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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band.

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Rege! auf 19 Jahre geschlossen, und es ist dies sicherlich eine der Haupt¬
ursachen von dein blühenden Zustand des schottischen Lanobaues. Die irische
Pacht dagegen ist noch immer so beschaffen, wie sie zur Zeit der Eroberung
des Landes den glücklichen Soldaten sich als vortheilhaft erwies. Der über
Nacht zu einem ungeheuern Grundbesitz gelangte Krieger mochte natürlich sein
Feld nicht selbst bebauen: es war ihm lediglich um die Rente zu thun, und
um sich nicht mit der Verpachtung, von der er gleichfalls nichts verstand, be¬
fassen zu müssen, überließ er das Grundstück an einen Generalpüchter oder
..Mittelsmann" (miclälcmmn) gegen eine bestimmte Pachtsumme. Der Mittels¬
mann verpachtete sodnnn aus zweiter Hand die Felder an eine beliebige Zahl
kleiner Leute -- ein Verfahren, ganz demjenigen ähnlich, das in den dreißiger
Jahren in Süddeutschland unter dem Namen "Hofmetzgerei" d. h. parzellen¬
weiser Verkauf eines zumal erstnudenen Gütercomplexes, eine traurige Be¬
rühmtheit erhielt. Der Mittelsmann suchte natürlich den Kleinpächter mög¬
lichst zu schrauben, und hatte dann weiter nichts zu thun, als den Pachtzins
einzuziehen, der ihm reichlichen Gewinn abwarf. Solche Mittelsleute sind
die O'Connells. In einigen Districten Irlands, namentlich in Derry und
Andria, gibt es noch Ewigkeitspächter (Je^vL lor voor, v"Zi'i>0t.na,I I(>g.LL8),
die dem Grundherrn sogar das Recht nehmen, sein Land zu verbessern. Wel¬
ches Interesse sollte er noch ferner daran haben! Dann kommen die Leases
aus bestimmte Zeit: drei Leben, ein Leben auf 20, 21, 31 Jahre ?c. Die
Lcase auf dreimal sieben ist die gewöhnliche Pachtzeit für Kirchenland. Die
fehlerhafte Gesetzgebung laßt auch dabei einen bessern Betrieb nicht aufkom¬
men, ebenso wenig als das gleichfalls weitverbreitete und in Italien übliche
System der 'Itzmmt.s g.k pill, wonach es lediglich dem Belieben des Landlord
anheimgegeben ist, seinen Pächter zu behalten oder fortzujagen. Auch in Eng¬
land gibt es solche Willkürpachten; aber dort steht dem Pächter gegen die
böswillige Ungunst und Willkür eines Grundbesitzers die öffentliche Meinung
als schützender Engel zur Seite.




Venintwurtiicher Redacteur: I), Möris Busch -- Verwg von F, L, Heri'ig
in Leipzig.
Druck von C, E, Ewert in Leipzig,


Mit Ätr. R4 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal,
welches durch alle Buchhandlungen und Dvstämter zu be¬
ziehen ist.
Leipzig, im April 1858.Die Verlagshandlung.


Rege! auf 19 Jahre geschlossen, und es ist dies sicherlich eine der Haupt¬
ursachen von dein blühenden Zustand des schottischen Lanobaues. Die irische
Pacht dagegen ist noch immer so beschaffen, wie sie zur Zeit der Eroberung
des Landes den glücklichen Soldaten sich als vortheilhaft erwies. Der über
Nacht zu einem ungeheuern Grundbesitz gelangte Krieger mochte natürlich sein
Feld nicht selbst bebauen: es war ihm lediglich um die Rente zu thun, und
um sich nicht mit der Verpachtung, von der er gleichfalls nichts verstand, be¬
fassen zu müssen, überließ er das Grundstück an einen Generalpüchter oder
..Mittelsmann" (miclälcmmn) gegen eine bestimmte Pachtsumme. Der Mittels¬
mann verpachtete sodnnn aus zweiter Hand die Felder an eine beliebige Zahl
kleiner Leute — ein Verfahren, ganz demjenigen ähnlich, das in den dreißiger
Jahren in Süddeutschland unter dem Namen „Hofmetzgerei" d. h. parzellen¬
weiser Verkauf eines zumal erstnudenen Gütercomplexes, eine traurige Be¬
rühmtheit erhielt. Der Mittelsmann suchte natürlich den Kleinpächter mög¬
lichst zu schrauben, und hatte dann weiter nichts zu thun, als den Pachtzins
einzuziehen, der ihm reichlichen Gewinn abwarf. Solche Mittelsleute sind
die O'Connells. In einigen Districten Irlands, namentlich in Derry und
Andria, gibt es noch Ewigkeitspächter (Je^vL lor voor, v«Zi'i>0t.na,I I(>g.LL8),
die dem Grundherrn sogar das Recht nehmen, sein Land zu verbessern. Wel¬
ches Interesse sollte er noch ferner daran haben! Dann kommen die Leases
aus bestimmte Zeit: drei Leben, ein Leben auf 20, 21, 31 Jahre ?c. Die
Lcase auf dreimal sieben ist die gewöhnliche Pachtzeit für Kirchenland. Die
fehlerhafte Gesetzgebung laßt auch dabei einen bessern Betrieb nicht aufkom¬
men, ebenso wenig als das gleichfalls weitverbreitete und in Italien übliche
System der 'Itzmmt.s g.k pill, wonach es lediglich dem Belieben des Landlord
anheimgegeben ist, seinen Pächter zu behalten oder fortzujagen. Auch in Eng¬
land gibt es solche Willkürpachten; aber dort steht dem Pächter gegen die
böswillige Ungunst und Willkür eines Grundbesitzers die öffentliche Meinung
als schützender Engel zur Seite.




Venintwurtiicher Redacteur: I), Möris Busch — Verwg von F, L, Heri'ig
in Leipzig.
Druck von C, E, Ewert in Leipzig,


Mit Ätr. R4 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal,
welches durch alle Buchhandlungen und Dvstämter zu be¬
ziehen ist.
Leipzig, im April 1858.Die Verlagshandlung.


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[0048] Rege! auf 19 Jahre geschlossen, und es ist dies sicherlich eine der Haupt¬ ursachen von dein blühenden Zustand des schottischen Lanobaues. Die irische Pacht dagegen ist noch immer so beschaffen, wie sie zur Zeit der Eroberung des Landes den glücklichen Soldaten sich als vortheilhaft erwies. Der über Nacht zu einem ungeheuern Grundbesitz gelangte Krieger mochte natürlich sein Feld nicht selbst bebauen: es war ihm lediglich um die Rente zu thun, und um sich nicht mit der Verpachtung, von der er gleichfalls nichts verstand, be¬ fassen zu müssen, überließ er das Grundstück an einen Generalpüchter oder ..Mittelsmann" (miclälcmmn) gegen eine bestimmte Pachtsumme. Der Mittels¬ mann verpachtete sodnnn aus zweiter Hand die Felder an eine beliebige Zahl kleiner Leute — ein Verfahren, ganz demjenigen ähnlich, das in den dreißiger Jahren in Süddeutschland unter dem Namen „Hofmetzgerei" d. h. parzellen¬ weiser Verkauf eines zumal erstnudenen Gütercomplexes, eine traurige Be¬ rühmtheit erhielt. Der Mittelsmann suchte natürlich den Kleinpächter mög¬ lichst zu schrauben, und hatte dann weiter nichts zu thun, als den Pachtzins einzuziehen, der ihm reichlichen Gewinn abwarf. Solche Mittelsleute sind die O'Connells. In einigen Districten Irlands, namentlich in Derry und Andria, gibt es noch Ewigkeitspächter (Je^vL lor voor, v«Zi'i>0t.na,I I(>g.LL8), die dem Grundherrn sogar das Recht nehmen, sein Land zu verbessern. Wel¬ ches Interesse sollte er noch ferner daran haben! Dann kommen die Leases aus bestimmte Zeit: drei Leben, ein Leben auf 20, 21, 31 Jahre ?c. Die Lcase auf dreimal sieben ist die gewöhnliche Pachtzeit für Kirchenland. Die fehlerhafte Gesetzgebung laßt auch dabei einen bessern Betrieb nicht aufkom¬ men, ebenso wenig als das gleichfalls weitverbreitete und in Italien übliche System der 'Itzmmt.s g.k pill, wonach es lediglich dem Belieben des Landlord anheimgegeben ist, seinen Pächter zu behalten oder fortzujagen. Auch in Eng¬ land gibt es solche Willkürpachten; aber dort steht dem Pächter gegen die böswillige Ungunst und Willkür eines Grundbesitzers die öffentliche Meinung als schützender Engel zur Seite. Venintwurtiicher Redacteur: I), Möris Busch — Verwg von F, L, Heri'ig in Leipzig. Druck von C, E, Ewert in Leipzig, Mit Ätr. R4 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches durch alle Buchhandlungen und Dvstämter zu be¬ ziehen ist. Leipzig, im April 1858.Die Verlagshandlung.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_186412/48>, abgerufen am 30.12.2024.