vorstrebende Saum, sich in stärkerer Proportion als die andern entfernen. Es ist aber weiter nichts, als daß das ganze Bild gesetzmäßig verlängert worden, von welchem im letztern Fall nur die Theile gesehen werden.
130.
Bey der Newtonischen Vorrichtung ist dieses nicht so deutlich; doch bleiben Ursache und Resultat immer dieselbigen, er mag die Bilder einzeln, indem er das erste Prisma bewegt, durchs zweyte hindurchführen; es sind immer Theile des ganzen farbigen Bildes, die ihrer Natur getreu bleiben.
131.
Hier ist also keine diverse Refrangibilität, es ist nur eine wiederholte Refraction, eine wiederholte Verrückung, eine vermehrte Verlängerung, nichts mehr und nichts weniger.
132.
Zu völliger Ueberzeugung mache man den Versuch mit einem dunklen Bilde. Bey demselben ist der gelbe Saum vorstrebend und der blaue Rand zurückbleibend. Alles, was bisher vom violetten Theile prädicirt worden, gilt nunmehr vom gelben, was vom gelbrothen gesagt worden, gilt vom blauen. Wer dieses mit Augen ge- sehen und recht erwogen hat, dem wird nun wohl die vermeynte Bedeutsamkeit dieses Hauptversuches wie ein Nebel verschwinden. Wir wollen auf unsrer zwölf- ten Tafel, und bey Erläuterung derselben noch alles
vorſtrebende Saum, ſich in ſtaͤrkerer Proportion als die andern entfernen. Es iſt aber weiter nichts, als daß das ganze Bild geſetzmaͤßig verlaͤngert worden, von welchem im letztern Fall nur die Theile geſehen werden.
130.
Bey der Newtoniſchen Vorrichtung iſt dieſes nicht ſo deutlich; doch bleiben Urſache und Reſultat immer dieſelbigen, er mag die Bilder einzeln, indem er das erſte Prisma bewegt, durchs zweyte hindurchfuͤhren; es ſind immer Theile des ganzen farbigen Bildes, die ihrer Natur getreu bleiben.
131.
Hier iſt alſo keine diverſe Refrangibilitaͤt, es iſt nur eine wiederholte Refraction, eine wiederholte Verruͤckung, eine vermehrte Verlaͤngerung, nichts mehr und nichts weniger.
132.
Zu voͤlliger Ueberzeugung mache man den Verſuch mit einem dunklen Bilde. Bey demſelben iſt der gelbe Saum vorſtrebend und der blaue Rand zuruͤckbleibend. Alles, was bisher vom violetten Theile praͤdicirt worden, gilt nunmehr vom gelben, was vom gelbrothen geſagt worden, gilt vom blauen. Wer dieſes mit Augen ge- ſehen und recht erwogen hat, dem wird nun wohl die vermeynte Bedeutſamkeit dieſes Hauptverſuches wie ein Nebel verſchwinden. Wir wollen auf unſrer zwoͤlf- ten Tafel, und bey Erlaͤuterung derſelben noch alles
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0485"n="431"/>
vorſtrebende Saum, ſich in ſtaͤrkerer Proportion als die<lb/>
andern entfernen. Es iſt aber weiter nichts, als daß<lb/>
das ganze Bild geſetzmaͤßig verlaͤngert worden, von<lb/>
welchem im letztern Fall nur die Theile geſehen werden.</p></div><lb/><divn="5"><head>130.</head><lb/><p>Bey der Newtoniſchen Vorrichtung iſt dieſes nicht<lb/>ſo deutlich; doch bleiben Urſache und Reſultat immer<lb/>
dieſelbigen, er mag die Bilder einzeln, indem er das<lb/>
erſte Prisma bewegt, durchs zweyte hindurchfuͤhren; es<lb/>ſind immer Theile des ganzen farbigen Bildes, die ihrer<lb/>
Natur getreu bleiben.</p></div><lb/><divn="5"><head>131.</head><lb/><p>Hier iſt alſo keine diverſe Refrangibilitaͤt, es iſt<lb/>
nur eine wiederholte Refraction, eine wiederholte<lb/>
Verruͤckung, eine vermehrte Verlaͤngerung, nichts mehr<lb/>
und nichts weniger.</p></div><lb/><divn="5"><head>132.</head><lb/><p>Zu voͤlliger Ueberzeugung mache man den Verſuch<lb/>
mit einem dunklen Bilde. Bey demſelben iſt der gelbe<lb/>
Saum vorſtrebend und der blaue Rand zuruͤckbleibend.<lb/>
Alles, was bisher vom violetten Theile praͤdicirt worden,<lb/>
gilt nunmehr vom gelben, was vom gelbrothen geſagt<lb/>
worden, gilt vom blauen. Wer dieſes mit Augen ge-<lb/>ſehen und recht erwogen hat, dem wird nun wohl<lb/>
die vermeynte Bedeutſamkeit dieſes Hauptverſuches wie<lb/>
ein Nebel verſchwinden. Wir wollen auf unſrer zwoͤlf-<lb/>
ten Tafel, und bey Erlaͤuterung derſelben noch alles<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[431/0485]
vorſtrebende Saum, ſich in ſtaͤrkerer Proportion als die
andern entfernen. Es iſt aber weiter nichts, als daß
das ganze Bild geſetzmaͤßig verlaͤngert worden, von
welchem im letztern Fall nur die Theile geſehen werden.
130.
Bey der Newtoniſchen Vorrichtung iſt dieſes nicht
ſo deutlich; doch bleiben Urſache und Reſultat immer
dieſelbigen, er mag die Bilder einzeln, indem er das
erſte Prisma bewegt, durchs zweyte hindurchfuͤhren; es
ſind immer Theile des ganzen farbigen Bildes, die ihrer
Natur getreu bleiben.
131.
Hier iſt alſo keine diverſe Refrangibilitaͤt, es iſt
nur eine wiederholte Refraction, eine wiederholte
Verruͤckung, eine vermehrte Verlaͤngerung, nichts mehr
und nichts weniger.
132.
Zu voͤlliger Ueberzeugung mache man den Verſuch
mit einem dunklen Bilde. Bey demſelben iſt der gelbe
Saum vorſtrebend und der blaue Rand zuruͤckbleibend.
Alles, was bisher vom violetten Theile praͤdicirt worden,
gilt nunmehr vom gelben, was vom gelbrothen geſagt
worden, gilt vom blauen. Wer dieſes mit Augen ge-
ſehen und recht erwogen hat, dem wird nun wohl
die vermeynte Bedeutſamkeit dieſes Hauptverſuches wie
ein Nebel verſchwinden. Wir wollen auf unſrer zwoͤlf-
ten Tafel, und bey Erlaͤuterung derſelben noch alles
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/485>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.