man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten
[Formel 1]
(§. 41.) zwei Drittheile nimmt.
§. 47.
Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein Anschlag über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten gefordert wird, so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung
[Formel 2]
sehr leicht be- antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey = M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N x n Q = M, demnach die Anzahl der Arbeiter
[Formel 3]
. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die gesammten Transportkosten
[Formel 4]
.
Beispiel. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In- habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb wiegt 4,5 Lb und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen, die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 Lb auf eine Entfernung von 3 N. Oe. Meilen zu tragen.
Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und Stelle zu bringen im Stande ist:
[Formel 5]
= 10 Zentner 20 Lb.
Es kommt demnach für 10 Zentner 20 Lb ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf 5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.
Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver- richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge- schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu finden im Stande seyn würden.
§. 48.
Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom- men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem
Arbeiten ohne Maschinen.
man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten
[Formel 1]
(§. 41.) zwei Drittheile nimmt.
§. 47.
Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein Anschlag über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten gefordert wird, so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung
[Formel 2]
sehr leicht be- antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey = M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N × n Q = M, demnach die Anzahl der Arbeiter
[Formel 3]
. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die gesammten Transportkosten
[Formel 4]
.
Beispiel. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In- habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb wiegt 4,5 ℔ und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen, die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 ℔ auf eine Entfernung von 3 N. Oe. Meilen zu tragen.
Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und Stelle zu bringen im Stande ist:
[Formel 5]
= 10 Zentner 20 ℔.
Es kommt demnach für 10 Zentner 20 ℔ ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf 5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.
Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver- richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge- schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu finden im Stande seyn würden.
§. 48.
Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom- men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem
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Arbeiten ohne Maschinen.
man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten [FORMEL]
(§. 41.) zwei Drittheile nimmt.
§. 47.
Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die
Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein Anschlag
über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten gefordert wird,
so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung [FORMEL] sehr leicht be-
antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey
= M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an
Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N × n Q = M, demnach die Anzahl der
Arbeiter [FORMEL]. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die
gesammten Transportkosten [FORMEL].
Beispiel. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In-
habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb
wiegt 4,5 ℔ und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen,
die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 ℔ auf eine Entfernung von
3 N. Oe. Meilen zu tragen.
Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und
Stelle zu bringen im Stande ist: [FORMEL]
= 10 Zentner 20 ℔.
Es kommt demnach für 10 Zentner 20 ℔ ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn
das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen
wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im
Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun
der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf
5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.
Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und
übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen
und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver-
richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der
Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als
die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich
genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge-
schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu
finden im Stande seyn würden.
§. 48.
Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom-
men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/93>, abgerufen am 18.12.2024.
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