführt hätte. Man konnte eine Mittel¬
schöpfung ausfindig machen, einen Bertrag mit dem Papst, auf welchen sich
gleichwohl nicht die katholischen Würdenträger in Preußen als auf einen kirch¬
lich constitutiven Akt berufen durften, sondern nur der Papst und die preußi¬
sche Negierung gegen einander. Bei allen diesen Fragen war noch nicht ein¬
mal die Beschaffenheit der zu erreichenden Basis selbst berührt: welche Ein-
theilung der Sprengel man wünschen sollte, welche Art der Besetzung für die
Bischofssitze, welche Rechte des Staats und des Papstes für die bestimmten
Akte des Kirchenregiments, ob eine gleichartige oder ungleichartige Stellung
der katholischen Unterthanen in den verschiedenen Provinzen zum Papst.
Der Verfasser unserer Schrift schildert nun mit höchst feiner, durch kein
Vorurtheil irgend einer Art getrübter und mit vollkommen überzeugender
Charakteristik die Personen, welche die verschiedenen in Frage kommenden
Gesichtspunkte gegen einander geltend machten, und zeigt uns, welches ihre
Voraussetzungen und Antriebe dabei waren. Leider können wir dem Verfasser
in diese hoch anziehende Schilderung nicht folgen, wir müßten denn unter¬
nehme», die ganze Schrift zu reproduciren. Wir müssen uns begnügen, das
Studium des Buches Jedem zu empfehlen, der Theilnahme für die kirchlichen
F 0 —r. ragen der Gegenwart mit historischem Sinn verbindet.
Lin Jesuch aus den Sandwichsinseln
von
Mark Twai n.
IV.
Als ich in Honolulu war, wohnte ich dem ceremoniösen Leichenbegäng¬
nisse der Schwester des Königs, der Prinzessin Victoria, K. H. bei. Nach der
Sitte des Königshauses hatten die sterblichen Reste der Dame, Tag und Nacht
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |