in den erstern Jahren frisch und munter zeigen, in den folgenden aber nur merklich abnehmen, und wohl zehn bis zwölf Jahr nachher absterben, oder doch auf beständig ungestalt und von geringem Nutzen bleiben. Zum wenigsten gehören die Pflanzungen mit großen starken Stämmen nicht zu der hier er- wähnten Absicht, nämlich eine geräumige Wal- dung von ansehnlichen und nutzbaren Bäumen zu ziehen.
Nöthige Regeln bey dem Verpflanzen.
Bey der vorgeschlagenen Hauptbepflanzung setze ich als die erste Regel voraus, daß an Wurzeln und Zweigen so wenig als nur möglich, an dem Haupt- mittelschusse aber durchaus nichts abgeschnitten wer- den müsse, und weil dieses bey ganz jungen Pflanzen eher als bey großen in Ausübung zu bringen stehet, so giebt dieses vorzüglich einen Bewegungsgrund mit ab, weswegen man eher junge Pflanzen wählen muß. Die zweyte Regel ist, wenn man die Pflanzen nicht aus Baumschulen, sondern aus dem wilden Holze nehmen will, daß man solche niemahls aus den Di- ckungen, sondern da wegnehme, wo sie schon der freyen Luft gewohnt gewesen sind, und zugleich Raum genug gehabt haben, sich in Wurzeln und Zweigen auszubreiten. Duhamel in seinem Tractate von der Holzsaat handelt im dritten Buche weitläuftig und sehr schön von den Baumschulen, und es werden auch solche bey kleinen Anlagen von gutem Nutzen seyn. Er verwirft sie aber in der Einleitung zum vierten Buche, und besonders in den Anweisungen zum Anbau großer Plätze mit gutem Grunde, und verweiset die Unternehmer lieber zu Aushebung ihrer Pflanzen in dem Walde. Die dritte Regel, und die zugleich mit der ersten verbunden ist, ist, daß man die
Stäm-
in den erſtern Jahren friſch und munter zeigen, in den folgenden aber nur merklich abnehmen, und wohl zehn bis zwoͤlf Jahr nachher abſterben, oder doch auf beſtaͤndig ungeſtalt und von geringem Nutzen bleiben. Zum wenigſten gehoͤren die Pflanzungen mit großen ſtarken Staͤmmen nicht zu der hier er- waͤhnten Abſicht, naͤmlich eine geraͤumige Wal- dung von anſehnlichen und nutzbaren Baͤumen zu ziehen.
Noͤthige Regeln bey dem Verpflanzen.
Bey der vorgeſchlagenen Hauptbepflanzung ſetze ich als die erſte Regel voraus, daß an Wurzeln und Zweigen ſo wenig als nur moͤglich, an dem Haupt- mittelſchuſſe aber durchaus nichts abgeſchnitten wer- den muͤſſe, und weil dieſes bey ganz jungen Pflanzen eher als bey großen in Ausuͤbung zu bringen ſtehet, ſo giebt dieſes vorzuͤglich einen Bewegungsgrund mit ab, weswegen man eher junge Pflanzen waͤhlen muß. Die zweyte Regel iſt, wenn man die Pflanzen nicht aus Baumſchulen, ſondern aus dem wilden Holze nehmen will, daß man ſolche niemahls aus den Di- ckungen, ſondern da wegnehme, wo ſie ſchon der freyen Luft gewohnt geweſen ſind, und zugleich Raum genug gehabt haben, ſich in Wurzeln und Zweigen auszubreiten. Duhamel in ſeinem Tractate von der Holzſaat handelt im dritten Buche weitlaͤuftig und ſehr ſchoͤn von den Baumſchulen, und es werden auch ſolche bey kleinen Anlagen von gutem Nutzen ſeyn. Er verwirft ſie aber in der Einleitung zum vierten Buche, und beſonders in den Anweiſungen zum Anbau großer Plaͤtze mit gutem Grunde, und verweiſet die Unternehmer lieber zu Aushebung ihrer Pflanzen in dem Walde. Die dritte Regel, und die zugleich mit der erſten verbunden iſt, iſt, daß man die
Staͤm-
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in den erſtern Jahren friſch und munter zeigen, in
den folgenden aber nur merklich abnehmen, und
wohl zehn bis zwoͤlf Jahr nachher abſterben, oder doch
auf beſtaͤndig ungeſtalt und von geringem Nutzen
bleiben. Zum wenigſten gehoͤren die Pflanzungen
mit großen ſtarken Staͤmmen nicht zu der hier er-
waͤhnten Abſicht, naͤmlich eine geraͤumige Wal-
dung von anſehnlichen und nutzbaren Baͤumen zu
ziehen.
Noͤthige Regeln bey dem Verpflanzen.
Bey der vorgeſchlagenen Hauptbepflanzung ſetze
ich als die erſte Regel voraus, daß an Wurzeln und
Zweigen ſo wenig als nur moͤglich, an dem Haupt-
mittelſchuſſe aber durchaus nichts abgeſchnitten wer-
den muͤſſe, und weil dieſes bey ganz jungen Pflanzen
eher als bey großen in Ausuͤbung zu bringen ſtehet, ſo
giebt dieſes vorzuͤglich einen Bewegungsgrund mit ab,
weswegen man eher junge Pflanzen waͤhlen muß.
Die zweyte Regel iſt, wenn man die Pflanzen nicht
aus Baumſchulen, ſondern aus dem wilden Holze
nehmen will, daß man ſolche niemahls aus den Di-
ckungen, ſondern da wegnehme, wo ſie ſchon der
freyen Luft gewohnt geweſen ſind, und zugleich Raum
genug gehabt haben, ſich in Wurzeln und Zweigen
auszubreiten. Duhamel in ſeinem Tractate von der
Holzſaat handelt im dritten Buche weitlaͤuftig und
ſehr ſchoͤn von den Baumſchulen, und es werden
auch ſolche bey kleinen Anlagen von gutem Nutzen
ſeyn. Er verwirft ſie aber in der Einleitung zum
vierten Buche, und beſonders in den Anweiſungen
zum Anbau großer Plaͤtze mit gutem Grunde, und
verweiſet die Unternehmer lieber zu Aushebung ihrer
Pflanzen in dem Walde. Die dritte Regel, und die
zugleich mit der erſten verbunden iſt, iſt, daß man die
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 3. Berlin, 1789, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen03_1789/28>, abgerufen am 23.02.2025.
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