Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite
Das Lottospiel in Oesterreich.
vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi",

So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die
Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehreres zu enthalten, welches die
Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können.

Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k.
Hofkammer Maßregeln getroffen habe, um die unerlaubten Anlockungen zum
Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen
nähere Mittheilungen über diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben
vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß
dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre.

Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung
erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken:

Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten
Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hofkanzlei anzunehmen, daß
es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottospiel geben
könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan¬
den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen.

Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern
muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer



*) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-
märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬
lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben,
hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand
zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine
D. E. directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden.
Das Lottospiel in Oesterreich.
vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi„,

So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die
Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehreres zu enthalten, welches die
Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können.

Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k.
Hofkammer Maßregeln getroffen habe, um die unerlaubten Anlockungen zum
Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen
nähere Mittheilungen über diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben
vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß
dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre.

Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung
erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken:

Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten
Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hofkanzlei anzunehmen, daß
es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottospiel geben
könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan¬
den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen.

Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern
muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer



*) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-
märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬
lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben,
hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand
zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine
D. E. directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0526" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/272425"/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Das Lottospiel in Oesterreich.<lb/><note type="byline"> vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi&#x201E;,</note></head><lb/>
          <p xml:id="ID_1687"> So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die<lb/>
Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehreres zu enthalten, welches die<lb/>
Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1688"> Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k.<lb/>
Hofkammer Maßregeln getroffen habe, um die unerlaubten Anlockungen zum<lb/>
Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen<lb/>
nähere Mittheilungen über diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben<lb/>
vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß<lb/>
dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1689"> Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung<lb/>
erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1690"> Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten<lb/>
Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hofkanzlei anzunehmen, daß<lb/>
es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottospiel geben<lb/>
könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan¬<lb/>
den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1691" next="#ID_1692"> Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern<lb/>
muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer</p><lb/>
          <note xml:id="FID_58" place="foot"> *) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-<lb/>
märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬<lb/>
lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben,<lb/>
hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand<lb/>
zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine<lb/><note type="byline"> D. E.</note> directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden. </note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0526] Das Lottospiel in Oesterreich. vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi„, So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehreres zu enthalten, welches die Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können. Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k. Hofkammer Maßregeln getroffen habe, um die unerlaubten Anlockungen zum Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen nähere Mittheilungen über diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre. Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken: Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hofkanzlei anzunehmen, daß es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottospiel geben könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan¬ den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen. Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer *) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr- märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬ lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben, hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine D. E. directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/526
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/526>, abgerufen am 29.06.2024.