Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.Hand reichte, nur Bazaine diese Gunstbezeigung nicht zu Theil werden ließ. ". Dom preußischen Landtag und vom deutschen Aeichstag. Am 10. Juni haben Herrenhaus und Abgeordnetenhaus den in beiden Am 10. Juni wurde im deutschen Reichstag das Gesetz genehmigt, welches Hand reichte, nur Bazaine diese Gunstbezeigung nicht zu Theil werden ließ. «. Dom preußischen Landtag und vom deutschen Aeichstag. Am 10. Juni haben Herrenhaus und Abgeordnetenhaus den in beiden Am 10. Juni wurde im deutschen Reichstag das Gesetz genehmigt, welches <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0511" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/127919"/> <p xml:id="ID_1651" prev="#ID_1650"> Hand reichte, nur Bazaine diese Gunstbezeigung nicht zu Theil werden ließ.<lb/> Der Mohr hatte damals seine Schuldigkeit gethan. Heut ist die Schuldigkeit<lb/> zur Schuld geworden.</p><lb/> <note type="byline"> «.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Dom preußischen Landtag und vom deutschen Aeichstag.</head><lb/> <p xml:id="ID_1652"> Am 10. Juni haben Herrenhaus und Abgeordnetenhaus den in beiden<lb/> Häusern in gleicher Form eingebrachten Vertagungsantrag übereinstimmend<lb/> genehmigt. Demnach haben wir die Wiederaufnahme der Sitzungen am 21.<lb/> October zu gewärtigen, zu der Zeit, wo sonst die regelmäßige Herbstsession<lb/> des Landtags ihren Anfang zu nehmen pflegt. Der Unterschied ist nur, daß<lb/> diese Wiederaufnahme ohne besondere Eröffnungsfeierlichkeit vor sich geht.<lb/> Dies dünkt uns ein barer Gewinn. Denn je reicher die Doppelgestaltung des<lb/> deutschen Staatswesens uns mit parlamentarischen Körperschaften und ihren<lb/> Verhandlungen segnet, desto mehr müssen wir bedacht sein, wenigstens den<lb/> Luxus des parlamentarischen Ceremoniells zu beschränken. Diese Formen, die<lb/> an sich guten Sinn und Wirkung haben, vertragen doch am wenigsten das<lb/> Uebermaß der Anwendung. Sie möchten sonst eine Mischung aus Heiterkeit<lb/> und langer Weile gegen sich heraufbeschwören, zwei Feinden, die sich durch<lb/> ihre Verbindung keineswegs Paralysiren. —</p><lb/> <p xml:id="ID_1653" next="#ID_1654"> Am 10. Juni wurde im deutschen Reichstag das Gesetz genehmigt, welches<lb/> den Termin für die Wirksamkeit der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen<lb/> vom 1. Januar 1873 auf den 1. Januar 1874 verlegt. Es ist gerade ein<lb/> Jahr, daß das Gesetz über die Vereinigung von Elsaß-Lothringen mit dem<lb/> deutschen Reiche vom Reichstag beschlossen wurde. Es ist erinnerlich, daß gleich<lb/> damals die Reichsregierung als Termin für den Beginn der Reichsverfassung<lb/> in den neuen Landen den 1. Januar 1874 vorgeschlagen hatte. Es ist auch<lb/> erinnerlich, wie damals der Reichskanzler über die Verkürzung des Termines<lb/> aufgebracht war. Heute konnte die Majorität des Reichstages vor der lauten<lb/> Sprache der Thatsachen den damaligen Widerspruch nicht aufrecht halten.<lb/> Nur die klerikale Partei und einige unerschütterliche Gläubige der sogenannten<lb/> freiheitlichen Doctrin begehrten, die Elsaß-Lothringer noch in diesem Jahre<lb/> zum Reichstag wählen zu lassen. Die Klerikalen einfach darum, weil sie auf<lb/> Verstärkung hofften; die Doctrinalen, weil nach ihrem Glauben Menschen<lb/> und Staaten allein von der Doctrin leben. Mit reizendem Humor ließ sich<lb/> der Abgeordnete Bamberger über die Helden der Doctrin aus. Er sagte: es<lb/> freue ihn, Gesinnungsnachbarn im Reichstag zu haben, die es sich zur Pflicht</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0511]
Hand reichte, nur Bazaine diese Gunstbezeigung nicht zu Theil werden ließ.
Der Mohr hatte damals seine Schuldigkeit gethan. Heut ist die Schuldigkeit
zur Schuld geworden.
«.
Dom preußischen Landtag und vom deutschen Aeichstag.
Am 10. Juni haben Herrenhaus und Abgeordnetenhaus den in beiden
Häusern in gleicher Form eingebrachten Vertagungsantrag übereinstimmend
genehmigt. Demnach haben wir die Wiederaufnahme der Sitzungen am 21.
October zu gewärtigen, zu der Zeit, wo sonst die regelmäßige Herbstsession
des Landtags ihren Anfang zu nehmen pflegt. Der Unterschied ist nur, daß
diese Wiederaufnahme ohne besondere Eröffnungsfeierlichkeit vor sich geht.
Dies dünkt uns ein barer Gewinn. Denn je reicher die Doppelgestaltung des
deutschen Staatswesens uns mit parlamentarischen Körperschaften und ihren
Verhandlungen segnet, desto mehr müssen wir bedacht sein, wenigstens den
Luxus des parlamentarischen Ceremoniells zu beschränken. Diese Formen, die
an sich guten Sinn und Wirkung haben, vertragen doch am wenigsten das
Uebermaß der Anwendung. Sie möchten sonst eine Mischung aus Heiterkeit
und langer Weile gegen sich heraufbeschwören, zwei Feinden, die sich durch
ihre Verbindung keineswegs Paralysiren. —
Am 10. Juni wurde im deutschen Reichstag das Gesetz genehmigt, welches
den Termin für die Wirksamkeit der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen
vom 1. Januar 1873 auf den 1. Januar 1874 verlegt. Es ist gerade ein
Jahr, daß das Gesetz über die Vereinigung von Elsaß-Lothringen mit dem
deutschen Reiche vom Reichstag beschlossen wurde. Es ist erinnerlich, daß gleich
damals die Reichsregierung als Termin für den Beginn der Reichsverfassung
in den neuen Landen den 1. Januar 1874 vorgeschlagen hatte. Es ist auch
erinnerlich, wie damals der Reichskanzler über die Verkürzung des Termines
aufgebracht war. Heute konnte die Majorität des Reichstages vor der lauten
Sprache der Thatsachen den damaligen Widerspruch nicht aufrecht halten.
Nur die klerikale Partei und einige unerschütterliche Gläubige der sogenannten
freiheitlichen Doctrin begehrten, die Elsaß-Lothringer noch in diesem Jahre
zum Reichstag wählen zu lassen. Die Klerikalen einfach darum, weil sie auf
Verstärkung hofften; die Doctrinalen, weil nach ihrem Glauben Menschen
und Staaten allein von der Doctrin leben. Mit reizendem Humor ließ sich
der Abgeordnete Bamberger über die Helden der Doctrin aus. Er sagte: es
freue ihn, Gesinnungsnachbarn im Reichstag zu haben, die es sich zur Pflicht
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