und sie verzehren, ohne daß äußerlich eine merkliche Verletzung zu sehen ist. Der Ritter von Linne be- schreibt ihn in seinem Natursystem unter dem Namen Curculio Fagi.
Die zweyte übele Eigenschaft besteht darin, daß das Holz leicht faulet, wenn es abwechselnder Trock- niß und Näße ausgesetzt ist, auch daß es vor andern leicht von Würmern angegriffen wird.
Mittel dagegen.
Da aber die Brauchbarkeit desselben allezeit statt hat, so hat die Noth die Menschen getrieben, durch eine Reihe von Versuchen ein Mittel zu der Er- haltung dieses Holzes ausfindig zu machen, und man muß den Engländern den Ruhm dieser Erfindung über lassen, die auf folgende Weise die Probe hält.
Man fället die Bäume etwa 14 Tage vor Pfing- sten, zu welcher Zeit der Saft am dünnsten und flü- ßigsten ist, weil er sich stark in die Aeste, Blätter und Früchte ergießet, und der Stamm den geringsten Antheil daran hat. Ein solcher abgehauener Stamm wird auf der Stelle in Planken oder Bretter geschnit- ten, und diese hierauf ins Wasser gelegt, worin sie vier bis sechs Wochen hindurch verbleiben müssen. Nach Verfließung dieser Zeit werden sie aber heraus- genommen, durch angestecktes Stroh, Hobelspäne und naße Reiser so lange geräuchert, bis sie eine dün- ne schwarze Rinde bekommen, und völlig ausge- trocknet ehe man sie gebrauchen will. Ihr Saft ist durch dieses Verfahren verzehret, und der noch übri- ge so bitter gemacht, daß ihn kein Wurm vertragen kann, und ein so zubereiteter Buchenstamm wird dem- nach hierdurch vor dem Unfall gesichert, und außer Gefahr gesetzt. Eine noch kürzere, jedoch ähnliche
Methode
und ſie verzehren, ohne daß aͤußerlich eine merkliche Verletzung zu ſehen iſt. Der Ritter von Linne be- ſchreibt ihn in ſeinem Naturſyſtem unter dem Namen Curculio Fagi.
Die zweyte uͤbele Eigenſchaft beſteht darin, daß das Holz leicht faulet, wenn es abwechſelnder Trock- niß und Naͤße ausgeſetzt iſt, auch daß es vor andern leicht von Wuͤrmern angegriffen wird.
Mittel dagegen.
Da aber die Brauchbarkeit deſſelben allezeit ſtatt hat, ſo hat die Noth die Menſchen getrieben, durch eine Reihe von Verſuchen ein Mittel zu der Er- haltung dieſes Holzes ausfindig zu machen, und man muß den Englaͤndern den Ruhm dieſer Erfindung uͤber laſſen, die auf folgende Weiſe die Probe haͤlt.
Man faͤllet die Baͤume etwa 14 Tage vor Pfing- ſten, zu welcher Zeit der Saft am duͤnnſten und fluͤ- ßigſten iſt, weil er ſich ſtark in die Aeſte, Blaͤtter und Fruͤchte ergießet, und der Stamm den geringſten Antheil daran hat. Ein ſolcher abgehauener Stamm wird auf der Stelle in Planken oder Bretter geſchnit- ten, und dieſe hierauf ins Waſſer gelegt, worin ſie vier bis ſechs Wochen hindurch verbleiben muͤſſen. Nach Verfließung dieſer Zeit werden ſie aber heraus- genommen, durch angeſtecktes Stroh, Hobelſpaͤne und naße Reiſer ſo lange geraͤuchert, bis ſie eine duͤn- ne ſchwarze Rinde bekommen, und voͤllig ausge- trocknet ehe man ſie gebrauchen will. Ihr Saft iſt durch dieſes Verfahren verzehret, und der noch uͤbri- ge ſo bitter gemacht, daß ihn kein Wurm vertragen kann, und ein ſo zubereiteter Buchenſtamm wird dem- nach hierdurch vor dem Unfall geſichert, und außer Gefahr geſetzt. Eine noch kuͤrzere, jedoch aͤhnliche
Methode
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0034"n="24"/>
und ſie verzehren, ohne daß aͤußerlich eine merkliche<lb/>
Verletzung zu ſehen iſt. Der Ritter von Linne be-<lb/>ſchreibt ihn in ſeinem Naturſyſtem unter dem Namen<lb/><hirendition="#aq">Curculio Fagi</hi>.</p><lb/><p>Die zweyte uͤbele Eigenſchaft beſteht darin, daß<lb/>
das Holz leicht faulet, wenn es abwechſelnder Trock-<lb/>
niß und Naͤße ausgeſetzt iſt, auch daß es vor andern<lb/>
leicht von Wuͤrmern angegriffen wird.</p></div><lb/><divn="2"><head><hirendition="#b">Mittel dagegen.</hi></head><lb/><p>Da aber die Brauchbarkeit deſſelben allezeit<lb/>ſtatt hat, ſo hat die Noth die Menſchen getrieben,<lb/>
durch eine Reihe von Verſuchen ein Mittel zu der Er-<lb/>
haltung dieſes Holzes ausfindig zu machen, und man<lb/>
muß den Englaͤndern den Ruhm dieſer Erfindung uͤber<lb/>
laſſen, die auf folgende Weiſe die Probe haͤlt.</p><lb/><p>Man faͤllet die Baͤume etwa 14 Tage vor Pfing-<lb/>ſten, zu welcher Zeit der Saft am duͤnnſten und fluͤ-<lb/>
ßigſten iſt, weil er ſich ſtark in die Aeſte, Blaͤtter<lb/>
und Fruͤchte ergießet, und der Stamm den geringſten<lb/>
Antheil daran hat. Ein ſolcher abgehauener Stamm<lb/>
wird auf der Stelle in Planken oder Bretter geſchnit-<lb/>
ten, und dieſe hierauf ins Waſſer gelegt, worin ſie<lb/>
vier bis ſechs Wochen hindurch verbleiben muͤſſen.<lb/>
Nach Verfließung dieſer Zeit werden ſie aber heraus-<lb/>
genommen, durch angeſtecktes Stroh, Hobelſpaͤne<lb/>
und naße Reiſer ſo lange geraͤuchert, bis ſie eine duͤn-<lb/>
ne ſchwarze Rinde bekommen, und voͤllig ausge-<lb/>
trocknet ehe man ſie gebrauchen will. Ihr Saft iſt<lb/>
durch dieſes Verfahren verzehret, und der noch uͤbri-<lb/>
ge ſo bitter gemacht, daß ihn kein Wurm vertragen<lb/>
kann, und ein ſo zubereiteter Buchenſtamm wird dem-<lb/>
nach hierdurch vor dem Unfall geſichert, und außer<lb/>
Gefahr geſetzt. Eine noch kuͤrzere, jedoch aͤhnliche<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Methode</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[24/0034]
und ſie verzehren, ohne daß aͤußerlich eine merkliche
Verletzung zu ſehen iſt. Der Ritter von Linne be-
ſchreibt ihn in ſeinem Naturſyſtem unter dem Namen
Curculio Fagi.
Die zweyte uͤbele Eigenſchaft beſteht darin, daß
das Holz leicht faulet, wenn es abwechſelnder Trock-
niß und Naͤße ausgeſetzt iſt, auch daß es vor andern
leicht von Wuͤrmern angegriffen wird.
Mittel dagegen.
Da aber die Brauchbarkeit deſſelben allezeit
ſtatt hat, ſo hat die Noth die Menſchen getrieben,
durch eine Reihe von Verſuchen ein Mittel zu der Er-
haltung dieſes Holzes ausfindig zu machen, und man
muß den Englaͤndern den Ruhm dieſer Erfindung uͤber
laſſen, die auf folgende Weiſe die Probe haͤlt.
Man faͤllet die Baͤume etwa 14 Tage vor Pfing-
ſten, zu welcher Zeit der Saft am duͤnnſten und fluͤ-
ßigſten iſt, weil er ſich ſtark in die Aeſte, Blaͤtter
und Fruͤchte ergießet, und der Stamm den geringſten
Antheil daran hat. Ein ſolcher abgehauener Stamm
wird auf der Stelle in Planken oder Bretter geſchnit-
ten, und dieſe hierauf ins Waſſer gelegt, worin ſie
vier bis ſechs Wochen hindurch verbleiben muͤſſen.
Nach Verfließung dieſer Zeit werden ſie aber heraus-
genommen, durch angeſtecktes Stroh, Hobelſpaͤne
und naße Reiſer ſo lange geraͤuchert, bis ſie eine duͤn-
ne ſchwarze Rinde bekommen, und voͤllig ausge-
trocknet ehe man ſie gebrauchen will. Ihr Saft iſt
durch dieſes Verfahren verzehret, und der noch uͤbri-
ge ſo bitter gemacht, daß ihn kein Wurm vertragen
kann, und ein ſo zubereiteter Buchenſtamm wird dem-
nach hierdurch vor dem Unfall geſichert, und außer
Gefahr geſetzt. Eine noch kuͤrzere, jedoch aͤhnliche
Methode
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 3. Berlin, 1789, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen03_1789/34>, abgerufen am 23.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.