Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.Er legte mir, der Form wegen, die von dem Militärgesetzbnch vorgeschriebenen (Schluß im nächsten Hefte.) Offene amerikanische Erbschaften für Deutsche. Im letzten Kriege zwischen den Vereinigten Staaten und Mexico bestand fast Nun hat aber im vorigen Jahre die Congreßregiernng ein Gesetz erlassen, Er legte mir, der Form wegen, die von dem Militärgesetzbnch vorgeschriebenen (Schluß im nächsten Hefte.) Offene amerikanische Erbschaften für Deutsche. Im letzten Kriege zwischen den Vereinigten Staaten und Mexico bestand fast Nun hat aber im vorigen Jahre die Congreßregiernng ein Gesetz erlassen, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0476" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/92214"/> <p xml:id="ID_1466" prev="#ID_1465"> Er legte mir, der Form wegen, die von dem Militärgesetzbnch vorgeschriebenen<lb/> gewöhnlichen Fragen vor, dann führte mich der Profos in einen andern Saal,<lb/> wo ich meine vier Schicksalsgenossen fand. Ich ging zu ihnen, drückte ihnen mit<lb/> Wärme die Hände, indem ich meine Bewegung zu bemeistern suchte. Kußmaneck<lb/> war ruhig, sein gealtertes Gesicht verrieth nnr Gleichgültigkeit und Fassung;<lb/> Kraue war still, sein Blick hatte nichts von seiner Kühnheit verloren und um<lb/> seinen Mund spielte ein verächtliches Lächeln; nur Braunstein schien stark<lb/> erschüttert zu sein; er war jung und hübsch, und einige große Thränen rannen<lb/> seine Backen herunter. Er sah mich mit seinen großen blauen Augen an und<lb/> sagte: „Ich weine um meine Frau und meine armen kleinen Kinder." —<lb/> „Muth — Muth, Braunstein, der Kaiser wird für sie sorgen," gab ich ihm mit<lb/> gezwungener Ruhe zur Antwort, denn seine Bewegung drohte mich anzustecken.<lb/> Gerberich that mir außerordentlich leid; er war der Jüngste. Blos getrieben<lb/> von seiner Anhänglichkeit an den Kaiser, hatte er sich der Gefahr ausgesetzt und<lb/> sollte jetzt sterben. Er lehnte sich an die Mauer; die Furcht vor dem Tode<lb/> machte, daß seine Zähne klapperten und ein Schauer seinen Leib überlief.</p><lb/> <p xml:id="ID_1467"> (Schluß im nächsten Hefte.)</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Offene amerikanische Erbschaften für Deutsche.</head><lb/> <p xml:id="ID_1468"> Im letzten Kriege zwischen den Vereinigten Staaten und Mexico bestand fast<lb/> die Hälfte der Staatenarmee aus Deutschen, und nach zuverlässigen Angaben sind<lb/> mehr als 6000 Deutsche auf amerikanischer Seite in den Schlachten, auf dem<lb/> Marsche und in den Lazarethen geblieben. Der größte Theil dieser deutschen<lb/> Opfer war erst kurze Zeit in Amerika, oder hatte noch keinen festen Boden ge¬<lb/> funden, wurde also nicht durch Rücksichten auf Familienbande von den Wagnissen<lb/> des Krieges abgehalten; der größte Theil der Gefallenen hinterläßt demnach vor¬<lb/> aussichtlich in Amerika keine nächsten Verwandten, und ihre etwaige Hinterlassen¬<lb/> schaft würde ihren Verwandten in Deutschland rechtlich zufallen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1469" next="#ID_1470"> Nun hat aber im vorigen Jahre die Congreßregiernng ein Gesetz erlassen,<lb/> wornach auch die im Ausland wohnenden Verwandten von allen Sol¬<lb/> daten, welche im mexikanischen Kriege gefallen oder während der Campagne ge¬<lb/> storben sind, zu dem rückständigen Solde, der Gratifikation eines<lb/> dreimonatlichen Soldes nMzu einem Landwarrant von 160 Ackern<lb/> Land berechtigt sein sollen. Dieser Landwarrant ist eine Anweisung aus Regie¬<lb/> rungsland, welches bereits vermessen ist, und die Allweisung dieser Schenkung hat<lb/> den Werth eines Congreßkaufbriefs. Da der Regierung für jeden Acker Con-<lb/> greßland ein Kaufpreis vou wenig fleus IV» Dollar gezahlt werden muß, so</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0476]
Er legte mir, der Form wegen, die von dem Militärgesetzbnch vorgeschriebenen
gewöhnlichen Fragen vor, dann führte mich der Profos in einen andern Saal,
wo ich meine vier Schicksalsgenossen fand. Ich ging zu ihnen, drückte ihnen mit
Wärme die Hände, indem ich meine Bewegung zu bemeistern suchte. Kußmaneck
war ruhig, sein gealtertes Gesicht verrieth nnr Gleichgültigkeit und Fassung;
Kraue war still, sein Blick hatte nichts von seiner Kühnheit verloren und um
seinen Mund spielte ein verächtliches Lächeln; nur Braunstein schien stark
erschüttert zu sein; er war jung und hübsch, und einige große Thränen rannen
seine Backen herunter. Er sah mich mit seinen großen blauen Augen an und
sagte: „Ich weine um meine Frau und meine armen kleinen Kinder." —
„Muth — Muth, Braunstein, der Kaiser wird für sie sorgen," gab ich ihm mit
gezwungener Ruhe zur Antwort, denn seine Bewegung drohte mich anzustecken.
Gerberich that mir außerordentlich leid; er war der Jüngste. Blos getrieben
von seiner Anhänglichkeit an den Kaiser, hatte er sich der Gefahr ausgesetzt und
sollte jetzt sterben. Er lehnte sich an die Mauer; die Furcht vor dem Tode
machte, daß seine Zähne klapperten und ein Schauer seinen Leib überlief.
(Schluß im nächsten Hefte.)
Offene amerikanische Erbschaften für Deutsche.
Im letzten Kriege zwischen den Vereinigten Staaten und Mexico bestand fast
die Hälfte der Staatenarmee aus Deutschen, und nach zuverlässigen Angaben sind
mehr als 6000 Deutsche auf amerikanischer Seite in den Schlachten, auf dem
Marsche und in den Lazarethen geblieben. Der größte Theil dieser deutschen
Opfer war erst kurze Zeit in Amerika, oder hatte noch keinen festen Boden ge¬
funden, wurde also nicht durch Rücksichten auf Familienbande von den Wagnissen
des Krieges abgehalten; der größte Theil der Gefallenen hinterläßt demnach vor¬
aussichtlich in Amerika keine nächsten Verwandten, und ihre etwaige Hinterlassen¬
schaft würde ihren Verwandten in Deutschland rechtlich zufallen.
Nun hat aber im vorigen Jahre die Congreßregiernng ein Gesetz erlassen,
wornach auch die im Ausland wohnenden Verwandten von allen Sol¬
daten, welche im mexikanischen Kriege gefallen oder während der Campagne ge¬
storben sind, zu dem rückständigen Solde, der Gratifikation eines
dreimonatlichen Soldes nMzu einem Landwarrant von 160 Ackern
Land berechtigt sein sollen. Dieser Landwarrant ist eine Anweisung aus Regie¬
rungsland, welches bereits vermessen ist, und die Allweisung dieser Schenkung hat
den Werth eines Congreßkaufbriefs. Da der Regierung für jeden Acker Con-
greßland ein Kaufpreis vou wenig fleus IV» Dollar gezahlt werden muß, so
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