Zur deutlichern Erklärung dieser vier Hauptgegenstände, worauf es bei allen me- chanischen Arbeiten wesentlich ankömmt, wollen wir noch eine Erörterung hievon im folgenden Paragraphe beifügen.
§. 4.
A. Die Gegenstände der Arbeiten sind äusserst mannigfaltig. Wenn ein Stoff von der Natur so gegeben ist, dass er ohne weitere Vorbereitung in Arbeit ge- nommen und der beabsichtigte Gegenstand daraus verfertigt werden kann, so ge- hört diese Arbeit ganz in das Gebiet der Mechanik. Z. B. Wenn Bauholz zur Ver- fertigung eines Dachstuhles im Walde angewiesen wird, so besorgt die Mechanik nicht nur das Fällen und Herbeiführen dieser Baustämme, sondern sie gibt auch die Hauptregeln für die vortheilhafteste Abzimmerung, die Bestimmung der Stärke der einzelnen Theile und ihre Verbindung unter einander an, welche dann in dem beson- dern Lehrfache der Bau- und Zimmermannskunst noch weiter ausgeführt und auf meh- rere Fälle angewendet werden. Bedarf dagegen ein Urstoff noch mancher Vorberei- tungen, soll z. B. der Flachs geröstet, oder das Erz geschmolzen und vorläufig zu schmiedbarem Eisen gemacht werden, so fallen diese Vorbereitungen dem Lehrgegen- stande der Chemie, das Spinnen des Flachses und die weitere Verarbeitung des Eisens zu Stabeisen, Ketten, Draht etc. jedoch dem Gegenstande der Mechanik zu.
B. Werkzeuge (Instrumente) sind diejenigen einfachen Geräthe, deren sich vor- züglich die Handwerker bei ihren Arbeiten bedienen. So ist der Hammer das Werkzeug des Schmiedes, so sind die Schrotwaage, das Senkblei, der Hammer und die Kelle, die Werkzeuge der Maurer u. s. w.
Wenn mehrere einfache Vorrichtungen zu einem gemeinschaftlichen Zwecke zu- sammengesetzt, hiedurch die Arbeit mehr geregelt, der Willkühr der Hand entzogen oder auch mehrere Zwecke zu gleicher Zeit erreicht werden, so nennt man diess eine Maschine. Soll z. B. ein Felsenstück oder eine grosse Säule von einem Orte zum andern geschafft und dort aufgestellt werden, so wäre diess durch blosse menschliche Kräfte unmöglich, weil diese Gegenstände bei ihrem ausserordentlichen Gewichte zu wenig Angriffspunkte für Menschen darbiethen, um von ihnen überwältigt zu werden; man braucht daher zu dem Transporte solcher Körper und zu ihrer Aufrichtung an Ort und Stelle eigene Vorrichtungen, als Winden, Flaschenzüge und andere Hebezeuge, und nur durch Anwendung derselben wurde es möglich alle jene grossen Obelisken und Monu- mente zu errichten, deren in den ältesten und neuesten Zeiten so viele aufgestellt worden sind. Ein anderes Beispiel dieser Art geben die Theilungsmaschinen der Uhrmacher, wodurch die Räder mit einer, für das unbewaffnete Auge gar nicht erkennbaren Genauigkeit getheilt, die Zähne in der zweckmässigsten Form hergestellt und auch mehrere solche Räder fabriksmässig zu gleicher Zeit und mit derselben Genauigkeit verfertigt werden. -- Vor Erfindung der Spinnmaschinen war es unmöglich, Garne von solcher Feinheit und Gleichheit zu erzeugen, wie sie gegenwärtig mittelst Maschinen geliefert werden; die Maschinen haben daher der menschlichen Arbeit die ihr sonst mangelnde Vollkommenheit gegeben; und da das Maschinengespinnst zugleich wohlfeiler als das Handgespinnst ge- liefert wird, so hat die Erfindung dieser Maschinen nebst der grössern Vollkommenheit
Werkzeuge, Maschinen.
Zur deutlichern Erklärung dieser vier Hauptgegenstände, worauf es bei allen me- chanischen Arbeiten wesentlich ankömmt, wollen wir noch eine Erörterung hievon im folgenden Paragraphe beifügen.
§. 4.
A. Die Gegenstände der Arbeiten sind äusserst mannigfaltig. Wenn ein Stoff von der Natur so gegeben ist, dass er ohne weitere Vorbereitung in Arbeit ge- nommen und der beabsichtigte Gegenstand daraus verfertigt werden kann, so ge- hört diese Arbeit ganz in das Gebiet der Mechanik. Z. B. Wenn Bauholz zur Ver- fertigung eines Dachstuhles im Walde angewiesen wird, so besorgt die Mechanik nicht nur das Fällen und Herbeiführen dieser Baustämme, sondern sie gibt auch die Hauptregeln für die vortheilhafteste Abzimmerung, die Bestimmung der Stärke der einzelnen Theile und ihre Verbindung unter einander an, welche dann in dem beson- dern Lehrfache der Bau- und Zimmermannskunst noch weiter ausgeführt und auf meh- rere Fälle angewendet werden. Bedarf dagegen ein Urstoff noch mancher Vorberei- tungen, soll z. B. der Flachs geröstet, oder das Erz geschmolzen und vorläufig zu schmiedbarem Eisen gemacht werden, so fallen diese Vorbereitungen dem Lehrgegen- stande der Chemie, das Spinnen des Flachses und die weitere Verarbeitung des Eisens zu Stabeisen, Ketten, Draht etc. jedoch dem Gegenstande der Mechanik zu.
B. Werkzeuge (Instrumente) sind diejenigen einfachen Geräthe, deren sich vor- züglich die Handwerker bei ihren Arbeiten bedienen. So ist der Hammer das Werkzeug des Schmiedes, so sind die Schrotwaage, das Senkblei, der Hammer und die Kelle, die Werkzeuge der Maurer u. s. w.
Wenn mehrere einfache Vorrichtungen zu einem gemeinschaftlichen Zwecke zu- sammengesetzt, hiedurch die Arbeit mehr geregelt, der Willkühr der Hand entzogen oder auch mehrere Zwecke zu gleicher Zeit erreicht werden, so nennt man diess eine Maschine. Soll z. B. ein Felsenstück oder eine grosse Säule von einem Orte zum andern geschafft und dort aufgestellt werden, so wäre diess durch blosse menschliche Kräfte unmöglich, weil diese Gegenstände bei ihrem ausserordentlichen Gewichte zu wenig Angriffspunkte für Menschen darbiethen, um von ihnen überwältigt zu werden; man braucht daher zu dem Transporte solcher Körper und zu ihrer Aufrichtung an Ort und Stelle eigene Vorrichtungen, als Winden, Flaschenzüge und andere Hebezeuge, und nur durch Anwendung derselben wurde es möglich alle jene grossen Obelisken und Monu- mente zu errichten, deren in den ältesten und neuesten Zeiten so viele aufgestellt worden sind. Ein anderes Beispiel dieser Art geben die Theilungsmaschinen der Uhrmacher, wodurch die Räder mit einer, für das unbewaffnete Auge gar nicht erkennbaren Genauigkeit getheilt, die Zähne in der zweckmässigsten Form hergestellt und auch mehrere solche Räder fabriksmässig zu gleicher Zeit und mit derselben Genauigkeit verfertigt werden. — Vor Erfindung der Spinnmaschinen war es unmöglich, Garne von solcher Feinheit und Gleichheit zu erzeugen, wie sie gegenwärtig mittelst Maschinen geliefert werden; die Maschinen haben daher der menschlichen Arbeit die ihr sonst mangelnde Vollkommenheit gegeben; und da das Maschinengespinnst zugleich wohlfeiler als das Handgespinnst ge- liefert wird, so hat die Erfindung dieser Maschinen nebst der grössern Vollkommenheit
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Werkzeuge, Maschinen.
Zur deutlichern Erklärung dieser vier Hauptgegenstände, worauf es bei allen me-
chanischen Arbeiten wesentlich ankömmt, wollen wir noch eine Erörterung hievon im
folgenden Paragraphe beifügen.
§. 4.
A. Die Gegenstände der Arbeiten sind äusserst mannigfaltig. Wenn ein
Stoff von der Natur so gegeben ist, dass er ohne weitere Vorbereitung in Arbeit ge-
nommen und der beabsichtigte Gegenstand daraus verfertigt werden kann, so ge-
hört diese Arbeit ganz in das Gebiet der Mechanik. Z. B. Wenn Bauholz zur Ver-
fertigung eines Dachstuhles im Walde angewiesen wird, so besorgt die Mechanik
nicht nur das Fällen und Herbeiführen dieser Baustämme, sondern sie gibt auch die
Hauptregeln für die vortheilhafteste Abzimmerung, die Bestimmung der Stärke der
einzelnen Theile und ihre Verbindung unter einander an, welche dann in dem beson-
dern Lehrfache der Bau- und Zimmermannskunst noch weiter ausgeführt und auf meh-
rere Fälle angewendet werden. Bedarf dagegen ein Urstoff noch mancher Vorberei-
tungen, soll z. B. der Flachs geröstet, oder das Erz geschmolzen und vorläufig zu
schmiedbarem Eisen gemacht werden, so fallen diese Vorbereitungen dem Lehrgegen-
stande der Chemie, das Spinnen des Flachses und die weitere Verarbeitung des Eisens
zu Stabeisen, Ketten, Draht etc. jedoch dem Gegenstande der Mechanik zu.
B. Werkzeuge (Instrumente) sind diejenigen einfachen Geräthe, deren sich vor-
züglich die Handwerker bei ihren Arbeiten bedienen. So ist der Hammer das Werkzeug
des Schmiedes, so sind die Schrotwaage, das Senkblei, der Hammer und die Kelle,
die Werkzeuge der Maurer u. s. w.
Wenn mehrere einfache Vorrichtungen zu einem gemeinschaftlichen Zwecke zu-
sammengesetzt, hiedurch die Arbeit mehr geregelt, der Willkühr der Hand entzogen
oder auch mehrere Zwecke zu gleicher Zeit erreicht werden, so nennt man diess eine
Maschine. Soll z. B. ein Felsenstück oder eine grosse Säule von einem Orte zum
andern geschafft und dort aufgestellt werden, so wäre diess durch blosse menschliche
Kräfte unmöglich, weil diese Gegenstände bei ihrem ausserordentlichen Gewichte zu
wenig Angriffspunkte für Menschen darbiethen, um von ihnen überwältigt zu werden;
man braucht daher zu dem Transporte solcher Körper und zu ihrer Aufrichtung an Ort
und Stelle eigene Vorrichtungen, als Winden, Flaschenzüge und andere Hebezeuge, und
nur durch Anwendung derselben wurde es möglich alle jene grossen Obelisken und Monu-
mente zu errichten, deren in den ältesten und neuesten Zeiten so viele aufgestellt worden sind.
Ein anderes Beispiel dieser Art geben die Theilungsmaschinen der Uhrmacher, wodurch
die Räder mit einer, für das unbewaffnete Auge gar nicht erkennbaren Genauigkeit
getheilt, die Zähne in der zweckmässigsten Form hergestellt und auch mehrere solche
Räder fabriksmässig zu gleicher Zeit und mit derselben Genauigkeit verfertigt werden. —
Vor Erfindung der Spinnmaschinen war es unmöglich, Garne von solcher Feinheit und
Gleichheit zu erzeugen, wie sie gegenwärtig mittelst Maschinen geliefert werden; die
Maschinen haben daher der menschlichen Arbeit die ihr sonst mangelnde Vollkommenheit
gegeben; und da das Maschinengespinnst zugleich wohlfeiler als das Handgespinnst ge-
liefert wird, so hat die Erfindung dieser Maschinen nebst der grössern Vollkommenheit
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/35>, abgerufen am 18.11.2024.
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