Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. I. Band.wie auch Sanct Peter seine eigenen Holzniederlcigen hatte. In Gemeinschaft mit In diese fast klösterliche Abgeschiedenheit des Hofes trat alljährlich zweimal, So gediehen durch deutsche Betriebsamkeit in Nowgorod wie ans der Insel Die Hinrichtungen der Ungarn. Von einem Ungarn ans Breslau. Herr Redakteur! Recht war das Losungswort unseres Kampfes, Wahrheit Er behauptet nämlich, daß von Seite der ungarischen Regierung nicht mehr 64*
wie auch Sanct Peter seine eigenen Holzniederlcigen hatte. In Gemeinschaft mit In diese fast klösterliche Abgeschiedenheit des Hofes trat alljährlich zweimal, So gediehen durch deutsche Betriebsamkeit in Nowgorod wie ans der Insel Die Hinrichtungen der Ungarn. Von einem Ungarn ans Breslau. Herr Redakteur! Recht war das Losungswort unseres Kampfes, Wahrheit Er behauptet nämlich, daß von Seite der ungarischen Regierung nicht mehr 64*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0515" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/93338"/> <p xml:id="ID_1771" prev="#ID_1770"> wie auch Sanct Peter seine eigenen Holzniederlcigen hatte. In Gemeinschaft mit<lb/> Russen dursten keine Geschäfte getrieben werden. Bei Strafe von fünfzig Mark<lb/> Silber war jedem deutschen Kaufmanne des Hofes geboten, kein Gut mit den<lb/> Russen in „Knmpagnie" zu haben und der Russen Gut nicht als Frachtgut zu<lb/> führen. Verbrecher mußten auf dem Hofe selbst, im „Thurme" bei Wasser und<lb/> Brot ihre Strafzeit absitzen. Starb einer der Gemeinde in Nowgorod, so nahm<lb/> der Begräbnißplatz Se. Peters seine Leiche auf. Andere Deutsche, die sich in<lb/> Nowgorod aufhielten, ohne sich der Innung anzuschließen, durften nur mit be¬<lb/> sonderer Erlaubniß des Acltermannes den Hof betreten. Um solche Fremde, so<lb/> wie Diebe und Gesindel am nächtlichen Einschleichen zu verhindern, waren für<lb/> den Hof und die Kirche eigene Wächter angestellt, die zu bestimmten Nachtstunden<lb/> anch die großen Kettenhunde loslassen durften.</p><lb/> <p xml:id="ID_1772"> In diese fast klösterliche Abgeschiedenheit des Hofes trat alljährlich zweimal,<lb/> wenn die deutschen Kanffahrteiflottcn mit ihren reichen Wagenladungen anlangten,<lb/> ein neues, verändertes Leben ein.</p><lb/> <p xml:id="ID_1773"> So gediehen durch deutsche Betriebsamkeit in Nowgorod wie ans der Insel<lb/> Gothland Handelsstiftuugen, die uuter sich wie mit dem Mutterlande im engsten<lb/> Verbände lebend, gar bald dem deutschen Wesen in allen nordischen Gebieten<lb/> Ansehen und Einfluß zu verschaffen wußten, zur selben Zeit, da jene Nittercolo-<lb/> nien in Estland und Livland, durch festen Anschluß an den deutschen Orden neu<lb/> gekräftigt, das Haus der deutschen Kirche hier zu schirmen und zu erweitern<lb/> strebten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Hinrichtungen der Ungarn.<lb/><note type="byline"> Von einem Ungarn ans Breslau.</note></head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_1774"><note type="salute"> Herr Redakteur! </note> Recht war das Losungswort unseres Kampfes, Wahrheit<lb/> das Ziel, nach dem wir strebten. — Wir sind erlegen. Ungarn, mein schö¬<lb/> nes Vaterland, liegt zerdrückt unter dem Habsburgischen Aar. Doch selbst die<lb/> Wiedergeburt meines Vaterlandes wollt' ich mit einer Lüge nicht erkaufen; und<lb/> es mußte mich um so mehr wundern, daß einer Ihrer ungarischen Korresponden¬<lb/> ten, die doch sonst gut unterrichtet zu sein Pflegen — in dem Aufsatze „Ein Erlaß<lb/> des kommandirenden Generals in Ungarn" sich einer Unwahrheit bedient, um Hay-<lb/> nan zu persiffliren. —</p><lb/> <p xml:id="ID_1775" next="#ID_1776"> Er behauptet nämlich, daß von Seite der ungarischen Regierung nicht mehr<lb/> als sechs standrechtliche Urtheile, fünf in Pesth nach dem Abzug von Windischgrätz,<lb/> und eines in Komorn, gefällt seien; und ferner, daß bis zu dem ersten Abzüge der</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 64*</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0515]
wie auch Sanct Peter seine eigenen Holzniederlcigen hatte. In Gemeinschaft mit
Russen dursten keine Geschäfte getrieben werden. Bei Strafe von fünfzig Mark
Silber war jedem deutschen Kaufmanne des Hofes geboten, kein Gut mit den
Russen in „Knmpagnie" zu haben und der Russen Gut nicht als Frachtgut zu
führen. Verbrecher mußten auf dem Hofe selbst, im „Thurme" bei Wasser und
Brot ihre Strafzeit absitzen. Starb einer der Gemeinde in Nowgorod, so nahm
der Begräbnißplatz Se. Peters seine Leiche auf. Andere Deutsche, die sich in
Nowgorod aufhielten, ohne sich der Innung anzuschließen, durften nur mit be¬
sonderer Erlaubniß des Acltermannes den Hof betreten. Um solche Fremde, so
wie Diebe und Gesindel am nächtlichen Einschleichen zu verhindern, waren für
den Hof und die Kirche eigene Wächter angestellt, die zu bestimmten Nachtstunden
anch die großen Kettenhunde loslassen durften.
In diese fast klösterliche Abgeschiedenheit des Hofes trat alljährlich zweimal,
wenn die deutschen Kanffahrteiflottcn mit ihren reichen Wagenladungen anlangten,
ein neues, verändertes Leben ein.
So gediehen durch deutsche Betriebsamkeit in Nowgorod wie ans der Insel
Gothland Handelsstiftuugen, die uuter sich wie mit dem Mutterlande im engsten
Verbände lebend, gar bald dem deutschen Wesen in allen nordischen Gebieten
Ansehen und Einfluß zu verschaffen wußten, zur selben Zeit, da jene Nittercolo-
nien in Estland und Livland, durch festen Anschluß an den deutschen Orden neu
gekräftigt, das Haus der deutschen Kirche hier zu schirmen und zu erweitern
strebten.
Die Hinrichtungen der Ungarn.
Von einem Ungarn ans Breslau.
Herr Redakteur! Recht war das Losungswort unseres Kampfes, Wahrheit
das Ziel, nach dem wir strebten. — Wir sind erlegen. Ungarn, mein schö¬
nes Vaterland, liegt zerdrückt unter dem Habsburgischen Aar. Doch selbst die
Wiedergeburt meines Vaterlandes wollt' ich mit einer Lüge nicht erkaufen; und
es mußte mich um so mehr wundern, daß einer Ihrer ungarischen Korresponden¬
ten, die doch sonst gut unterrichtet zu sein Pflegen — in dem Aufsatze „Ein Erlaß
des kommandirenden Generals in Ungarn" sich einer Unwahrheit bedient, um Hay-
nan zu persiffliren. —
Er behauptet nämlich, daß von Seite der ungarischen Regierung nicht mehr
als sechs standrechtliche Urtheile, fünf in Pesth nach dem Abzug von Windischgrätz,
und eines in Komorn, gefällt seien; und ferner, daß bis zu dem ersten Abzüge der
64*
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |