Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.oder durch Lehren und Worte verkünden. Diesen Zeugen Gottes, -- Goltz war Se. Heorge d'Lümna. Aus Holland. . Der zweiten Kammer der Generalstaaten ist von Seiten der Regierung Die Besitzung Se. George d'Elmina hatte in der Zeit der Blüthe des Sclaven¬ Grenzbotm 1. 1871. 129
oder durch Lehren und Worte verkünden. Diesen Zeugen Gottes, — Goltz war Se. Heorge d'Lümna. Aus Holland. . Der zweiten Kammer der Generalstaaten ist von Seiten der Regierung Die Besitzung Se. George d'Elmina hatte in der Zeit der Blüthe des Sclaven¬ Grenzbotm 1. 1871. 129
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0505" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/126287"/> <p xml:id="ID_1577" prev="#ID_1576"> oder durch Lehren und Worte verkünden. Diesen Zeugen Gottes, — Goltz war<lb/> ein solcher — lohnt selten die Erkenntniß der Mitlebenden, reicher der Dank<lb/> der Nachwelt, und sind sie hinübergegangen in's Jenseits, dann leuchtet noch<lb/> in ferner Zeit über ihrem Haupte in strahlendem Glanz der Stern der ewigen<lb/> Wahrheit.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Se. Heorge d'Lümna.<lb/> Aus Holland.</head><lb/> <p xml:id="ID_1578"> . Der zweiten Kammer der Generalstaaten ist von Seiten der Regierung<lb/> ein mit England geschlossener Vertrag zur Bestätigung vorgelegt worden, nach<lb/> welchem die niederländischen Besitzungen an der Küste von Guinea an Gro߬<lb/> britannien abgetreten werden. Von einem Verkauf ist dabei nicht die Rede,<lb/> da für Uebernahme der Regierungsgebäude u. s, w. die Summe von höch¬<lb/> stens vierundzwanzigtausend Pfund Sterling festgesetzt ist. Obgleich diese<lb/> Transaction von keiner politischen Bedeutung ist, so knüpfen sich doch an die<lb/> Motive dieser Handlung Betrachtungen, die nicht ohne Einfluß auf die Ent><lb/> Wickelung der Verhältnisse der andern niederländischen Colonien bleiben<lb/> dürften.</p><lb/> <p xml:id="ID_1579" next="#ID_1580"> Die Besitzung Se. George d'Elmina hatte in der Zeit der Blüthe des Sclaven¬<lb/> handels für diesen großen Werth, der aber nach der Unterdrückung desselben<lb/> gänzlich geschwunden ist, denn auch als „Goldküste" hat sie keine Bedeutung<lb/> mehr. Der Handel mit dem Mutterlande ist so gering, daß z. B. im Jahre<lb/> 1869 der Werth der Ausfuhr dahin unter der Summe der Verwaltungskosten<lb/> blieb. So kann man begreifen, daß sie für Holland einen Lastposten bildete.<lb/> Vor mehreren Jahren schon hat man versucht, die Besitzung zu heben, indem<lb/> man anfing, Producte für den europäischen Markt zu cultiviren und die<lb/> alten Goldminen zu exploitiren. Aber diese Versuche sind fehlgeschlagen; es<lb/> wird gesagt, daß Unkenntniß und Nachlässigkeit Schuld daran gewesen seien.<lb/> Aber wären sie auch nicht gescheitert, dann wäre doch noch sehr die Frage,<lb/> ob aus den eingeborenen Negern ohne Zwang, ohne verdeckte Sclaverei, je<lb/> brauchbare Arbeiter zu machen wären. Aus Allem, waS wir bisher darüber<lb/> wissen, ist erwiesen, daß der Afrikaner, auf der Stufe seiner gegenwärtigen<lb/> Bildung, freiwillig nicht zu regelmäßiger, schwerer Arbeit zu bewegen ist, und<lb/> ohne diese sind Pflanzungen und Bergwerke unmöglich. Dabei ist noch in<lb/> Betracht zu ziehen, daß dergleichen Unternehmungen nur in einex gewissen<lb/> Entfernung von der Küste stattfinden können, also nicht unter dem unmittel-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzbotm 1. 1871. 129</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0505]
oder durch Lehren und Worte verkünden. Diesen Zeugen Gottes, — Goltz war
ein solcher — lohnt selten die Erkenntniß der Mitlebenden, reicher der Dank
der Nachwelt, und sind sie hinübergegangen in's Jenseits, dann leuchtet noch
in ferner Zeit über ihrem Haupte in strahlendem Glanz der Stern der ewigen
Wahrheit.
Se. Heorge d'Lümna.
Aus Holland.
. Der zweiten Kammer der Generalstaaten ist von Seiten der Regierung
ein mit England geschlossener Vertrag zur Bestätigung vorgelegt worden, nach
welchem die niederländischen Besitzungen an der Küste von Guinea an Gro߬
britannien abgetreten werden. Von einem Verkauf ist dabei nicht die Rede,
da für Uebernahme der Regierungsgebäude u. s, w. die Summe von höch¬
stens vierundzwanzigtausend Pfund Sterling festgesetzt ist. Obgleich diese
Transaction von keiner politischen Bedeutung ist, so knüpfen sich doch an die
Motive dieser Handlung Betrachtungen, die nicht ohne Einfluß auf die Ent>
Wickelung der Verhältnisse der andern niederländischen Colonien bleiben
dürften.
Die Besitzung Se. George d'Elmina hatte in der Zeit der Blüthe des Sclaven¬
handels für diesen großen Werth, der aber nach der Unterdrückung desselben
gänzlich geschwunden ist, denn auch als „Goldküste" hat sie keine Bedeutung
mehr. Der Handel mit dem Mutterlande ist so gering, daß z. B. im Jahre
1869 der Werth der Ausfuhr dahin unter der Summe der Verwaltungskosten
blieb. So kann man begreifen, daß sie für Holland einen Lastposten bildete.
Vor mehreren Jahren schon hat man versucht, die Besitzung zu heben, indem
man anfing, Producte für den europäischen Markt zu cultiviren und die
alten Goldminen zu exploitiren. Aber diese Versuche sind fehlgeschlagen; es
wird gesagt, daß Unkenntniß und Nachlässigkeit Schuld daran gewesen seien.
Aber wären sie auch nicht gescheitert, dann wäre doch noch sehr die Frage,
ob aus den eingeborenen Negern ohne Zwang, ohne verdeckte Sclaverei, je
brauchbare Arbeiter zu machen wären. Aus Allem, waS wir bisher darüber
wissen, ist erwiesen, daß der Afrikaner, auf der Stufe seiner gegenwärtigen
Bildung, freiwillig nicht zu regelmäßiger, schwerer Arbeit zu bewegen ist, und
ohne diese sind Pflanzungen und Bergwerke unmöglich. Dabei ist noch in
Betracht zu ziehen, daß dergleichen Unternehmungen nur in einex gewissen
Entfernung von der Küste stattfinden können, also nicht unter dem unmittel-
Grenzbotm 1. 1871. 129
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |