Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.Das Lottospiel in Oesterreich. vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi", So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k. Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern *) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-
märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬ lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben, hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine D. E. directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden. Das Lottospiel in Oesterreich. vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi„, So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k. Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern *) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-
märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬ lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben, hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine D. E. directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0526" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/272425"/> </div> <div n="1"> <head> Das Lottospiel in Oesterreich.<lb/><note type="byline"> vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi„,</note></head><lb/> <p xml:id="ID_1687"> So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die<lb/> Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehreres zu enthalten, welches die<lb/> Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1688"> Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k.<lb/> Hofkammer Maßregeln getroffen habe, um die unerlaubten Anlockungen zum<lb/> Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen<lb/> nähere Mittheilungen über diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben<lb/> vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß<lb/> dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre.</p><lb/> <p xml:id="ID_1689"> Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung<lb/> erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken:</p><lb/> <p xml:id="ID_1690"> Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten<lb/> Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hofkanzlei anzunehmen, daß<lb/> es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottospiel geben<lb/> könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan¬<lb/> den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1691" next="#ID_1692"> Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern<lb/> muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer</p><lb/> <note xml:id="FID_58" place="foot"> *) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-<lb/> märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬<lb/> lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben,<lb/> hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand<lb/> zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine<lb/><note type="byline"> D. E.</note> directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden. </note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0526]
Das Lottospiel in Oesterreich.
vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi„,
So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkanzlei an die
Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehreres zu enthalten, welches die
Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können.
Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k.
Hofkammer Maßregeln getroffen habe, um die unerlaubten Anlockungen zum
Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen
nähere Mittheilungen über diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben
vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß
dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre.
Gegen diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung
erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken:
Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten
Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hofkanzlei anzunehmen, daß
es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottospiel geben
könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan¬
den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen.
Diese Ansicht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern
muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer
*) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr-
märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb¬
lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben,
hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand
zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine
D. E. directe Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden.
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