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[Gessner, Christian Friedrich]: Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 1. Leipzig, 1740.

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Wohlmeynender Unterricht.
nug, recht angeschlossen werden können. Aber Scha-
de, daß aus dieser nützlichen Sache zuweilen so ein
übler Mißbrauch entspringet. Denn da wird statt der
Quadrat Zeile auch zum öftern ohne Noth der Cu-
stos gesetzet, oder statt einer, zwey Quadrat Zeilen, ge-
schlagen, da denn eine Columne kurtz, die andere lang
ist, welches denn recht übel aussiehet. Dahero muß
man solches einem Knaben im Anfange nicht zulassen,
sondern ihm feste einbinden, daß eine Columne durchge-
hends so lang, als die andere, seyn müsse. Es finden sich
dennoch wohl Ursachen, daß man solches aus höch-
ster Noth thun muß, welches alsdenn, und nicht eher, zu
entschuldigen ist. Man darf sich auch nicht verdrie-
sen lassen, einige Tage nach einander alle Columnen,
so der Knabe gesetzet, mit ihm im Schiffe durchzulesen,
damit man ihm auf frischer That die Fehler zeigen, und
zur Besserung vermahnen kan; Auch alle Zeilen mit
dem Finger untersuchen, ob er egal ausgeschlossen. Und
weil dieses ein Haupt-Mangel ist, muß man ihn vor
allen Dingen wohl dazu anhalten. So viel zum Un-
terricht im Setzen.

Vom Ablegen.

WAs das Ablegen anlanget, so dienet zur Nach-
richt, daß man einen Knaben nicht eher Able-
gen lassen darf, biß er zuvor die Kästen recht gewohnet
ist, und gleichsam blindlings die Fächer zu zeigen weiß.
Denn sonst wird ihm solches sehr sauer vorkommen, ja
wohl in beyden, so wohl im Setzen, als Ablegen, in ei-
ner geraumen Zeit sehr wenig zunehmen Da er sonst,
wenn er 3. oder 4. Wochen im Setzen sich geübet, das
Ablegen in wenig Tagen begreifen kan. Denn am

Able-
G 4

Wohlmeynender Unterricht.
nug, recht angeſchloſſen werden koͤnnen. Aber Scha-
de, daß aus dieſer nuͤtzlichen Sache zuweilen ſo ein
uͤbler Mißbrauch entſpringet. Denn da wird ſtatt der
Quadrat Zeile auch zum oͤftern ohne Noth der Cu-
ſtos geſetzet, oder ſtatt einer, zwey Quadrat Zeilen, ge-
ſchlagen, da denn eine Columne kurtz, die andere lang
iſt, welches denn recht uͤbel ausſiehet. Dahero muß
man ſolches einem Knaben im Anfange nicht zulaſſen,
ſondern ihm feſte einbinden, daß eine Columne durchge-
hends ſo lang, als die andere, ſeyn muͤſſe. Es finden ſich
dennoch wohl Urſachen, daß man ſolches aus hoͤch-
ſter Noth thun muß, welches alsdenn, und nicht eher, zu
entſchuldigen iſt. Man darf ſich auch nicht verdrie-
ſen laſſen, einige Tage nach einander alle Columnen,
ſo der Knabe geſetzet, mit ihm im Schiffe durchzuleſen,
damit man ihm auf friſcher That die Fehler zeigen, und
zur Beſſerung vermahnen kan; Auch alle Zeilen mit
dem Finger unterſuchen, ob er egal ausgeſchloſſen. Und
weil dieſes ein Haupt-Mangel iſt, muß man ihn vor
allen Dingen wohl dazu anhalten. So viel zum Un-
terricht im Setzen.

Vom Ablegen.

WAs das Ablegen anlanget, ſo dienet zur Nach-
richt, daß man einen Knaben nicht eher Able-
gen laſſen darf, biß er zuvor die Kaͤſten recht gewohnet
iſt, und gleichſam blindlings die Faͤcher zu zeigen weiß.
Denn ſonſt wird ihm ſolches ſehr ſauer vorkommen, ja
wohl in beyden, ſo wohl im Setzen, als Ablegen, in ei-
ner geraumen Zeit ſehr wenig zunehmen Da er ſonſt,
wenn er 3. oder 4. Wochen im Setzen ſich geuͤbet, das
Ablegen in wenig Tagen begreifen kan. Denn am

Able-
G 4
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[103/0332] Wohlmeynender Unterricht. nug, recht angeſchloſſen werden koͤnnen. Aber Scha- de, daß aus dieſer nuͤtzlichen Sache zuweilen ſo ein uͤbler Mißbrauch entſpringet. Denn da wird ſtatt der Quadrat Zeile auch zum oͤftern ohne Noth der Cu- ſtos geſetzet, oder ſtatt einer, zwey Quadrat Zeilen, ge- ſchlagen, da denn eine Columne kurtz, die andere lang iſt, welches denn recht uͤbel ausſiehet. Dahero muß man ſolches einem Knaben im Anfange nicht zulaſſen, ſondern ihm feſte einbinden, daß eine Columne durchge- hends ſo lang, als die andere, ſeyn muͤſſe. Es finden ſich dennoch wohl Urſachen, daß man ſolches aus hoͤch- ſter Noth thun muß, welches alsdenn, und nicht eher, zu entſchuldigen iſt. Man darf ſich auch nicht verdrie- ſen laſſen, einige Tage nach einander alle Columnen, ſo der Knabe geſetzet, mit ihm im Schiffe durchzuleſen, damit man ihm auf friſcher That die Fehler zeigen, und zur Beſſerung vermahnen kan; Auch alle Zeilen mit dem Finger unterſuchen, ob er egal ausgeſchloſſen. Und weil dieſes ein Haupt-Mangel iſt, muß man ihn vor allen Dingen wohl dazu anhalten. So viel zum Un- terricht im Setzen. Vom Ablegen. WAs das Ablegen anlanget, ſo dienet zur Nach- richt, daß man einen Knaben nicht eher Able- gen laſſen darf, biß er zuvor die Kaͤſten recht gewohnet iſt, und gleichſam blindlings die Faͤcher zu zeigen weiß. Denn ſonſt wird ihm ſolches ſehr ſauer vorkommen, ja wohl in beyden, ſo wohl im Setzen, als Ablegen, in ei- ner geraumen Zeit ſehr wenig zunehmen Da er ſonſt, wenn er 3. oder 4. Wochen im Setzen ſich geuͤbet, das Ablegen in wenig Tagen begreifen kan. Denn am Able- G 4

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Zitationshilfe: [Gessner, Christian Friedrich]: Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 1. Leipzig, 1740, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst01_1740/332>, abgerufen am 21.12.2024.