Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band.Briefe vom Rhein. Rheinischer Liberalismus. -- Die preußische Municipalverfassung und die fran¬ zösische. -- Stadt und Land. -- Die Cölner Wählerversammlungen. -- Ultra- montanismus. -- Die Assisen. -- Der Oppenheimische Prozeß. -- Die Rheinlande gelten allgemein als ein Sitz politischer Freisinnig¬ 52*
Briefe vom Rhein. Rheinischer Liberalismus. — Die preußische Municipalverfassung und die fran¬ zösische. — Stadt und Land. — Die Cölner Wählerversammlungen. — Ultra- montanismus. — Die Assisen. — Der Oppenheimische Prozeß. — Die Rheinlande gelten allgemein als ein Sitz politischer Freisinnig¬ 52*
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Briefe vom Rhein.
Rheinischer Liberalismus. — Die preußische Municipalverfassung und die fran¬
zösische. — Stadt und Land. — Die Cölner Wählerversammlungen. — Ultra-
montanismus. — Die Assisen. — Der Oppenheimische Prozeß. —
Die Rheinlande gelten allgemein als ein Sitz politischer Freisinnig¬
keit, die Rheinländer lassen sich gern liberal nennen, ja sie nennen sich
gern selbst so. Es ist mit der Freisinnigkeit eines ganzen Volksstam¬
mes so eine eigne Sache und ich gestehe offen, daß mir noch nicht recht
einleuchten wolle, die echte Freisinnigkeit habe ihren Sitz in den Rhein-
landen. Zu echter Freisinnigkeit gehört Vor Allem eine bestimmte klare
Vorstellung eines Zweckes und lebhafte Theilnahme an der Allgemein¬
heit. Beides scheint mir, vermisse man bet den Rheinländern zum Theil
noch oft. Allerdings besteht hier ein gewisser Oppositionsgeist gegen
die Regierung -— allein bloßer Oppositionsgeist ist noch nicht Frei¬
sinnigkeit, denn die Geschichte zeigt uns oft genug die reactionäre
Partei auch in den Reihen der Opposition. Die Opposition gegen die
preußische Regierung ist überdies ganz erklärlich, denn sie hat ihren Haupt¬
grund in der Kürze der Zeit, welche die Rheinprovinz zum preußischen
Staate gehört. Erst nach und nach gewöhnen sich die Volksstämme
an neue politische Verbindungen und es müssen immer zwei bis drei
Generationen aussterben, ehe das geschieht. Was die Theilnahme
am Allgemeinen betrifft, so ist diese anch nicht sehr bedeutend, wenigstens
verfolgen die rheinischen Städte meist sehr hartnäckig Sonderinteressen.
Ein Prüfstein für die Freisinnigkeit der Rheinländer war die Einfüh¬
rung der neuen Gemeindeordnung. Bislang bestand hier die alte
französische Municipalverfassung, nach welcher die Gemeindevorstand?
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