Als sie sich wieder nach Hause begeben woll¬ ten, sahen sie sich nach ihrem Geistlichen um; allein er war verschwunden, und an keinem Orte zu finden.
Es ist nicht artig von dem Manne, der sonst viel Lebensart zu haben scheint, sagte Madam Melina, eine Gesellschaft, die ihn so freundlich aufgenommen, ohne Abschied zu verlassen.
Ich habe mich die ganze Zeit her schon besonnen, sagte Laertes, wo ich diesen sonder¬ baren Mann schon ehemals möchte gesehen haben. Ich war eben im Begriff, ihn beym Abschiede darüber zu befragen.
Mir ging es eben so, versetzte Wilhelm, und ich hätte ihn gewiß nicht entlassen, bis
Zehntes Capitel.
Als ſie ſich wieder nach Hauſe begeben woll¬ ten, ſahen ſie ſich nach ihrem Geiſtlichen um; allein er war verſchwunden, und an keinem Orte zu finden.
Es iſt nicht artig von dem Manne, der ſonſt viel Lebensart zu haben ſcheint, ſagte Madam Melina, eine Geſellſchaft, die ihn ſo freundlich aufgenommen, ohne Abſchied zu verlaſſen.
Ich habe mich die ganze Zeit her ſchon beſonnen, ſagte Laertes, wo ich dieſen ſonder¬ baren Mann ſchon ehemals möchte geſehen haben. Ich war eben im Begriff, ihn beym Abſchiede darüber zu befragen.
Mir ging es eben ſo, verſetzte Wilhelm, und ich hätte ihn gewiß nicht entlaſſen, bis
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Zehntes Capitel.
Als ſie ſich wieder nach Hauſe begeben woll¬
ten, ſahen ſie ſich nach ihrem Geiſtlichen um;
allein er war verſchwunden, und an keinem
Orte zu finden.
Es iſt nicht artig von dem Manne, der
ſonſt viel Lebensart zu haben ſcheint, ſagte
Madam Melina, eine Geſellſchaft, die ihn
ſo freundlich aufgenommen, ohne Abſchied zu
verlaſſen.
Ich habe mich die ganze Zeit her ſchon
beſonnen, ſagte Laertes, wo ich dieſen ſonder¬
baren Mann ſchon ehemals möchte geſehen
haben. Ich war eben im Begriff, ihn beym
Abſchiede darüber zu befragen.
Mir ging es eben ſo, verſetzte Wilhelm,
und ich hätte ihn gewiß nicht entlaſſen, bis
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Goethe, Johann Wolfgang von: Wilhelm Meisters Lehrjahre. Bd. 1. Berlin, 1795, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_lehrjahre01_1795/318>, abgerufen am 23.11.2024.
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