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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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Städten Böhmens bestellten Magistratsräthc, welche, wenn auch in gesicherter Dicnst-
anstelluug, mit ihren Besoldungen auf das Gcmcindeeintommeu gewiesen, zumeist schlecht
besoldet, entweder in Dürftigkeit leben, oder zu andern Erwerbsmitteln ihre Zuflucht
zu nehmen gezwungen sind.

Hierin insbesondere bestehen die ("rundübel nud folgcschweren Gebrechen unserer
Gerichtspflcge auf dem Lande, welche vielfältig zu gerechten Klagen Anlaß geben, und
welche bei den besten Gesetzen über das Gerichtsverfahren nur dann beseitigt werden
können, wenn zugleich bei Bestellung der Gerichte selbst und bei deren Organisirung eine
zweckmäßige Verbesserung eintritt; daß aber diesem, dringende Abhülfe benöthigendcn
Uebelstande bald Einhalt gethan werden werde, ist, wie wir ans Galizien entnehme",
wo, ohngeachtet sich die Patrimonialgerichte bei den vorjährigen traurigen Vorgängen
als höchst nachtheilig für den Staat und Unterthan bewährt hat, dennoch Alles beim
Alten bleiben soll, --- nicht zu erwarten, da durch die Aufhebung der Patrimonial-
gcrichtsbarkeitcn dem Stabilitätsprincipc ein Hauptschlag versetzt und den Hcrrschasts-
besitzern ein wesentlicher Theil ihrer, eben so nützlichen als glanzvollen obrigkeitlichen
Rechte entzogen würde, ans welchem Grunde auch unsere, sonst -- wo es sich um die
Aufrechthaltung ihrer Gerechtsamen handelt, - - bei den Landtagen so eifrigen Land¬
^ stände auf diese Reform jemals anzutragen, kaum geneigt sein werden.


III.
Die Stellung der österreichischen Stände.

Den Schritt, den die Regierung gegen die böhmischen Stände gethan hat, ist dem öfter.
Ständewesen im Allgemeinen sehr zu Gute gekommen. Die öffentliche Meinung nimmt
für Niemand eifriger Partei, als für Denjenigen, der ihr unterdrückt erscheint. Man
ist im Ganzen in Oesterreich noch immer gleichgültig gegen die Thätigkeit der Stände,
die man mit aus früherer Zeit wohl begründeten Vorurtheilen als aristokratisch einseitig
und egoistisch zu betrachten gewohnt ist. Der Indifferentismus der Regierung gegen
die ständischen Korporationen hat Vielen als Beweis gegolten, daß sie die Reform-
bestrebungen derselben auch in letzterer Zeit für nicht ernstlich und bedeutend zu erachten
scheint, nud das Publikum hat sich dieser Ansicht angeschlossen. Nun aber die Regie¬
rung sich veranlaßt sieht ernstlich einzuschreiten, glaubt man, daß es den Ständen
doch Ernst um die Sache sein muß, und die Sympathien rangiren sich ans Seite
der Letztern. Die Nachricht, welche die preußische Allgemeine Zeitung verbreitete, daß
die Regierung beabsichtige, diejenigen Ständcmitglieder in Prag, die letzthin die viel¬
besprochenen 50,000 Fi. verweigert haben, von der fernern Theilnahme am Landtage
auszuschließen, ist wohl nur in Folge eines falschvcrstandencn Privatbricses verbreitet
worden. Wie wir von guter Quelle versichern können, ist diese Nachricht unbegründet.
Die Regierung kann vielleicht in Folge eines zweideutigen Passus in der böhmischen
Landesordnung den Ständen das Recht zur Verweigerung eines Postulats absprechen,
aber sie hat durchaus fein rechtskräftiges Mittel, einzelne Mitglieder, die so oder so
stimmten, ans der Ständeversammlung', worin sie ihrer Geburt oder Besitzung nach
Sitz und Stimme haben, auszuschließen, ohne die ganze Verfassung zu andern. Da
diese Angelegenheit in den weitesten Kreisen Theilnahme erregt hat, so wird es sicher
von Interesse sein, das merkwürdige kleine Aktenstück im Originaltexte zu.lesen, ver¬
möge welches der stellvertretende Obcrstburggraf in Prag, Graf Salm, den dortigen


Städten Böhmens bestellten Magistratsräthc, welche, wenn auch in gesicherter Dicnst-
anstelluug, mit ihren Besoldungen auf das Gcmcindeeintommeu gewiesen, zumeist schlecht
besoldet, entweder in Dürftigkeit leben, oder zu andern Erwerbsmitteln ihre Zuflucht
zu nehmen gezwungen sind.

Hierin insbesondere bestehen die («rundübel nud folgcschweren Gebrechen unserer
Gerichtspflcge auf dem Lande, welche vielfältig zu gerechten Klagen Anlaß geben, und
welche bei den besten Gesetzen über das Gerichtsverfahren nur dann beseitigt werden
können, wenn zugleich bei Bestellung der Gerichte selbst und bei deren Organisirung eine
zweckmäßige Verbesserung eintritt; daß aber diesem, dringende Abhülfe benöthigendcn
Uebelstande bald Einhalt gethan werden werde, ist, wie wir ans Galizien entnehme»,
wo, ohngeachtet sich die Patrimonialgerichte bei den vorjährigen traurigen Vorgängen
als höchst nachtheilig für den Staat und Unterthan bewährt hat, dennoch Alles beim
Alten bleiben soll, -— nicht zu erwarten, da durch die Aufhebung der Patrimonial-
gcrichtsbarkeitcn dem Stabilitätsprincipc ein Hauptschlag versetzt und den Hcrrschasts-
besitzern ein wesentlicher Theil ihrer, eben so nützlichen als glanzvollen obrigkeitlichen
Rechte entzogen würde, ans welchem Grunde auch unsere, sonst — wo es sich um die
Aufrechthaltung ihrer Gerechtsamen handelt, - - bei den Landtagen so eifrigen Land¬
^ stände auf diese Reform jemals anzutragen, kaum geneigt sein werden.


III.
Die Stellung der österreichischen Stände.

Den Schritt, den die Regierung gegen die böhmischen Stände gethan hat, ist dem öfter.
Ständewesen im Allgemeinen sehr zu Gute gekommen. Die öffentliche Meinung nimmt
für Niemand eifriger Partei, als für Denjenigen, der ihr unterdrückt erscheint. Man
ist im Ganzen in Oesterreich noch immer gleichgültig gegen die Thätigkeit der Stände,
die man mit aus früherer Zeit wohl begründeten Vorurtheilen als aristokratisch einseitig
und egoistisch zu betrachten gewohnt ist. Der Indifferentismus der Regierung gegen
die ständischen Korporationen hat Vielen als Beweis gegolten, daß sie die Reform-
bestrebungen derselben auch in letzterer Zeit für nicht ernstlich und bedeutend zu erachten
scheint, nud das Publikum hat sich dieser Ansicht angeschlossen. Nun aber die Regie¬
rung sich veranlaßt sieht ernstlich einzuschreiten, glaubt man, daß es den Ständen
doch Ernst um die Sache sein muß, und die Sympathien rangiren sich ans Seite
der Letztern. Die Nachricht, welche die preußische Allgemeine Zeitung verbreitete, daß
die Regierung beabsichtige, diejenigen Ständcmitglieder in Prag, die letzthin die viel¬
besprochenen 50,000 Fi. verweigert haben, von der fernern Theilnahme am Landtage
auszuschließen, ist wohl nur in Folge eines falschvcrstandencn Privatbricses verbreitet
worden. Wie wir von guter Quelle versichern können, ist diese Nachricht unbegründet.
Die Regierung kann vielleicht in Folge eines zweideutigen Passus in der böhmischen
Landesordnung den Ständen das Recht zur Verweigerung eines Postulats absprechen,
aber sie hat durchaus fein rechtskräftiges Mittel, einzelne Mitglieder, die so oder so
stimmten, ans der Ständeversammlung', worin sie ihrer Geburt oder Besitzung nach
Sitz und Stimme haben, auszuschließen, ohne die ganze Verfassung zu andern. Da
diese Angelegenheit in den weitesten Kreisen Theilnahme erregt hat, so wird es sicher
von Interesse sein, das merkwürdige kleine Aktenstück im Originaltexte zu.lesen, ver¬
möge welches der stellvertretende Obcrstburggraf in Prag, Graf Salm, den dortigen


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[0139] Städten Böhmens bestellten Magistratsräthc, welche, wenn auch in gesicherter Dicnst- anstelluug, mit ihren Besoldungen auf das Gcmcindeeintommeu gewiesen, zumeist schlecht besoldet, entweder in Dürftigkeit leben, oder zu andern Erwerbsmitteln ihre Zuflucht zu nehmen gezwungen sind. Hierin insbesondere bestehen die («rundübel nud folgcschweren Gebrechen unserer Gerichtspflcge auf dem Lande, welche vielfältig zu gerechten Klagen Anlaß geben, und welche bei den besten Gesetzen über das Gerichtsverfahren nur dann beseitigt werden können, wenn zugleich bei Bestellung der Gerichte selbst und bei deren Organisirung eine zweckmäßige Verbesserung eintritt; daß aber diesem, dringende Abhülfe benöthigendcn Uebelstande bald Einhalt gethan werden werde, ist, wie wir ans Galizien entnehme», wo, ohngeachtet sich die Patrimonialgerichte bei den vorjährigen traurigen Vorgängen als höchst nachtheilig für den Staat und Unterthan bewährt hat, dennoch Alles beim Alten bleiben soll, -— nicht zu erwarten, da durch die Aufhebung der Patrimonial- gcrichtsbarkeitcn dem Stabilitätsprincipc ein Hauptschlag versetzt und den Hcrrschasts- besitzern ein wesentlicher Theil ihrer, eben so nützlichen als glanzvollen obrigkeitlichen Rechte entzogen würde, ans welchem Grunde auch unsere, sonst — wo es sich um die Aufrechthaltung ihrer Gerechtsamen handelt, - - bei den Landtagen so eifrigen Land¬ ^ stände auf diese Reform jemals anzutragen, kaum geneigt sein werden. III. Die Stellung der österreichischen Stände. Den Schritt, den die Regierung gegen die böhmischen Stände gethan hat, ist dem öfter. Ständewesen im Allgemeinen sehr zu Gute gekommen. Die öffentliche Meinung nimmt für Niemand eifriger Partei, als für Denjenigen, der ihr unterdrückt erscheint. Man ist im Ganzen in Oesterreich noch immer gleichgültig gegen die Thätigkeit der Stände, die man mit aus früherer Zeit wohl begründeten Vorurtheilen als aristokratisch einseitig und egoistisch zu betrachten gewohnt ist. Der Indifferentismus der Regierung gegen die ständischen Korporationen hat Vielen als Beweis gegolten, daß sie die Reform- bestrebungen derselben auch in letzterer Zeit für nicht ernstlich und bedeutend zu erachten scheint, nud das Publikum hat sich dieser Ansicht angeschlossen. Nun aber die Regie¬ rung sich veranlaßt sieht ernstlich einzuschreiten, glaubt man, daß es den Ständen doch Ernst um die Sache sein muß, und die Sympathien rangiren sich ans Seite der Letztern. Die Nachricht, welche die preußische Allgemeine Zeitung verbreitete, daß die Regierung beabsichtige, diejenigen Ständcmitglieder in Prag, die letzthin die viel¬ besprochenen 50,000 Fi. verweigert haben, von der fernern Theilnahme am Landtage auszuschließen, ist wohl nur in Folge eines falschvcrstandencn Privatbricses verbreitet worden. Wie wir von guter Quelle versichern können, ist diese Nachricht unbegründet. Die Regierung kann vielleicht in Folge eines zweideutigen Passus in der böhmischen Landesordnung den Ständen das Recht zur Verweigerung eines Postulats absprechen, aber sie hat durchaus fein rechtskräftiges Mittel, einzelne Mitglieder, die so oder so stimmten, ans der Ständeversammlung', worin sie ihrer Geburt oder Besitzung nach Sitz und Stimme haben, auszuschließen, ohne die ganze Verfassung zu andern. Da diese Angelegenheit in den weitesten Kreisen Theilnahme erregt hat, so wird es sicher von Interesse sein, das merkwürdige kleine Aktenstück im Originaltexte zu.lesen, ver¬ möge welches der stellvertretende Obcrstburggraf in Prag, Graf Salm, den dortigen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/139>, abgerufen am 22.07.2024.