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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.

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Elstra, d. 11 ?edr. Is 14,


Theuerste Frau Schwägerin

Ich kan Ihnen das. wan' ich und die Meinem über den Todt meines
lieben Bruders, (der nicht bloß ein Großer, sondern auch ein Nachahmung-
würdiger guter Mann war.) empfinde, mit Worten nicht schildern, und Niemand
wird wohl die unheilbaren Wunden, welche Ihnen die Vorsehung geschlagen
hat. mehr fühlen als ich. doch der Trostspruch eines Hiobs im Unglük kan
mich und Sie ,aufrichten und erhalten. Gott wird Ihnen beistehen; Ihr Ver¬
lust ist zwar auf dieser Welt nicht zu ersetzen, doch wird Sie und Ihren Sohn
die gerechte Preusische Negierung. welche unsern Verewigten Freund schäzte,
nicht verlaßen.

Ihren gerechten Anspruch, welchen Sie an der Maße der Verlaßenschaft
unserer seel. Eltern machen, und welcher sich laut Ihres werthen Schrei¬
bens vom 1 auf Einhundert Thaler beläuft wird Ihnen von meinem
Geschwister nicht erschwert oder verkürzet werden.

Gerichtskosten wird die Herrschaft, viel machen^, sie hat vorjetzo alles im
Beschlag genommen, und wird uns die Freiheit nicht wieder geben, daß wir
vor uns verkaufen und unter einander theilen können; dieses Recht kam der
Herrschaft zu, und sie hat dieses vor ganz nothwendig glauben müßen, weil
wir Geschwister in aller Weit zerstreut sind, und über dieses wird sie Ansprüche
an zwei Brüdern machen, welche Kraft ihrer Lehr Briefe und Kundschaften ihr
Unterkommen finden konnten, ohne sich von der Erbuntcrthänigkeit los zu kau¬
fen; -und wenn die Herrschaft alle nur möglich zu machende Kosten abgezogen
hat so macht sie noch 5 pr. L. Abzug von der Maße. Häuser zu verkaufen
ist jezt ein sehr ungünstiger Zeitpunkt, und das Haus auf beßere Zeiten aus¬
zubehalten ist nicht rathsam, die gar nicht zu berechneten Kriegsunkosten, und
die Reparaturen, welche der Krieg verursacht hat, (die Gartenzäumung ist
gard) verbrannt worden, und el^ne bedeutende Haußrepratur giebt es auch) wür¬
den, uns in diesen Falle einen beträchtlichen Theil von den daraus gelößten
Gelde rauben.

In Rücksicht Ihrer Anforderung glaube ich bestimmt daß dieses das
beste Mittel wäre, wenn Sie Ihre Forderung .von der Obrigkeit unter
welcher sie stehen authorisiren liefen, und an den H. v. Kleist, als Erb-
Lehn- und Gerichts-Herr auf Rammenau übersendeten, nur wünschte ich wenn
Sie mir eine Abschrift davon übersendeten, ich werde mir es zur heiligsten
Pflicht machen diese Ansprüche zu unterstützen und sollte, wie ich nicht glauben
will, der H. v. Kleist auch pr. O von den Ihrigen abziehen, so würde ich
wenn ich es nicht hintertreiben könnte, solches auf die Maße wenden.

Ich empfehle Sie mit Ihren lieben Sohne den Schutze Gottes und beede daß


48,

Elstra, d. 11 ?edr. Is 14,


Theuerste Frau Schwägerin

Ich kan Ihnen das. wan' ich und die Meinem über den Todt meines
lieben Bruders, (der nicht bloß ein Großer, sondern auch ein Nachahmung-
würdiger guter Mann war.) empfinde, mit Worten nicht schildern, und Niemand
wird wohl die unheilbaren Wunden, welche Ihnen die Vorsehung geschlagen
hat. mehr fühlen als ich. doch der Trostspruch eines Hiobs im Unglük kan
mich und Sie ,aufrichten und erhalten. Gott wird Ihnen beistehen; Ihr Ver¬
lust ist zwar auf dieser Welt nicht zu ersetzen, doch wird Sie und Ihren Sohn
die gerechte Preusische Negierung. welche unsern Verewigten Freund schäzte,
nicht verlaßen.

Ihren gerechten Anspruch, welchen Sie an der Maße der Verlaßenschaft
unserer seel. Eltern machen, und welcher sich laut Ihres werthen Schrei¬
bens vom 1 auf Einhundert Thaler beläuft wird Ihnen von meinem
Geschwister nicht erschwert oder verkürzet werden.

Gerichtskosten wird die Herrschaft, viel machen^, sie hat vorjetzo alles im
Beschlag genommen, und wird uns die Freiheit nicht wieder geben, daß wir
vor uns verkaufen und unter einander theilen können; dieses Recht kam der
Herrschaft zu, und sie hat dieses vor ganz nothwendig glauben müßen, weil
wir Geschwister in aller Weit zerstreut sind, und über dieses wird sie Ansprüche
an zwei Brüdern machen, welche Kraft ihrer Lehr Briefe und Kundschaften ihr
Unterkommen finden konnten, ohne sich von der Erbuntcrthänigkeit los zu kau¬
fen; -und wenn die Herrschaft alle nur möglich zu machende Kosten abgezogen
hat so macht sie noch 5 pr. L. Abzug von der Maße. Häuser zu verkaufen
ist jezt ein sehr ungünstiger Zeitpunkt, und das Haus auf beßere Zeiten aus¬
zubehalten ist nicht rathsam, die gar nicht zu berechneten Kriegsunkosten, und
die Reparaturen, welche der Krieg verursacht hat, (die Gartenzäumung ist
gard) verbrannt worden, und el^ne bedeutende Haußrepratur giebt es auch) wür¬
den, uns in diesen Falle einen beträchtlichen Theil von den daraus gelößten
Gelde rauben.

In Rücksicht Ihrer Anforderung glaube ich bestimmt daß dieses das
beste Mittel wäre, wenn Sie Ihre Forderung .von der Obrigkeit unter
welcher sie stehen authorisiren liefen, und an den H. v. Kleist, als Erb-
Lehn- und Gerichts-Herr auf Rammenau übersendeten, nur wünschte ich wenn
Sie mir eine Abschrift davon übersendeten, ich werde mir es zur heiligsten
Pflicht machen diese Ansprüche zu unterstützen und sollte, wie ich nicht glauben
will, der H. v. Kleist auch pr. O von den Ihrigen abziehen, so würde ich
wenn ich es nicht hintertreiben könnte, solches auf die Maße wenden.

Ich empfehle Sie mit Ihren lieben Sohne den Schutze Gottes und beede daß


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[0237] 48, Elstra, d. 11 ?edr. Is 14, Theuerste Frau Schwägerin Ich kan Ihnen das. wan' ich und die Meinem über den Todt meines lieben Bruders, (der nicht bloß ein Großer, sondern auch ein Nachahmung- würdiger guter Mann war.) empfinde, mit Worten nicht schildern, und Niemand wird wohl die unheilbaren Wunden, welche Ihnen die Vorsehung geschlagen hat. mehr fühlen als ich. doch der Trostspruch eines Hiobs im Unglük kan mich und Sie ,aufrichten und erhalten. Gott wird Ihnen beistehen; Ihr Ver¬ lust ist zwar auf dieser Welt nicht zu ersetzen, doch wird Sie und Ihren Sohn die gerechte Preusische Negierung. welche unsern Verewigten Freund schäzte, nicht verlaßen. Ihren gerechten Anspruch, welchen Sie an der Maße der Verlaßenschaft unserer seel. Eltern machen, und welcher sich laut Ihres werthen Schrei¬ bens vom 1 auf Einhundert Thaler beläuft wird Ihnen von meinem Geschwister nicht erschwert oder verkürzet werden. Gerichtskosten wird die Herrschaft, viel machen^, sie hat vorjetzo alles im Beschlag genommen, und wird uns die Freiheit nicht wieder geben, daß wir vor uns verkaufen und unter einander theilen können; dieses Recht kam der Herrschaft zu, und sie hat dieses vor ganz nothwendig glauben müßen, weil wir Geschwister in aller Weit zerstreut sind, und über dieses wird sie Ansprüche an zwei Brüdern machen, welche Kraft ihrer Lehr Briefe und Kundschaften ihr Unterkommen finden konnten, ohne sich von der Erbuntcrthänigkeit los zu kau¬ fen; -und wenn die Herrschaft alle nur möglich zu machende Kosten abgezogen hat so macht sie noch 5 pr. L. Abzug von der Maße. Häuser zu verkaufen ist jezt ein sehr ungünstiger Zeitpunkt, und das Haus auf beßere Zeiten aus¬ zubehalten ist nicht rathsam, die gar nicht zu berechneten Kriegsunkosten, und die Reparaturen, welche der Krieg verursacht hat, (die Gartenzäumung ist gard) verbrannt worden, und el^ne bedeutende Haußrepratur giebt es auch) wür¬ den, uns in diesen Falle einen beträchtlichen Theil von den daraus gelößten Gelde rauben. In Rücksicht Ihrer Anforderung glaube ich bestimmt daß dieses das beste Mittel wäre, wenn Sie Ihre Forderung .von der Obrigkeit unter welcher sie stehen authorisiren liefen, und an den H. v. Kleist, als Erb- Lehn- und Gerichts-Herr auf Rammenau übersendeten, nur wünschte ich wenn Sie mir eine Abschrift davon übersendeten, ich werde mir es zur heiligsten Pflicht machen diese Ansprüche zu unterstützen und sollte, wie ich nicht glauben will, der H. v. Kleist auch pr. O von den Ihrigen abziehen, so würde ich wenn ich es nicht hintertreiben könnte, solches auf die Maße wenden. Ich empfehle Sie mit Ihren lieben Sohne den Schutze Gottes und beede daß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114313/237>, abgerufen am 24.08.2024.