Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.Agent Oestreichs zu fungiren, so wird man ihn nächstens wegwerfen, wie eine ausgequetschte Die Revolution, ihre Früchte, die Politik, die Reform. Von Bülow-Cummerow. Berlin, W. Hertz. Herr v. Bülow-Cummerow hat sich in den vormärzlichen Zeiten für Preußen fast Nun tritt er mit seiner alten Theorie der Interessen wieder auf und findet, daß Was hat Herr v. Bülow eigentlich an der gegenwärtigen Vertretung auszusetzen? Einmal hat sie einige schlechte Gesetze, die ihr vom Ministerium vorgelegt Der Hauptgrund ist aber ein anderer. "Unsere Verfassung, wie sie jetzt factisch Ueber das letztere Argument würde es zu ekelhaft sein, auch nur ein Wort zu ver¬ In der Kritik dieser Gesetze treten wir in einigen Punkten dem Verfasser bei.
Agent Oestreichs zu fungiren, so wird man ihn nächstens wegwerfen, wie eine ausgequetschte Die Revolution, ihre Früchte, die Politik, die Reform. Von Bülow-Cummerow. Berlin, W. Hertz. Herr v. Bülow-Cummerow hat sich in den vormärzlichen Zeiten für Preußen fast Nun tritt er mit seiner alten Theorie der Interessen wieder auf und findet, daß Was hat Herr v. Bülow eigentlich an der gegenwärtigen Vertretung auszusetzen? Einmal hat sie einige schlechte Gesetze, die ihr vom Ministerium vorgelegt Der Hauptgrund ist aber ein anderer. „Unsere Verfassung, wie sie jetzt factisch Ueber das letztere Argument würde es zu ekelhaft sein, auch nur ein Wort zu ver¬ In der Kritik dieser Gesetze treten wir in einigen Punkten dem Verfasser bei.
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Agent Oestreichs zu fungiren, so wird man ihn nächstens wegwerfen, wie eine ausgequetschte
Citrone.
Die Revolution, ihre Früchte, die Politik, die Reform. Von Bülow-Cummerow.
Berlin, W. Hertz.
Herr v. Bülow-Cummerow hat sich in den vormärzlichen Zeiten für Preußen fast
einen ähnlichen Namen gemacht, als Herr v. Audrian für Oestreich. Auch der Gesichts¬
punkt, von dem Beide ausgingen, hatte etwas Aehnliches: Beide traten für die einzelnen,
beschränkten, natürlichen Functionen des Staatslebens gegen die Verallgemeineruugspläne
des künstlichen Staats, des Becnntenthums in die Schranken. Damals war eine zusammen¬
hängende Besprechung von Dingen, die dem „beschränkten Unterthanenverstand" eigentlich
fern liegen sollten, noch etwas Neues. Aber noch in den alten Zeiten überwarf er sich
mit den eigentlichen Liberalen, pflanzte die Fahne der Aristokratie aus und verlangte die
„Vertretung der Interessen". Vertretung der Interessen ist eine Redensart, so gut und
so schlecht, wie eben eine Redensart sein kann. Um etwas daraus zu machen, würde eine
factische Sonderung von Interessen, die vertreten werden könnten, vorauszusetzen sein.
Nun gibt es wohl Conflicte von Interessen, aber keine politischen Korporationen, die
nichts wären, als die Träger eines bestimmten Interesse. — Nach der Revolution gehörte
er zu den eifrigsten Teilnehmern an der Gesellschaft für die Wahrung des Eigenthums-
rcchts, die namentlich gegen die Hansemann'schen Operationen gerichtet waren.
Nun tritt er mit seiner alten Theorie der Interessen wieder auf und findet, daß
sich mit einer Volksvertretung, wie die jetzige, vom Ministerium Manteuffel octroyirte,
nicht regieren lasse. Also fort damit! „Sie auf gesetzlichem Wege zu ändern, wird bei
der Richtung der Majorität der zweiten Kammer schwer zu erreichen sein. Zwar hat
der Monarch den Eid auf die Verfassung nur mit Vorbehalt (!!) geleistet, daß er
hoffe, sie würde zum Wohl seines Volkes führen (!); dennoch erscheint eine Octroyirung
sehr bedenklich (!), bis die äußerste Noth keine andere Wahl mehr läßt (!); dann
könnte es aber leicht zu spät sein." Ist das nicht eine heitere Art, wie die christlich-
germanische Partei den Eid auffaßt? — Aber das ist noch nicht genug.
Was hat Herr v. Bülow eigentlich an der gegenwärtigen Vertretung auszusetzen?
Einmal hat sie einige schlechte Gesetze, die ihr vom Ministerium vorgelegt
wurden, angenommen^). — Also würden sie auch wohl Gesetze geworden sein ohne die
Kammer, welche das Interesse der conservativen Partei vertrat, die gegenwärtige Regierung
zu unterstützen. ,
Der Hauptgrund ist aber ein anderer. „Unsere Verfassung, wie sie jetzt factisch
besteht, ist keine rein monarchisch>constitutionelle. Zwar hat sie eine solche werden sollen,
allein das preußische Volk hat sie bei den Wahlen in eine monarchisch-büreaukratische
umgewandelt (als ob einmalige Wahlen das Wesen einer Verfassung verändern könnten!),
und es würde daher der geleistete Eid nicht verletzt werden, sie in
dieser Beziehung zu reformiren."
Ueber das letztere Argument würde es zu ekelhaft sein, auch nur ein Wort zu ver¬
lieren; eine Reform in dieser Beziehung könnte nur darin bestehen, daß man die Wahl
von Beamten überhaupt verbietet. — Aber über den Begriff einer Beamtenkammer, in
In der Kritik dieser Gesetze treten wir in einigen Punkten dem Verfasser bei.
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