Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.l""g Milianah waren im Juni 18L2 32 Häuser im Bau. Andere Stamme haben Die Gemeindeordnnnften in Preußen. 3. Eine zuverlässige Zusammenstellung derjenigen Ortschaften, i" denen die l»»g Milianah waren im Juni 18L2 32 Häuser im Bau. Andere Stamme haben Die Gemeindeordnnnften in Preußen. 3. Eine zuverlässige Zusammenstellung derjenigen Ortschaften, i» denen die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0223" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/186099"/> <p xml:id="ID_671" prev="#ID_670"> l»»g Milianah waren im Juni 18L2 32 Häuser im Bau. Andere Stamme haben<lb/> spanische oder französische Gärtner in Dienste genommen, um von ihnen den Obst-<lb/> nnd Weinbau zu lernen; auch die Kartoffel, welche die Araber vor einigen Jahren<lb/> kaum kannten, wird cultivirt. Der Werth der im Jahre 18!>1 von den Arabern<lb/> der Provinz Constantine aufgeführten Bauten belief sich auf nicht weniger als<lb/> ans M'it. Fras. wovon l'/s Mill. auf Privatbanken kommen. Diese feste<lb/> Ansiedlung ist die beste Bürgschaft für eine dauernde Ruhe der Kolonie».</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Die Gemeindeordnnnften in Preußen.</head><lb/> <div n="2"> <head> 3.</head><lb/> <p xml:id="ID_672"> Eine zuverlässige Zusammenstellung derjenigen Ortschaften, i» denen die<lb/> Gemeindeordnung vo» 18ü0 bereits durchgeführt war, als die Ordre, v. 1!>.Juni<lb/> 18ki2 ihre weitere Ausführung sistirte, würde zu interessanten Betrachtungen über<lb/> die Zwecke, welche die Regierung hier dnrch ihr Eilen, dort durch ihr Zögern<lb/> bei Ausführung des Gesetzes innerhalb eines zweijährigen Zeitraums verfolgt Hai,<lb/> Veranlassung geben. Uns liegen indeß nur die dürftigen Notizen vorj, welche<lb/> der Minister des Innern, vier Monate vor der Sistirnngövrdre, der erste»<lb/> Kammer mittheilte. Nach ihnen war die Ausführung des Gesetzes damals in<lb/> den beiden westlichen Provinzen am weitesten vorgeschritten; im Reg.-Bez. Münster<lb/> wurden bereits alle Gemeinde», im Reg.-Bez. Aachen alle mit einer einzigen<lb/> Ansnahme nach der Gen.-Ordn. v. -1830 verwaltet. Dagegen hatte sich, was<lb/> die östlichen Provinzen betrifft, nur in den Städten eine bemerkbare Thätigkeit<lb/> geltend gemacht; hier war das Gesetz in 109 Städten bereits vollständig aus¬<lb/> geführt, in 133 anderen war der Gemeinderath gewählt, so daß auch in diesen,<lb/> vier Monate später, zur Zeit des Erlasseus der Sistirnngsordrc, die Einführung<lb/> des Gesetzes beendet gewesen sein wird. Ganz kläglich muß es aber hier mit<lb/> den Landgemeinden gestanden haben, wenn der Herr Minister zum Beweise, wie<lb/> viel in zwei Jahren geschehen sei, nur den Kreis Stallnpönen, 16 Gemeinden<lb/> im Kreise Wcmzleben und !>7 im Reg.-Bez. Erfurt anführen konnte. Und<lb/> die Leistungen der Behörden scheinen in der That auf diese Resultate beschränkt<lb/> werden zu müssen; denn unter den jetzt vorgelegten Landgemeinbeordnuugcu für<lb/> die 6 östlichen Provinzen ist nnr in die sächsische die Bestimmung aufgenommen,<lb/> daß das Gesetz v. 18ö0 da, wo es eingeführt ist, aufgehoben werden soll.<lb/> In den anderen Provinzen war eine solche Bestimmung nicht erforderlich,<lb/> da das Gesetz in keiner ländlichen Gemeinde als durchgeführt erachtet werde»<lb/> konnte.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0223]
l»»g Milianah waren im Juni 18L2 32 Häuser im Bau. Andere Stamme haben
spanische oder französische Gärtner in Dienste genommen, um von ihnen den Obst-
nnd Weinbau zu lernen; auch die Kartoffel, welche die Araber vor einigen Jahren
kaum kannten, wird cultivirt. Der Werth der im Jahre 18!>1 von den Arabern
der Provinz Constantine aufgeführten Bauten belief sich auf nicht weniger als
ans M'it. Fras. wovon l'/s Mill. auf Privatbanken kommen. Diese feste
Ansiedlung ist die beste Bürgschaft für eine dauernde Ruhe der Kolonie».
Die Gemeindeordnnnften in Preußen.
3.
Eine zuverlässige Zusammenstellung derjenigen Ortschaften, i» denen die
Gemeindeordnung vo» 18ü0 bereits durchgeführt war, als die Ordre, v. 1!>.Juni
18ki2 ihre weitere Ausführung sistirte, würde zu interessanten Betrachtungen über
die Zwecke, welche die Regierung hier dnrch ihr Eilen, dort durch ihr Zögern
bei Ausführung des Gesetzes innerhalb eines zweijährigen Zeitraums verfolgt Hai,
Veranlassung geben. Uns liegen indeß nur die dürftigen Notizen vorj, welche
der Minister des Innern, vier Monate vor der Sistirnngövrdre, der erste»
Kammer mittheilte. Nach ihnen war die Ausführung des Gesetzes damals in
den beiden westlichen Provinzen am weitesten vorgeschritten; im Reg.-Bez. Münster
wurden bereits alle Gemeinde», im Reg.-Bez. Aachen alle mit einer einzigen
Ansnahme nach der Gen.-Ordn. v. -1830 verwaltet. Dagegen hatte sich, was
die östlichen Provinzen betrifft, nur in den Städten eine bemerkbare Thätigkeit
geltend gemacht; hier war das Gesetz in 109 Städten bereits vollständig aus¬
geführt, in 133 anderen war der Gemeinderath gewählt, so daß auch in diesen,
vier Monate später, zur Zeit des Erlasseus der Sistirnngsordrc, die Einführung
des Gesetzes beendet gewesen sein wird. Ganz kläglich muß es aber hier mit
den Landgemeinden gestanden haben, wenn der Herr Minister zum Beweise, wie
viel in zwei Jahren geschehen sei, nur den Kreis Stallnpönen, 16 Gemeinden
im Kreise Wcmzleben und !>7 im Reg.-Bez. Erfurt anführen konnte. Und
die Leistungen der Behörden scheinen in der That auf diese Resultate beschränkt
werden zu müssen; denn unter den jetzt vorgelegten Landgemeinbeordnuugcu für
die 6 östlichen Provinzen ist nnr in die sächsische die Bestimmung aufgenommen,
daß das Gesetz v. 18ö0 da, wo es eingeführt ist, aufgehoben werden soll.
In den anderen Provinzen war eine solche Bestimmung nicht erforderlich,
da das Gesetz in keiner ländlichen Gemeinde als durchgeführt erachtet werde»
konnte.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |