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Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].

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mag folgende besondre Geschichte, welche uns hier zuverläßig
erzehlet worden dieses Journal beschließen. Ein Jubilirer, Nah-
mens Paul Duhalde, welcher 1725 alhier verstorben, ist auf den
ungewöhnlichen Einfall gerathen, mit Gott selbst eine förmliche
Handels-Gesellschaft unter folgenden Conditionen auf 5 Jahr lang
zu schließen, daß nehmlich er, Duhalde, 15000 Livres, als wovon
damals sein gantzes Vermögen bestanden, zum Fond dieser Handels-
Gesellschaft bestimmet haben, und damit sein Jubelen-Comercium
treiben wolle. Nach Verfließung derer 5 Societaets-Jahre hat
er sich gegen Gott obligiret, eine richtige bilanz zu ziehen und
vor sich zum voraus wegzunehmen 1) den Fond der 15000 Livres
2) den dotem seiner Frauen, wenn er innerhalb gedachter 5
Jahre heyrathen solte und 3) alle Erbschaften, so ihm innerhalb
eben dieser Zeit zufallen möchten, alles übrige aber, als den
eigentlichen Gewinn dieses seines Comercii, mit Gott in gleiche Theile
zu partagiren. Diesen seinen vermeintlichen mit Gott geschloßenen
Scietaets-Contract hat er nicht nur in sein Journal ein getragen,
und seine Handels-Bücher darnach eingerichtet, sondern auch, weil er
kurtz vor Ablauf derer 5 Jahre gestorben, denselben in seinem
Testament bekräftiget, nachdem er ein paar Jahre vor seinem Ende
geheyrathet und einen Sohn gezeuget gehabt. Wie nun, bekanter-
maßen denen Rechten nach, die Armen in solchen Fällen Gottes Stel#
vertreten, also hat sich zu der Verlaßenschaft des Duhalde das hiesige
große Hospital, Hotel Dieu genannt, angemeldet und den von dem Erb-
laßer denen Armen bestimmten Antheil begehret. Die Wittwe und des
Kindes Vormund hingegen haben sich deßen geweigert, worüber denn
zwischen ihnen ein großer Process entstanden, welcher von dem hiesigen
Parlament also decidiret worden, daß zwar dasjenige, was Duhalde
disfals vorgenommen, als eine Handels-Gesellschaft in Recht nicht be-
stehe, gar wohl aber als eine pollicitatio, oder ein solches Versprechen
welches dem Publico zum Besten geschiehet, gültig seyn, allenfals
auch man nach dem Testament die Sache als ein legatu ansehen könne.
Welchen Spruch zu folge denn die vorräthigen Steine taxiret,
und der gantze Calculus der Verlaßenschaft nach der Intention des
Duhalde gezogen, mithin an obbemeldtes Hospital 8000 Livres ge-
zahlet worden. Bey diesem gantzen Handel hat der Jubiliarer die Ab-
sicht gehabt, einen Seegen über sein Commercium zu ziehen, seinen
Zweck auch in so fern erreichet, daß er an dem Spanischen Hofe bey Gele-
genheit der letzten Vermählung mit hiesiger Prinzeßin große Kundschaft
bekommen, welche ihm mercklichen Vortheil gebracht haben würde, wo
nicht bald nachher der Preiß derer Edelgesteinen gefallen wäre, und sein
frühzeitiger Todt allem ein Ende gemacht hätte.

mag folgende besondre Geschichte, welche uns hier zuverläßig
erzehlet worden dieses Journal beschließen. Ein Jubilirer, Nah-
mens Paul Duhalde, welcher 1725 alhier verstorben, ist auf den
ungewöhnlichen Einfall gerathen, mit Gott selbst eine förmliche
Handels-Gesellschaft unter folgenden Conditionen auf 5 Jahr lang
zu schließen, daß nehmlich er, Duhalde, 15000 Livres, als wovon
damals sein gantzes Vermögen bestanden, zum Fond dieser Handels-
Gesellschaft bestimmet haben, und damit sein Jubelen-Comercium
treiben wolle. Nach Verfließung derer 5 Societaets-Jahre hat
er sich gegen Gott obligiret, eine richtige bilanz zu ziehen und
vor sich zum voraus wegzunehmen 1) den Fond der 15000 Livres
2) den dotem seiner Frauen, wenn er innerhalb gedachter 5
Jahre heyrathen solte und 3) alle Erbschaften, so ihm innerhalb
eben dieser Zeit zufallen möchten, alles übrige aber, als den
eigentlichen Gewinn dieses seines Comercii, mit Gott in gleiche Theile
zu partagiren. Diesen seinen vermeintlichen mit Gott geschloßenen
Scietaets-Contract hat er nicht nur in sein Journal ein getragen,
und seine Handels-Bücher darnach eingerichtet, sondern auch, weil er
kurtz vor Ablauf derer 5 Jahre gestorben, denselben in seinem
Testament bekräftiget, nachdem er ein paar Jahre vor seinem Ende
geheyrathet und einen Sohn gezeuget gehabt. Wie nun, bekanter-
maßen denen Rechten nach, die Armen in solchen Fällen Gottes Stel#
vertreten, also hat sich zu der Verlaßenschaft des Duhalde das hiesige
große Hospital, Hotel Dieu genannt, angemeldet und den von dem Erb-
laßer denen Armen bestimmten Antheil begehret. Die Wittwe und des
Kindes Vormund hingegen haben sich deßen geweigert, worüber denn
zwischen ihnen ein großer Process entstanden, welcher von dem hiesigen
Parlament also decidiret worden, daß zwar dasjenige, was Duhalde
disfals vorgenommen, als eine Handels-Gesellschaft in Recht nicht be-
stehe, gar wohl aber als eine pollicitatio, oder ein solches Versprechen
welches dem Publico zum Besten geschiehet, gültig seyn, allenfals
auch man nach dem Testament die Sache als ein legatu ansehen könne.
Welchen Spruch zu folge denn die vorräthigen Steine taxiret,
und der gantze Calculus der Verlaßenschaft nach der Intention des
Duhalde gezogen, mithin an obbemeldtes Hospital 8000 Livres ge-
zahlet worden. Bey diesem gantzen Handel hat der Jubiliarer die Ab-
sicht gehabt, einen Seegen über sein Commercium zu ziehen, seinen
Zweck auch in so fern erreichet, daß er an dem Spanischen Hofe bey Gele-
genheit der letzten Vermählung mit hiesiger Prinzeßin große Kundschaft
bekommen, welche ihm mercklichen Vortheil gebracht haben würde, wo
nicht bald nachher der Preiß derer Edelgesteinen gefallen wäre, und sein
frühzeitiger Todt allem ein Ende gemacht hätte.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Herausgeber:innen
Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Bearbeiter:innen
Martin Prell: Datentransformation
Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate

Weitere Informationen:

Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten

Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/geusau_reisetagebuchHeinrichxiReuss_1740/89>, abgerufen am 21.11.2024.