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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. I. Band.

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gewissermaßen ein allgemeines Interesse und Zusammenwirken herbeigeführt,
das die besten Folgen hat.

Der englische Cassirer, mit seiner Waage vertraut, kennt deren Schwankungen
so genau, daß er selbst bei schon ziemlich abgetragenen Stücken sofort be¬
stimmen kann, ob ein ganzer oder halber Sovereign mehr oder weniger da
ist; natürlicher Weise ist es das Gewicht des halben Sovereigns mehr oder
weniger, das hier den Ausschlag giebt. -- Dieser Gewichtsunterschied ist also
circa 3'/-, Gramme."

Der Commentar schließt mit den Vorschriften der Kaiserlichen Normal-
Eichungs-Commission vom 31. Januar 1872 über die Eichung und Stempelung
der Goldmünz-Gewichte.

Wer an den umfassenden Erläuterungen Quenstedt's zu dem deutschen
Münzgesetz den Werth und die volle Bedeutung dieses Gesetzes erkannt hat,
wird mit besonderer Freude nun an dem ersten Theil seiner Schrift den
weiten Weg verfolgen, den wir aus der bisherigen deutschen Zerrissenheit der
Münzsysteme bis zu diesem mächtigen Fortschritt zurückzulegen hatten, unbe¬
kümmert um die Velleitäten des deutschen Particularismus und die unerfüll¬
baren Forderungen deutscher und internationaler Münzidealisten. Und mit
Freuden wiederholen wir das Schlußwort des Verfassers: "Die deutsche
Münzreform ist im Wesentlichen vollendet."


B.


Kleine Besprechungen.

Bluntschli, Staatswörterbuch in 3 Bänden, bearbeitet und heraus¬
gegeben von Dr. Löning, II. Band (11. -- 18. Liefrg.) Zürich, Friedrich
Schultheß 1872.

Das vorliegende Werk ist bekanntlich aus dem Bedürfniß entstanden,
die wichtigsten und für den allgemeinen Gebrauch nothwendigsten Ergebnisse des
großen "deutschen Staatswörterbuchs" von Bluntschli und Brater weiteren
Kreisen durch kürzere Fassung und billigeren Preis zugänglich zu machen.
Dieses gemeinnützige Unternehmen ist durch den bereits im vorigen Jahre abge¬
schlossenen ersten Band und durch den fast abgeschlossenen zweiten Band in
einer stattlichen äußern Form und in sorgfältiger Redaction und Auswahl des


gewissermaßen ein allgemeines Interesse und Zusammenwirken herbeigeführt,
das die besten Folgen hat.

Der englische Cassirer, mit seiner Waage vertraut, kennt deren Schwankungen
so genau, daß er selbst bei schon ziemlich abgetragenen Stücken sofort be¬
stimmen kann, ob ein ganzer oder halber Sovereign mehr oder weniger da
ist; natürlicher Weise ist es das Gewicht des halben Sovereigns mehr oder
weniger, das hier den Ausschlag giebt. — Dieser Gewichtsunterschied ist also
circa 3'/-, Gramme."

Der Commentar schließt mit den Vorschriften der Kaiserlichen Normal-
Eichungs-Commission vom 31. Januar 1872 über die Eichung und Stempelung
der Goldmünz-Gewichte.

Wer an den umfassenden Erläuterungen Quenstedt's zu dem deutschen
Münzgesetz den Werth und die volle Bedeutung dieses Gesetzes erkannt hat,
wird mit besonderer Freude nun an dem ersten Theil seiner Schrift den
weiten Weg verfolgen, den wir aus der bisherigen deutschen Zerrissenheit der
Münzsysteme bis zu diesem mächtigen Fortschritt zurückzulegen hatten, unbe¬
kümmert um die Velleitäten des deutschen Particularismus und die unerfüll¬
baren Forderungen deutscher und internationaler Münzidealisten. Und mit
Freuden wiederholen wir das Schlußwort des Verfassers: „Die deutsche
Münzreform ist im Wesentlichen vollendet."


B.


Kleine Besprechungen.

Bluntschli, Staatswörterbuch in 3 Bänden, bearbeitet und heraus¬
gegeben von Dr. Löning, II. Band (11. — 18. Liefrg.) Zürich, Friedrich
Schultheß 1872.

Das vorliegende Werk ist bekanntlich aus dem Bedürfniß entstanden,
die wichtigsten und für den allgemeinen Gebrauch nothwendigsten Ergebnisse des
großen „deutschen Staatswörterbuchs" von Bluntschli und Brater weiteren
Kreisen durch kürzere Fassung und billigeren Preis zugänglich zu machen.
Dieses gemeinnützige Unternehmen ist durch den bereits im vorigen Jahre abge¬
schlossenen ersten Band und durch den fast abgeschlossenen zweiten Band in
einer stattlichen äußern Form und in sorgfältiger Redaction und Auswahl des


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[0207] gewissermaßen ein allgemeines Interesse und Zusammenwirken herbeigeführt, das die besten Folgen hat. Der englische Cassirer, mit seiner Waage vertraut, kennt deren Schwankungen so genau, daß er selbst bei schon ziemlich abgetragenen Stücken sofort be¬ stimmen kann, ob ein ganzer oder halber Sovereign mehr oder weniger da ist; natürlicher Weise ist es das Gewicht des halben Sovereigns mehr oder weniger, das hier den Ausschlag giebt. — Dieser Gewichtsunterschied ist also circa 3'/-, Gramme." Der Commentar schließt mit den Vorschriften der Kaiserlichen Normal- Eichungs-Commission vom 31. Januar 1872 über die Eichung und Stempelung der Goldmünz-Gewichte. Wer an den umfassenden Erläuterungen Quenstedt's zu dem deutschen Münzgesetz den Werth und die volle Bedeutung dieses Gesetzes erkannt hat, wird mit besonderer Freude nun an dem ersten Theil seiner Schrift den weiten Weg verfolgen, den wir aus der bisherigen deutschen Zerrissenheit der Münzsysteme bis zu diesem mächtigen Fortschritt zurückzulegen hatten, unbe¬ kümmert um die Velleitäten des deutschen Particularismus und die unerfüll¬ baren Forderungen deutscher und internationaler Münzidealisten. Und mit Freuden wiederholen wir das Schlußwort des Verfassers: „Die deutsche Münzreform ist im Wesentlichen vollendet." B. Kleine Besprechungen. Bluntschli, Staatswörterbuch in 3 Bänden, bearbeitet und heraus¬ gegeben von Dr. Löning, II. Band (11. — 18. Liefrg.) Zürich, Friedrich Schultheß 1872. Das vorliegende Werk ist bekanntlich aus dem Bedürfniß entstanden, die wichtigsten und für den allgemeinen Gebrauch nothwendigsten Ergebnisse des großen „deutschen Staatswörterbuchs" von Bluntschli und Brater weiteren Kreisen durch kürzere Fassung und billigeren Preis zugänglich zu machen. Dieses gemeinnützige Unternehmen ist durch den bereits im vorigen Jahre abge¬ schlossenen ersten Band und durch den fast abgeschlossenen zweiten Band in einer stattlichen äußern Form und in sorgfältiger Redaction und Auswahl des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127927/207>, abgerufen am 21.12.2024.